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Autor Thema: Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]  (Gelesen 6899 mal)

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Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]

Detail-Diskussionen bitte ausschließlich unter
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [DISKUSSION & DETAILS]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35260.0




Nach 1 Jahr Vorbereitung. Durchführung von Einreichungen (Verfassungsbeschwerde) hat schon begonnen.

1. Nun können weitere Einreicher bei diesem bisher größten virtuellen Feldzug gegen das Imperium mitspielen. 
Ob wir je die ferne Zielvision von 40 000 Unterzeichnern erreichen können, bleibe mal reichlich ungewiss. Nun geht es erst einmal darum, möglichst innerhalb von wenigen Tagen in den 11 geeigneten Bundesländern loszulegen, die fast die gesamte Bevölkerung abdecken.
Warum die - einstweilen unerreichbar erscheinende - Zahl von 40 000? - "Wille des Volkes"; die größte bisherige hatte 30 000 Unterzeichner.

2. Bestandteile der Beschwerden

a) 4 Seiten Antragsübersicht mit rund 20 Anträgen und Rechtsgrundlagen:
Adresse usw. einfügen, unterzeichnen, fertig.
Das wurde hier im Forum zusammengetragen. Der Direktlink zur Endfassung ist.hier noch nachzutragen, sobald dort im Thread eingegeben.
 
b) 75 Seiten Beschwerdetext (abgeleitet aus einem real platzierten Schriftsatz von April 2020).
c) Als .pdf (oder ausgedruckt) an das Gericht: Die Fachpublikation "Metastudie LIBRA", rund 800 Seiten Analyse aller Rechtsfragen der 20 Anträge.

a) bis c) soll geeignet verfügbar gemacht werden. Die ersten Beschwerden werden aber noch intern per E-Mail bearbeitet, um durch die Wünsche der ersten Teilnehmer alles noch etwas zu optimieren.

3. Schwerpunkte:
a) 5 Anträge: Befreiung Nichtzuschauer, Geringverdiener, Betriebsstätten. Unzulässigkeit von Textbaustein.Pseudojura in Bescheiden und Urteilen. Suspendierung von Selbsttitulierung (Vollstreckung).
b) Rund 15 Anträge "Medienstaatsvertrag 2020": Unterbindung von Staatszensur usw. für das Internet. - ARF, ZDF etc. dürften nicht "Internet". 

4. Man muss in einem der Bundesländer mit geeignetem Gericht wohnen.
Zu Beginn nicht an das Bundesverfassungsgericht, weil ja Landesrecht. Also: Wo geht Landes-Verfassungsbeschwerde durch Einzelbürger? - Vorab: Die einzige bedeutsame Lücke (Einwohnerzahl, Fläche) ist Niedersachsen.
 
In 11 von 16 Bundesländern kostenfrei und ohne Anwaltszwang:
 - Bayern, das eine Individualbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof bereits seit langem kennt
 - ähnlich Hessen, wo sie Grundrechtsklage heißt,
 und alle neuen Bundesländer
 - Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
 - sowie Berlin
 - Baden-Württemberg (seit 2013)
 - Nordrhein-Westfalen (seit  2018)
 - Rheinland-Pfalz  - zulässig, aber machen wir erst später.

in 1 mit Anwaltszwang: Saarland. Machen wir also nicht.
in 4 nicht möglich:  Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Besonders rasch sollte es sein in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt. Denn diese Bundesländer sind politisch nicht vor-fixiert gegen unsere Anliegen.

Man kann nur in demjenigen Bundesland Landes-Verfassungsbeschwerde einlegen, wo der eigene Wohnsitz gemeldet ist.


5. In diesem Thread geht es ganz konkret nur darum: Wer reicht ein?

Das ist nun zu Beginn nur etwas für diejenigen, die das Thema Rundfunkabgabe schon eine Weile lang begleiten und etwas Einblick haben. Beispiel, sofern jahrelang bereits aktiv im Forum.

6. Bringt es Vorteile in eigener Sache / Klageverfahren, Widersprüche usw.?
Eigentlich könnte und sollte das so sein. Nur kann man da nichts versprechen, weil der Gegner unberechenbar und mächtig ist.

6. Vielleicht mitmachen?
Also, wer ziemlich überzeugt ist, bitte Mitteilung per PM. Das Weitere geht nur per E-Mail. Die E-Mail-Adressen werden voll vertraulich behandelt.
Was bleibt für diesen Thread? ... wie wir das organisieren, für welche Bundesländer bereits die ersten loslegen und in welchen Bundesländern es dann eine Weile später noch an Einreichern fehlt.

