Die Problematik wurde nach dem Kommentar von @pinguin nun folgendermaßen in einem umfangreichen Sammelgutachten dargestellt:
MZA1.c) Die EU gegen Polen, Tschechien, Ungarn - und warum nicht gegen Deutschland? *NEU 2021-02-14
Es ist Konsens der politischen Instanzen in - Politiker der EU und in Berlin - : Im Osten der EU droht staatliche Oberregie für Medien. Verdrängt wird hierbei, dass Deutschland der EU-weite Obersünder ist und diese Oberregie längst hat:
(1) Nur in Deutschland sind die ohnehin bedenklichen "öffentlich-rechtlichen" Medien Fernsehen und Rundfunk eindeutig "ganz weit links-außen". In keinem anderen wesentlichen EU-Land sind die "Staatssender" derart politisch einseitig. sondern sind ansonsten überall "politisch mittig". - Beweis ist im Abschnitt: PAM2.
(2) Nur in Deutschland wurde der faktisch mächtigste Sender im Land dem früheren Regierungssprecher unterstellt (der Bayerische Rundfunk). Selbst in China und Russland würde man es derartig offenkundig nicht wagen?
Sofern auf EU-Ebene Maßnahmen gegen östliche EU-Mtiglieder wegen Medienkontrolle erfolgen, so gewinnen Bürger in Deutschland das Recht auf ein gleichartiges Vorgehen der EU in Deutschland. Denn sicherlich würde die EU ihr Vorgehen in den östlichen EU-Staaten mit der EU-Charta legitimieren. Durch etwaiges Vorgehen würde sie den Bürgern in Deutschland die Rechtsgrundlage schaffen, zu beantragen, gegen "ARD, ZDF etc." in gleicher Weise vorzugehen. Verletzungen der EU-Charta könen ja auch durch ein Unterlassen erfolgen.
Antragsweg: Bei der EU-Kommission ein gleichartiges Eingreifen beantragen und nach Verweigerung aus Deutschland dann die Veranlassung eines klärenden Verfahrens beim EuGH beantragen. Das ist ein kostenloser Weg zum EuGH, muss dann aber derart gut belegend beantragt werden, dass der EU-Kommission nach Möglichkeit keine andere Wahl bleibt.
Sodann folgt im Gutachten die kleine Satire wie hier im Einstiegsbeitrag.
Aber da fehlt noch etwas, nicht wichtig, aber vielleicht findet jemand etwas dafür?
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B1. "kann auch ein Unterlassen die EU-Charta verletzen?" Sicherlich. Vielleicht gibt es sogar ein ausdrückliches EuGH-Urteil in diesem Sinn?
B2. Wo steht präzise das Antragsrecht des Bürger bei Verletzung der EU-Charta?
B3. Subsidiarität: Müsste der Bürger vielleicht zuerst bei der Bundesregierung beantragen - und könnte sich erst nach Absage oder Ausbleiben einer Antwort bei der EU beschweren?
Denn es geht ja um Landesrecht.
Anmerkung für Anträge:
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In Deutschland ist das Paragrafen-Mädchen für alles: Artikel 17 GG.
Bei allen Anträgen beim Staat pflegen schlaue Leute zu vermerken, habe ich mal irgendwo gehört::
Antrag nach Art. 17 GG, dies auf kostenfreie Bearbeitung. Etwaige Kosten mir bitte vor Bearbeitung aufgeben.