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Autor Thema: Kleine Anfrage SN: Rechtsgutachten Prof.Gersdorf Funktionsauftrag örR  (Gelesen 2921 mal)

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SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (fraktionslos) und Antwort der Staatskanzlei vom 17.12.2018
Drs.-Nr.:6115426

Thema:
Rechtsgutachten von Herrn Prof. Gersdorf zur Konkretisierung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks**

Zitat
Sehr geehrter Herr Präsident,

den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:

,,lm Vorwort zum Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Hubertus Gersdorf im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) ,,lst die gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags verfassungsrechtlich möglich - und wie weit darf sie gehen?" führt der Vorsitzende und Geschäftsführer der AG DOK, Herr Thomas Frickel, folgendes aus:

,,[...] ln einer zufällig ausgewählten Programm-Woche zu Beginn dieses Jahres hat beispielsweise das ZDF in der Prime-Time 555 Minuten Krimis, aber nur 75 Minuten Dokumentation gesendet, und ausweislich sei ner i m I nternet veröffentl ichten Prod uzenten berichte sanken im Bereich des WDR die an Produktionsfirmen gezahlten Minutenpreise für dokumentarische Programme drastisch, während sie im fiktionalen Bereich um 45 Prozent in die Höhe schnellten. Gemessen am Preis der Sendeminute ist selbst der Wetterbericht der ARD mehr wert als eine dokumentarische Sendung [...1""

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Wie viele Krimis und wie viele Dokumentationen haben ARD, ZDF und MDR seit dem 1. Januar 2018 zur Prime-Time bisher gesendet? (Bitte die Antwort nach ARD, ZDF und MDR getrennt aufschlüsseln und eine der Antwort zugrunde gelegte Definition der Prime-Time angeben)

Frage 2:
Wie viele Minuten Krimis und wie viele Minuten Dokumentation werden zur Primetime im Durchschnitt in der Woche bei ARD, ZDF und MDR gesendet? (Bitte die Antwort nach ARD, ZDF und MDR getrennt aufschlüsseln)

Frage 3:
Was Kostet eine Sendeminute
a) Wetterbericht
b) Dokumentation
c) Kurzfilm
d) Krimi bei ARD, ZDF und MDR im Durchschnitt und wie haben sich die Minutenpreise seit 2012 entwickelt? (Bitte die Antwort nach ARD, ZDF und MDR getrennt aufschlüsseln)

Frage 4:
Welche zusätzlichen Vergütungen von Leistungen (bitte die Leistungen einzeln auflisten, z. B. für Verwertungsrechte usw.) zu der Vergütung von Sendeminuten erfolgen für
a) Wetterbericht
b) Dokumentation
c) Kurzfilm
d) Krimi bei ARD, ZDF und MDR im Durchschnitt und wie haben sich die zusätzlichen Vergütungen seit 2012 entwickelt?

(Bitte die Antwort nach ARD, ZDF und MDR getrennt aufschlüsseln)

Frage 5: Zu welchen Anteilen werden die Herstellungskosten der nachfolgenden Produktionen
e) Wetterbericht
f) Dokumentation
g) Kurzfilm
h) Krimi von ARD, ZDF und MDR erstattet?

(Bitte die Antwort nach ARD, ZDF und MDR getrennt aufschlüsseln)


Zusammenfassende Antwort auf die Fragen I bis 5:

Von einer Beantwortung wird abgesehen.

Begründung

Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.

Letzteres ist hier der Fall, denn die in Frage 1 bis 5 betreffenden Sachverhalte sind Gegenstände, die den Rundfunkanstalten als Programmangelegenheit obliegen. Die staatliche Aufsicht im Bereich des Rundfunks ist aufgrund des in Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 SächsVerf verankerten Grundsatzes der Staatsferne des Rundfunks auf eine bloße Rechtsaufsicht begrenzt.

Diese Rechtsaufsicht ist auch nur im eingeschränkten Umfang zulässig und erstreckt sich nicht auf Programmangelegenheiten.

Selbst wenn die Fragen 3 bis 5 (Kosten pro Sendeminute, zusätzliche Vergütungen, Erstattung Herstellungskosten) nicht als Programmangelegenheit im engeren Sinne angesehen werden sollten, könnten lnformationen nur über das lnstitut der Rechtsaufsicht erlangt werden.

lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht kann die Rechtsaufsichtsbehörde von ihrem lnformationsrecht allerdings nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen.
Anhaltspunkte hierfür liegen der Staatsregierung weder vor noch führt sie aktuell die Rechtsaufsicht über den MDR.