7. Außerdem, wo und wie Sammelbeschwerden

mit mehreren Einreichern erfolgen könnten. Beispiel: Wo bisherige Teilnehmer an Runden Tischen das gemeinsam einreichen wollen.
Gemeinsam hat Vor- und Nachteile. Der Vorteil ist, es "kommt vom Volk".
Nachteil: Es muss das Gericht entscheiden, ob es alle einzeln adressieren wird oder ob es einen als "Sprecher" wählen will, als Träger des "Leitverfahrens" (selbst, falls nur 1 Aktenzeichen für alle Unterzeichner). 
Da keiner ein Rechtsanwalt ist, kann es keine Bevollmächtigung geben.

8. Bei wesentlichen Teilnehmerzahlen später würde ein "RA und Notar"

aus einem geeigneten Bundesland mit Doppelfunktion - z.B. Berlin - alles zentralisieren, so dass für die Teilnahme 1 Unterschrift unter 1 Blatt A3 (mit den vier A4-Seiten) genügen würde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2021, 04:55 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Morgen früh freuen sich erste Landesverfassungsrichter
--------------------------------------------------------------------------
über die Aufgabe, den gesamten Komplex "Medien und Befreiung" erstmals seit 70 Jahren einer Komplett-Kontrolle zu unterwerfen.
Die ersten 4 Seiten - rüberkopiert, also leider ohne das übersichtliche Layout  des Originals -
Die weiteren 75 Seiten der Begründung sind Einheitstext.
Die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit - vom Autor und Selbsteinreicher der Ursprungsfassung freigegeben zur Verwendung auch durch andere. 

Der Tag der Umkehr ist gekommen:
-----------------------------------------------------
Nun kann jeder Nichtzuschauer und jeder Geringverdiener unter Berufung auf die Beweise in dieser Verfassungsbeschwerde Antrag stellen, die Zahlungen für alle Jahre seit 2013 zu erstatten und keine weiteren zu fordern. 
Keine Erfolgsgarantie gegen diese Gegner und jeder handelt hierbei in eigenverantwortlichem Entscheid.

Mitmach-Willige: Bitte per PM für Näheres die E-Mail-Adresse übermitteln. Insgesamt 9 MB, kommen dann kosten- und glutenfrei für alle aktiven Streiter des Forums, sagen wir der Einfachheit halber, alle mit mindestens 100 Beiträgen.

