Da soll wohl jemand für dumm verkauft werden. Der Beitragsservice kann ja schreiben, was er will.
Die Formulierung
Das Gesetz sieht eine Akteneinsicht nur im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren vor
ist schon mal so unpräzise, wie es eine echte Behörde nicht schreiben würde. Gäbe es ein Gesetz, das dies besagt, so würde sowohl das bestimmte Gesetz als auch der/ die §§ daraus zitiert werden. Was ist denn "das Gesetz"?
Kurzum: Jeder, von dem eine öffentliche Stelle oder Behörde etwas will, hat natürlich das Recht darauf, zu erfahren, worauf die Forderung beruht. Das könnte ja überhaupt sogar erst die Vorraussetzung eines Gedankens an eine Klage sein (woher soll man sonst wissen, ob es sich lohnen würde?).
Die Forderung auf Akteneinsicht würde ich nachdrücklich wiederholen, jedoch nicht beim Beitragsservice, sondern bei der eigentlich verantwortlichen Stelle, der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Zur Einarbeitung in das Recht auf Akteneinsicht kann man sehr gut googlen. "Akteneinsicht bei Behörden" z.B. Dort kann man auch die Verwaltungsgesetze finden, die das Recht begründen.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)