Danke, @pinguin - ein weiterer Baustein für Schriftsatzbildung, Kapitel Werbung.
Das vorstehende Zitat wurde übernommen, weil Richter es wünschen: Der Beschwerdeführer soll den Rechtsrahmen bereits einkreisen.
Der Kommentar lautet sodann wie folgt:
Und hier wieder einmal ein EuGH-Entscheid von der Sorte: \"Das EU-Recht untersagt XYZ. Wenn aber einzelne Staaten Gründe haben, XYZ zu erlauben, dürften sie das.\"
Das heißt im Klartext: Dies EU-Recht hat nur Empfehlungscharakter.
Als nächstes kann man dann also prüfen, ob im eigenen Land die Empfehlung eingehalten wurde - oder falls nicht, falls dafür die nötigen Gründe belegt wurden.
Was bedeutet diese wieder einmal leicht gewundene Urteil?
Hoffentlich wird es nun wie folgt richtig gedeutet: Bundesweite Fernsehsender dürfen möglicherweise nicht Werbung schalten, die von Bundesland zu Bundesland und von Region zu Region differenziert ist. Rein technisch ist das ja machbar.
Im Internet ist es sogar Prinzip: Der Marktführer Google hat im System ADWORDS ein ausgefeiltes Instrumentarium, Werbung rein regional auszurichten und zu differenzieren. Regionalisierung (und sonstige Optimierung) ist das Herzstück der Google-Werbung und die Grundlage des weltweiten finanziellen Erfolges von Google.
Bei Fernsehwerbung wäre ein Verbot der Regionalisierung denkbar als Schutz der regionalen Sender. Diese werden über die Landesmedienanstalten teilweise aus der Rundfunkabgabe finanziert. Das rechnet also zum Thema dieser Seiten, weil es ein Zusatzprivileg wäre.
Die Faktenfrage wäre nun: Enthält der \"Medienstaatsvertrag 2020\" ein entsprechendes Verbot der Regionalisierung für bundesweit arbeitende Sender? - Dies wurde nicht näher untersucht, weil nur noch von geringe Relevanz für den Themenkreis dieser Seiten. Im Internet-Zeitalter haben sich diese Parameter verändert. Regionale Werbung ist in das Internet übergewechselt.