(Das gleiche als .pdf  im Anhang > Nur so sind die 4 Seiten optisch genießbar.)
Zitat
Vor- und Nachname: ...................
Bundesland, PLZ, Stadt, Str.: ...
... ................... 2021 Tel. und E-Mail: ...........................................
(v1=2020-05-05)
An:
...
(z.B.: An den Verfassungsgerichtshof, ..........Ort....., .......Straße Nr. .....)
Verfassungsbeschwerde mit folgenden etwa 20 Anträgen:
Suchhilfe:
(für die Variante .pdf)
"Tags" hier nicht mit #, sondern mit: *
Diese Übersicht (4 S).ist zugleich Inhaltsverzeichnis der Begründung (~70 S.).
Mit dem Stern vor den Abschnittcodes - beispielsweise * FGC - führt es sofort zum
Kapitel in der Begründung; oder zurück zu dieser Übersicht.
Die "Metastudie LIBRA" (~800 S.), Medienrecht und Medienzukunft, wird Gerichten als
zusätzliche Analysehilfe angeboten. Siehe Abschnitt *AC3..
Rundfunkabgabe: ("Mediensteuer"; sogen. "Beitrag")
? 1. *FGC. Antrag Geringverdiener: Rückzahlpflicht ~6 Mrd. €! (2013/2020)
- Antrag gilt für mich nur, sofern Aktivlegitimation belegt, siehe Seite 4. unten.
Verletzt: Art. 1 GG (Menschenwürde: Existenzminimum unantastbar).
GG Art. 20 Abs. 1 Sozialpflicht - Art.5 Abs.1 Wahlfreiheit bei wenig Info-Budget
GG Art. 19 Abs. 1 (Bundesgesetz dieser Einschränkungen fehlt).
BVerfGG § 31: Nichtanwendung des entsprechenden BVerfG 1 BvR 665/10.
EMRK Art. 7 Abs. 1: ~200 € jährl."Strafe"wegen Sozialhilfe-Verweigerung.
EMRK Art. 14 "soziale Diskriminierung" hierdurch (Zusatz-Verletzung).
EU-Charta Art. 1: Menschenwürde. - Art. 21 Abs. 1 "soziale Diskriminierung".
EU-Charta Art. 19 Abs. 1: Wie vorstehend EMRK Art. 7 Abs. 1.
(Siehe auch: "Metastudie LIBRA": Abs. ? BBA. bis ? BBB. ? BBN. )
EU-Rechtsrahmen: Wie nachstehend im Absatz FNC.
(Die Frage, ob § 263 StGB Inkassobetrug, scheidet als unvertretbar aus.)
? 2. *FNC. Antr./Freistell.: Bin einer der 30% Nichtnutzer von "ARD,ZDF,...."
Verletzt: GG Art. 5 Abs. 1 (Wahlfreiheit "Information").
GG Art. 3 Abs. 1 GG (Anbieter-Gleichheit). Art. 19 Abs. 1 (Gesetzesvorbehalt).
GG Art. 106 Abs. 6 GG (Steuer ohne Bundesgesetz), ("LIBRA" Abs. ? BAB.)
EMRK Art. 8 Abs. 1 (Privatheit verletzt; Abs. 2 nicht erfüllt).
EMRK Art. 10 Abs. 1 (Wahlfreiheit / Informationsquelle).
EMRK Art. 14 Sprach-Diskriminierung" bei Auslandswurzeln (Zusatz-Verletzung).
EU-Charta Art. 7: Schutz Familie, Wohnung, Kommunikation.
"Metastudie LIBRA": Abs. ? FNE. ? FNB.- und dort der EU-Rechtsrahmen:
? *EU-UBU. Geltung EU-Charta, EMRK, GG, Landes-Grundrechte.
? *EU-UBW. Anwendung des Grundrechte-Schutzes.
? *EU-UBB. Rechtssystem. Nebeneinander der Rechtsordnungen.
? 3. *FSC. Antrag: Freistellung von 95% der Betriebsstättenabgabe.
- Antrag gilt für mich nur, sofern Aktivlegitimation belegt, siehe Seite 4. unten.
Verletzt: GG Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit), Art. 20 Abs. 1 (Sozialpflicht).
GG Art. 106 Abs. 6 (Eink.-Kopfsteuer ohne Bundesgesetz). ("LIBRA". ? BAB.)
.Verfassungsbeschwerde
2 von 78
2021-05-05 (d10)
GG Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit), Art. 20 Abs. 1 (Sozialpflicht).
GG Art. 106 Abs. 6 (Einkommen-Kopfsteuer ohne Bundesgesetz).
GG Art. 19 Abs. 1 GG (Gesetzesvorbehalt).