Die rechtsaufsichtlichen Befugnisse über das ZDF und eine der weiteren in der ARD zusammengefassten Rundfunkanstalten stehen der Staatsregierung ebenfalls nicht zu.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schenk
Download des Originaldokuments (pdf, 178kb)
https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/15426.pdf

Alternativdownload hier im Anhang


** Das der kleinen parlamentarischen Anfrage zugrundeliegende Rechtsgutachten im Auftrag der
Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) ist im Forum bereits thematisiert - siehe und diskutiere bitte unter
AG-Dok-Gutachten: Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29468.0.html
Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Ist eine gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags verfassungsrechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen?
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
Universität Leipzig, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht
(PDF, 26 Seiten, ~300kB)
https://media02.culturebase.org/data/docs-ag-dok/Gutachten_zum_Rundfunkauftrag_Prof._Dr._Gersdorf.pdf


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Ich muss mir dann doch mal einen zusammenfassenden Kurz-Komentar erlauben:

Das ist gelebte Zügel-Losigkeit - in jeder Hinsicht.

Zügel > zügellos > Zügellosigkeit
https://de.wiktionary.org/wiki/Z%C3%BCgel
https://de.wiktionary.org/wiki/z%C3%BCgellos
https://de.wiktionary.org/wiki/Z%C3%BCgellosigkeit


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(...) Anhaltspunkte hierfür liegen der Staatsregierung weder vor noch führt sie aktuell die Rechtsaufsicht über den MDR. (...)
Die rechtsaufsichtlichen Befugnisse über das ZDF und eine der weiteren in der ARD zusammengefassten Rundfunkanstalten stehen der Staatsregierung ebenfalls nicht zu.

Im GESCHÄFTSBERICHT 2016 vom Mitteldeutscher Rundfunk, Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts Leipzig, steht aber genau das Gegenteil, was im Beitrag oben zitiert wurde!

Zitat
(...) Die Sächsische Staatskanzlei, bei der turnusgemäß*** die Rechtsaufsicht über den MDR liegt, hat das Genehmigungsverfahren überprüft und der Veröffentlichung des Telemedienkonzepts MDR Telemedien in den amtlichen Verkündungsblättern von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugestimmt. (..)
::)
Quelle: Geschäftsbericht 2016*** MDR
https://www.mdr.de/unternehmen/zahlen-und-fakten/mdr-geschaeftsbericht-zweitausendsechzehn-104-downloadFile.pdf


***Edit "Bürger" - Hinweis:
Die Betonung liegt bei "turnusgemäß". Die Rechtsaufsicht wechselt bei der Dreiländer-Anstalt "Mitteldeutscher Rundfunk" im zwei-Jahres-Turnus zwischen den Staatskanzleien Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thürungen - siehe u.a.
§ 37 MDR-Staatsvertrag "Rechtsaufsicht"
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2509-StV-MDR#p37
"(1) Die Regierungen der Länder führen die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen dieses Staatsvertrages und der allgemeinen Rechtsvorschriften. Sie nehmen diese Aufgaben durch die Regierung eines der Länder in zweijährigem Wechsel wahr; der Wechsel, beginnend mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages, erfolgt in der Reihenfolge Sachsen – Sachsen-Anhalt – Thüringen. Die jeweils aufsichtführende Regierung beteiligt die beiden anderen Regierungen vor der Einleitung von Maßnahmen und bemüht sich um ein Einvernehmen.
[...]"
2016 mag sie bei Sachsen gelegen haben - derzeit scheint wohl die Rechtsaufsicht nicht in Sachsen zu liegen - was es zwar nicht einfacher macht und (vorsichtig ausgedrückt) auch nicht gerade "glücklich" ist, jedoch per se erst einmal keine Falschauskunft.
Allerdings bliebe die Frage, ob die Anfrage dann nicht an die derzeit Rechtsaufsicht führende Staatskanzlei weitergegeben werden müsste.
Diskussion des der kleinen parlamentarischen Anfrage zugrundeliegenden Rechtsgutachtens im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) bitte unter
AG-Dok-Gutachten: Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29468.0.html
Hier im Thread bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Kleine Anfrage SN: Rechtsgutachten Prof.Gersdorf Funktionsauftrag örR
und die Anfrage sowie die Antworten zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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