Man könnte vielleicht überlegen, ab wann eine Erzwingungshaft unverhältnismäßig ist. Wenn von vorne herein klar ist, dass der freiheitlich gesinnte Mensch sich nicht brechen läßt, dann ist doch jedes Ansinnen, seinen Willen zu brechen, zum Scheitern verurteilt. Und genau das wird Georg Thiel ja am Ende bewiesen haben.
Dann ist die Frage zu stellen, ob er nicht früher entlassen hätte werden müssen, ob es verhältnismäßig war, ihn solange einzusperren, obwohl klar war, dass diese Freiheitsberaubung nicht zielführend ist und nur der Abschreckung dienen sollte. Der freiheitlich gesinnte Mensch blieb standhaft gegen den Versuch, ihn zu brechen und er hat die Sympathie all jener, die diesen Rundfunkbeitragszwang ebenfalls ablehnen.
Technisch gesehen ist die Erzwingungshaft ein gesellschaftliches Instrument, um Vertragstreue zu fördern. In diesem Fall jedoch läßt sich der Einsatz der Erzwingungshaft nicht vom Einsatzgrunde abstrahieren. Georg Thiel ist unverschuldet in die Abhängigkeit vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk geraten. Es ist nicht seine Schuld, dass der ÖRR zu dieser Krake, zu diesem Monster geworden ist. Und er sollte auch nicht dafür büßen müssen, dass er von diesem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in Ruhe gelassen werden möchte.
Edit "Bürger" @alle: Hier in den Pressemeldungen bitte keine vertiefende Diskussionen zur (Un-)Verhältnismäßigkeit der Erzwingungshaft im Allgemeinen und im Speziellen.
Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
ACHTUNG GLOSSE! Buhrow lenkt ein – GEZ-Häftling kommt frei
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat. Danke allerseits.