EMRK Art. 10 Abs. 1 (Wahlfreiheit / Informationsquelle).
"Metastudie LIBRA": Abs. ? FSE - dort ferner:
EU-Rechtsrahmen: Wie vorstehend im Absatz ? FNC.
? 4. *KRC. Antrag: Ausschreibung für Website-Teilhabe an Rundfunkabgabe.
- Antrag gilt für mich in meiner Aktivlegitimation gemäß Seite 4. unten.
Alle Bürger und Anbieter: Verletzt: Art. 5 Abs. 1 GG (Medien-Wahlfreiheit).
Medienanbieter: Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit). Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit).
- und: Art. 14 Abs. 1 GG (schädigt ersatzlos mein Immaterialgüter-Eigentum).
EMRK Art. 10 Abs. 1 (zweiseitig wie beim GG: Für "Bürger" und "Anbieter").
EMRK 1. Zusatzprot. 1952 Art. 1: Schutz Immaterialgütereig. (der Anbieter).
- Art. 2: Recht auf Bildung. - Schutz Immaterialgütereig. (der Anbieter).
"Metastudie LIBRA": Abs. ? KRE. - dort ferner:
EU-Rechtsrahmen: Wie vorstehend im Absatz ? FNC.
EU-Charta Art. 8 Abs. 1: Datenschutz. - Abs. 2 S.1: Verwendungsgrenzen.
EU-Charta Art. 7: Schutz Familie, Wohnung, Kommunikation.
EU-Charta Art. 10: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
EU-Charta Art. 11: Informationsfreiheit - als Empfänger wie auch als Anbieter.
EU-Charta Art. 14: Recht auf Bildung und lebenslanges Lernen - selektionsfrei.
EU-Charta Art. 15: (Anbieter:) Berufsfreiheit (also Subventions-Teilhaberecht).
EU-Charta Art. 17 Abs. 1: (Anbieter:) Schutz.... Abs. 2: auch Immaterialgüter.
? 5. *UBFC. Antrag: Selbsttitulierung für Vollstreckung auszusetzen.
Institutionelle Voraussetzungen für dies Privileg werden aktuell nicht real erfüllt.
"Metastudie LIBRA": Abs. ? UBFE.
? 6. (noch kein Antrag:) *UBVC. Rechtl. Gehör statt Textbaustein-Pseudojura.
Begründung wird vielleicht noch nachgereicht; sodann auch der Antrag.
Verletzt Art. 20 Abs. 3 (Bindung Gesetz, Recht). Art. 103 A.1 GG (Rechtl. Gehör).
EMRK Art. 13: Effizienzgebot verletzt durch wirre ARD-Pseudojura-Bescheide.
EMRK Art. 6 Abs. 1. ("Zivil"-Recht auch bei "Beiträgen").
EU-Charta Art. 47: Recht auf rechtliches Gehör. Effizienz der Prozesskostenhilfe.
EU-Charta Art. 41: Recht auf Gute Verwaltung (für Beschwerden bei der EU).
"Metastudie LIBRA": Abs. ? UBVA. bis ? UBVP. - dort ferner:
EU-Rechtsrahm.: ? *EU-UBK. Rechtl. Gehör /Gerichte ? *EU-UBP. /Verwaltung
Gegen den "Medienstaatsvertrag 2020":
? 7. *MBC. Antrag gegen: "Abnick"-Parlamente? - Bundeskompetenz?
Verletzt: GG Art. 20 Abs. 1 bis 3 (Demokratiegebot).
"Metastudie LIBRA": Abs. ? MBA. bis ? MBU.
? 8. *MDC. (und *MDS.) Antrag: Gesetzentsteh. öffentlich! (MedienStV 2020).
Verletzt: GG Art. 20 Abs. 1 bis 3 (Demokratiegebot).
"Metastudie LIBRA": Abs. ? MDE. ? MDF. ? SVE. ? SVF.
? 9. *MFC. Antrag gegen "neo-totalitär": MedStV 2020 zu überarbeiten!
Verletzt: Art. 20 GG (Demokratiegebot).
"Metastudie LIBRA": Abs. ? PUM. ? PUV.
.Verfassungsbeschwerde
3 von 78
2021-05-05 (d10)
? 10. *MMC. (und *MMH ) Antr. "Meldedatenabgl.2022" 23.RÄStV aufheben.
Verletzt: GG Art. 13 Abs. 1 (Wohnung). Art. 6 Abs. 1 GG (Familie).
GG Art. 19 Abs. 1 (Gesetzesvorbehalt). DSGVO (Daten und Gesetzesvorbehalt).
EU-Charta Art. 8 Abs. 1: Datenschutz. - Abs. 2 S.1: Verwendungsgrenzen.
EU-Charta Art. 7: Schutz Familie, Wohnung, Kommunikation.
"Metastudie LIBRA": Abs. ? MM. ? MMD. bis ? MMN. - dort ferner:
- EU-Rechtspr.: ? *EU-UDV. Datenschutz / Grundsätze. ? *EU-UDW. Anwend.
- EU: ? *EU-UBB. Rechtssystem. Nebeneinander der Rechtsordnungen.
? 11. *PSC. Antrag: EU-Bewillig.! "Neue Beihilfe".
"Metastudie LIBRA": Abs. ? PSN. und:
EU-Rechtsrahmen: ? *EU-EVA. Was ist staatliche Beihilfe? (Subvention)
EU: ? *EU-EVE. Meldepflicht bei staatlicher Beihilfe? (Subvention)
EU; ? *EU-EVS. Folgewirkungen bei Subvention ? *EU-SN. Abgabenrecht
EU: ? *EU-UBB. Rechtssystem. Nebeneinander der Rechtsordnungen.
EMRK Art. 10 Abs. 1: Monopolisierende Subvention unzulässig.
EMRK Art. 17: Gegen Missbrauch Art. 10 Abs. 2 Satz 2 (Lizenzenzuteilung).
? 12. *PSS. Antrag: EU-Bewillig: "Unter-Subvention".
"Metastudie LIBRA": Abs. ? PSU. - Alles weitere wie vorstehend. ? PSC.
? 13. *PSV. Antrag: 10 Milliarden € Unterdeckung ausräumen: MedStV 2020
Verletzt: Art. 109 Abs. 3 GG (Haushaltsausgleich).
Siehe auch "Metastudie LIBRA": Abs. ? PSW.
? 14. *PUMC. Antrag: Aufhebung der "Zensurermächtigung".
Verletzt: GG Art. 5 Abs. 1 Satz 3 (Zensurverbot). Art. 20 (Demokratiegebot).
Art. 19 Abs. 1 GG (Gesetzesvorbehalt).
GG Art. 73 Abs. 1 Ziffer 10 (Bundeskomp.: Koordin.Straftatbekämpfung).
GG Art. 74 Abs. 1 Ziffer 1 (Bundeskompetenz prioritär: Strafrecht.).
"Met.LIBRA": Abs. ? PUMA. bis ? PUMK. ? PUVP. bis ? PUVU ? PWKD.
- und EU-Rechtsrahmen: Medienrecht ? *EU-PEA. ? *EU-PEV.
- EU: ? *EU-SP. Wettbew.: Regeln /Gewährleist. ? *EU-SY. Reg./Compliance.
- EU: ? *EU-UBB. Rechtssystem. Nebeneinander der Rechtsordnungen.
EU-Charta Art. 11: Meinungs- und Informationsfreiheit
EU-Regeln: Freiheit des grenzüberschreitenden Wirtschaftsaustauschs.
EMRK Art. 10 Abs. 2: Nicht Teil der erlaubten Einschränkungen.
Individualrechte (GG, EMRG, EU): Siehe oben Abschnitt KRC.
? 15. *PWCC. Antrag: Aufhebung "Lizenzpflicht/Websites"
Verletzt: GG Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG (Zensurverbot). Art. 20 Demokratiegebot).
GG Art. 73 Abs. 1 Ziffer 8 (Bundeskompetenz: Verlagsrecht).
GG Art. 73 Abs. 1 Ziffer 7 (Bundeskompetenz: Telekommunikation).
GG Art. 73 Abs. 1 Ziffer 8 (Bundeskompetenz: Gewerblicher Rechtsschutz).
GG Art. 74 Abs. 1 Ziffer 10 (Bundeskompetenz prioritär: Wirtschaftsrecht).
GG Art. 19 Abs. 1 (Gesetzesvorbehalt).
"Metastudie LIBRA": Abs. ? PWKD. ? PWKE. ? PUVP. ? PUVS.
EU-Rechtsrahmen und EMRK: Wie vorstehend im Absatz ? PUMC.
? 16. *PWKC. Antrag: Aufhebung "Regulierung Web"
Verletzt: GG Art. 5 Abs. 1 Satz 3 (Zensurverbot).
GG Art. 19 Abs. 1 (Gesetzesvorbehalt).
GG Art. 73 Abs. 1 Ziffer 7 (Bundeskompetenz: Telekommunikation).
.Verfassungsbeschwerde
4 von 78
2021-05-05 (d10)
GG Art. 73 Abs. 1 Ziffer 8 (Bundeskompetenz: Gewerblicher Rechtsschutz).
GG Art. 73 Abs. 1 Ziffer 10 (Bundeskomp.: Koord. Straftatbekämpfung).
GG Art. 74 Abs. 1 Ziffer 1 (Bundeskompetenz prioritär: Strafrecht).
GG Art. 74 Abs. 1 Ziffer 10 (Bundeskompetenz prioritär: Wirtschaftsrecht).
GG Art. 74 Abs. 1 Ziffer 16 (Bundeskomp. prioritär: Missbr. Wirtschaftsmacht).
"Metastudie LIBRA": Abs. ? PWKR. - dort ferner:
EU-Rechtsrahmen und EMRK: Wie vorstehend im Absatz ? PUMC.
? 17. *PWKM. Antrag: Aufhebung "Regulierung Urheberrecht".
Verletzt: GG Art. 73 Abs. 1 Ziffer 8 (Bundeskompetenz: Urheberrecht).
"Metastudie LIBRA": Abs. ? PWKP. - dort ferner:
EU-Rechtsrahmen und EMRK: Wie vorstehend im Absatz ? PUMC.
? 18. *PWVC. Antrag: Von Landesmedienanstalten Hoheitliches abspalten!
Verletzt: Art. 20 Abs. 1 GG (Demokratiegebot).
"Metastudie LIBRA": Abs. ? PWVM.
- und EU-Rechtsrahmen und EMRK: wie vorstehend im Absatz ? PUMC.
EU: Insbesondere Verstoß gegen Anzeigepflicht jeder Einzelsubvention und
gegen Rundfunkabgabe-Auflage "Trennung öffentlich- / privatrechtlich".
? 19. *SYA. (noch kein Antrag:) Zahlungspflicht an Rechtsstaatsverteidiger.
Gemäß §§ 677 BGB. Falls Begründung folgt; dann inklusive Antrag.
Bereits behandelt in. "Metastudie LIBRA": Abs. ? A3.2. ? BBT5. ? SVF4.
*AC1. *Aktivlegitimation:
Beigefügt: Kopie meines Personalausweises oder meiner Anmeldung beim
Meldeamt. Weitergehende Nachweise können geführt werden.
(1) Sofern Geringverdiener, ist hier anzukreuzen (gemäß § 4 Abs. 6 S.1 RBStV)
....... Ich erkläre hiermit Bereitschaft für Nachweisführung. Siehe Abschnitt FBC..
(2) Als Nichtzuschauer und Nichtzuhörer von "ARD, ZDF etc." habe ich
mich erklärt, indem ich auf Seite 1 den Abschnitt 2. nicht gestrichen habe.
(3) Betriebsstättenabgabe: Angekreuzt ist eines davon, sofern zutreffend:
....... Ich bin mit der Betriebsstättenabgabe belastet (Kurznachweis gemäß Anlage).
....... Ich bin Arbeitnehmer und bin damit der tatsächlich Belastete.
(4) Medienfreiheit: Auf jeden Fall ist mein Grundrecht als Nutzer verletzt.
....... Hier ist angekreuzt, sofern ich auch Medienanbieter bin. (Beispiel: Website.)
*AC2. *Kostenfreiheit wird angenommen.
Sollten für die Bearbeitung dieser Beschwerde Kosten anfallen,
so wird beantragt, diese vor Eintritt in die Bearbeitung mir aufzugeben. Dies ermöglicht
eine Spendensammlung im Internet; falls erfolglos, die Beschwerde-Rücknahme.
*AC3. Die "Metastudie LIBRA" (~800 S.) ist nicht Bestandteil
der Beschwerde, aber mit häufigen Schrifttumsverweis dorthin. Der Volltext wird zugleich
mit der Beschwerde als .pdf per E-Mail übersandt. Auf Anforderung des Gerichts
Nachreichung als Ausdruck (3 Aktenordner). Jedoch nur die Datei ermöglicht
sekundenschnelles Auffinden von Fundstellen.
Schriftsätze aus 2017 bis 2019 werden gelegentlich zitiert. Ziemlich alles Wichtige
daraus ist aber nun in der "Metastudie LIBRA". Sofern Sie Einreichung aber wünschen,
so genügt Mitteilung an die Kontaktadresse auf seite 1 der "Metastudie LIBRA".
............................................................................... (Ort, Darum, Unterschrift)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2021, 04:16 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Eigener Irrtum, die ersten Richter freuten sich bereits heute,
-----------------------------------------------
Geschäftsstellen-Anruf beim Richter "da ist was Dickes angekommen, wird wohl nichts aus dem ungestörten Urlaub dies Jahr".
 @PersonX : Stimmt, das war ein viel zu dickes Arbeitspaket mit 900 Seiten Schriftsatz. Es geht längst um viel mehr als um 17,50 Euro, es geht gegen den Medienstaatsvertrag - es geht um die Zukunft der Freheitsrechte im begonnenen Internet- und Computerzeitalter. 


Wir müssen möglichst rasch noch im Mai alle Bundesländer abdecken
-------------------------------------------------------------------------
mit mindestens 1 Beschwerde. Dann startet überall etwa gleichzeitig die Monatsfrist für die Anhörungen von Landesregierung und Landesparlament. Das geht terminlich dann rein in die Gerichtsferien beziehungsweise, was davon noch übrig blieb.
Durch fast 10 000 E-Mails für Georg Thiel - 7 Seiten Analyse der Missstände "ARD, ZDF etc." - sind die Parlamentarier ja bereits in passender Stimmung.


Sodann können die Bemühungen starten,
-----------------------------------------------
dass alle Bundesbürger sich anhängen können. Vorüberlegungen für die Kampagne laufen bereits.
Zeitfenster: Oktober 2021; denn Anfang November enden die 12 Monate für Normenkontrollbeschwerde "Medienstaatstvertrag 2020".


Jeder, der mitmacht, sollte gleich die Rückerstattung seit 2013
--------------------------------------------------
auf den ersten 4 Seiten beantragen. Das fehlt da noch im Text. Das muss umgehend rein für die Kampagne. 


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  • Beiträge: 3.238
In NRW ist die Verfassungsbeschwerde kosten- und anwaltsfrei möglich. Da bin ich dabei. Wer kann noch mitmachen? Nur Forumteilnehmer? Ist eine Anleitung dabei? Nicht jeder möchte Rechtsexperte werden, viele haben Angst vor Konsequenzen, finanzieller oder rechtlicher Art.


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 @Roggi ... ist ja sowieso drin im Plan, wie wir untereinander wissen.

Stimmt, weitere für NW können schon mal per PM
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ihre eventuelle Teilnahme kommunizieren. Ist natürlich nicht bindend.
Für NRW wäre etwas mehr Keuleneinsatz noch nötig und nützlich. 

Anleitung liegt vor. Kurz, straff genügt. Die Texte erklären sich ja von selbst. Es geht vorwiegend um Kleinkram bei Druck und Versand.

Die Grenze "nur sinnvoll, sofern mindestens 100 Beiträge im Forum" war nicht sinnvoll.
---------------------------------------------------------------------
Sofern im Forum ein eigener echter Streit dokumentiert ist, ist auf jeden Fall genügend Einblick, wieso man so etwas einreicht und wie das auch der eigenen Akte "Rundfunkabgabe" gut tun könnte.

Hinzugefügt nun
------------------------
20. .   Beantragt wird, Rundfunkabgabepflicht ab 2013 für mich aufzuheben
     mit Rückzahlung aller Zahlungen, Mahn- und Gerichts- und Anwaltskosten.
     Rückzahlpflicht ist nicht verjährt: Siehe ? FSC3 und "Met.LIBRA" Abs. ? FSE3.

Derartige Anträge wurden schon gestellt. Das dient dann als Beispiel "was andere machten", und ist noch ausreichend einzufügen. 


Die nächsten paar Einreichungen zeichnen sich ab,
----------------------------------------------------------------------------
Kampfwille reaktiviert sich sehr schön. - Versand wohl in der nächsten Woche. Bis dahin werden noch für die 3 kürzlich hinzugefügten Punkte die Begründungun platziert: Alles wurde in früheren Schriftsätzen schon vorgetragen. Aus diesen Beispieltexten ist es zu übertragen.


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o
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Gut, dann mache ich weiter.

Gibt es in Sachsen schon einen freudig angeregten Verfassungsrichter?

Beschwerden nur als pdf gehen wohl nicht?


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Wichtige Änderung gegenüber dem Einstiegsbeitrag:
Die Frage, wie viele Beiträge jemand bisher im Forum machte, interessiert nicht mehr.

Die letzten paar Beiträge oder auch frühere sollten nur klarstellen, dass  Einblick besteht, sei es mit ein paar Beitragen der letzten Jahre im Forum, sei es durch Verfahren bei Gericht. Die Teilnehmer der jetzigen ersten Serien der Verfassungsbeschwerden sollten den "gut informierten Volkswillen" verkörpern.


@ope23 : Der Beschwerdekern muss auf Papier sein,
-----------------------------------------------------------
4 Seiten, sodann Begründung 75 S..
Die 800 Seiten als "Publikation", da funktioniert eine Kombi-Lösung, das ist hier organisatorisch gut im Griff.

Beim BVerfG ergab kürzliches Telefonat: Dort ist unabdingbare feste Regel, "alles muss auf Papier sein".
Da die Verfahren im Endergebnis meist dort landen dürften, erfordert das ein geeignetes Vorgehen schon im landesrechtlichen Vorverfahren. Ja, das ist also hier alles gut im Griff.


Sachsen:
-------------
Was bereits geschah, geht nicht ins öffentliche Forum. Für jedes Bundesland sollen schon in der Startphase mehrere Beschwerdeführer sein. Noch ist Bedarf für mehr Teilnehmer am fröhlichen Waffengang in:
- Sachsen - Hessen - Thüringen - Sachsen-Anhalt
Ganz besonders Sachsen-Anhalt ist beim Widerstand gegen die Rundfunkabgabe generell unter-repräsentiert und gerade da ist eine Verfassungsbeschwerde aus verschiedenen Gründen besonders sinnvoll.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Edit "Bürger" - Beiträge nunmehr mühsam versucht zu entflechten.
Beim Umbau-Hobeln sind auch ein paar Späne gefallen - bitte um Nachsicht - und Berücksichtigung der thematischen Trennung. Danke.

Hier ausschließlich
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]

Detail-Diskussionen bitte ausschließlich unter
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [DISKUSSION & DETAILS]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35260.0

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Neu, nun auch in Bundesländern ohne Landesverfassungsgerichte.
Das geht im Prinzip nicht. Aber es geht auch der Umweg, alles in eine Petition beim Landesparlament zu transformieren. Denn es ist unzutreffend die übliche Formulierung
- "bei Landesrecht gibt es ein Verwerfungs-Duopol - Landesverfassungsgericht und Bundesverfassungsgericht".

In Wahrheit ist es ein Verwerfungs-Tripol - auch des Landesparlament darf Gesetze verwerfen,
- also die eigenen -
und das ist beispielsweise naheliegend, wenn es durch euphorische Abstimmungsvorlagen zum Abnicken und Durchwinken von verfassungswidrigen Zensur-Gesetzen verführt wurde - Beispiel "Medienstaatsvertrag 2020".
Fallen die dortigen verschiedenen verfassungswidrigen Rechtsnormen, so entfällt vermutlich als Kollateraleffekt auch der Zwang der Rundfunkabgabe für Nichtzuschauer. So also ist die Logik und jeder kann mitmachen.

Wer mitmacht, dürfte im Erfolgsfall alle Zahlungen seit 2013 erstattet erhalten. Aber Klarstellung, hier wird nichts versprochen, nichts garantiert, sondern nur eine Meinung über Nebenwirkungen bekundet.

Für dies neue Vorgehen "Verfassungs.Beschwerde transformieren in Petition" sind entstanden:
a) 6 Seiten rechtliche Begründung.
b) 2 Seiten einer entsprechenden "transformierenden Petition beim Landesparlament".

Wer macht mit bei nun auch möglichen Verfahren in den Bundesländern HB HH NI SH SL?

Diejenigen, die sich bereits per PM vormerken ließen, erhalten in einigen Tagen konkrete Einladung,
Weitere Kampfgeschwister, die nicht nur reden und bellen wollen, sondern auch beißen werden:

Bitte Mitteilung per PM:
- die E-Mail-Adresse ist nötig
- und die Beiträge im Forum müssen etwas eigene Streiterfahrung ausweisen.

Faustregel: Wer nie aktiv gegen die Rundfunkabgabe gestritten hat, wird auch nie 200 Seiten Verfassungsbeschwerde (hier: Petitionsvariante) einreichen.
Sympathie-Korrespondenz brauchen wir nicht. Nur "auf in den Kampf" kann das Imperium "ARD, ZDF etc." in seiner aktuell längst begonnen Agoniephase etwas beschleunigen. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juli 2021, 11:19 von pjotre«
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Wer mitmacht, dürfte im Erfolgsfall alle Zahlungen seit 2013 erstattet erhalten.

Querverweis:
EuGH C-10/97 - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35445.0


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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 @pinguin , dein Wissen in Sachen EU-Recht ist eine Wucht.
Das muss ich in der Form reinbringen, dass Rückzahlpflicht eine Bringschuld ist, also auch ohne Antrag, siehe Semesterabgabe. Steht so schon drin, nun kann ich es aber gründlich untermauern.

Noch nie ist vermutlich die gesamte Rechtshierarchie verknüpft vorgetragen worden von unten bis oben und in voller Subsidiarität ab Landeseben. Das dürfte Premiere sein.
Die Richteraugen werden strahlen! Alles das gab es zu Studienzeiten ja so noch gar nicht. Jetzt bekommt man es genussgerecht aufbereitet serviert.


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Das muss ich in der Form reinbringen, dass Rückzahlpflicht eine Bringschuld ist, also auch ohne Antrag
Bitte beachte die Ergänzung in dem neuen Thema hinsichtlich der von Unternehmen geleisteten Abgaben.

EuGH C-398/09 - Ausnahme d. Erstattung rechtsgrundl. entr. Unternehmensabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35448.0.html

Die unionsrechtliche Erstattungspflicht einer unionsrechtswidrigen, rechtsgrundlos erhobenen Abgabe ist nur dort absolut und nicht verhandelbar, wo sie der Abgabepflichtige tatsächlich selbst geleistet hat, ohne Dritte damit zu belasten; in allen anderen Fällen kommt es auf den konkreten Einzelfall an, insbesondere bei Unternehmen.


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