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Autor Thema: Wieviel Geld sollen wir unseren „Kunden“ noch mit Zusatzabos abzocken?  (Gelesen 6184 mal)

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DER MEDIEN-KOMMISSAR Die falsche Partnerschaft von ARD und ZDF mit der Telekom (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29176.0
Zitat
Der Unterschied: Der Kunde zahlt für die Programme zweimal – zum einen über die Rundfunkgebühr und dann noch an die Deutsche Telekom über die Abo-Gebühr.
Und genau dieses, siehe Hervorhebung in Rot ist eben so u. U. nicht richtig erkannt.

1x wird hier für den Inhalt gezahlt;
1x für die Weiterleitung dieses Inhalts via Internet;

Das sind 2 Paar Schuhe im europäischen Rahmen.


Edit "Bürger": ... vmtl. nicht nur im "europäischen Rahmen" ;)
Danke aber, dass wir nun wieder zum eigentlichen Thread-Thema im Speziellen und zum Forum-Thema im Allgemeinen wieder zurückzufinden scheinen. Bei weiterem Diskussionsbedarf nun bitte noch den direkten Bezug zum "Rundfunkbeitrag" herstellen - ansonsten wird der Thread zu rein informativen Zwecken für die Diskussion geschlossen. Danke.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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Die Informationen dieses Threads
----------------------------------------------
 - auch Hinweis auf Europarecht - sind in einem Sammelschriftsatz verwertet worden. Der entstandene Text ist breiter aufgestellt als das Thread-Thema und wird deshalb nicht eingefügt.


Das interessante ist ja die rechtliche Hebelwirkung:
--------------------------------------------------
Da nur Bezieher von sehr zufriedenstellendenm Einkommen sich diverse Abos erlauben können, so wird die Zwangs-Rundfunkabgabe "durch alle Bürger" nicht mehr rechtlich haltbar.


Die entscheidende Frage lautet also: 
----------------------------------------------------
Sind die entsprechenden Medienangebote auch durch Geringverdiener
- zeitgleich
. und ohne AMAZON
- mit üblichen Methoden - z.B. Antenne - erreichbar und zwar kostenlos?


Wenn jemand diese Kernfrage gut beantworten kann, das wäre hilfreich.
-----------------------------------------------------
Jedenfalls erscheint schwer vorstellbar, dass viele Bürger bezahlen würden, was sie mit Klicks auf ihrer Fernbedienung kostenlos haben könnten.


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G
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1x für die Weiterleitung dieses Inhalts via Internet;

Die Frage ist, ob es sich bei der Abo-Gebühr an z.B. die Telekom ausschließlich um eine Zahlung für die Weiterleitung handelt oder ob in den Abokosten auch ein Kostenanteil steckt, den die Telekom an den Staatsfunk abdrücken muß für das Recht an der Weiterleitung.
Falls das so ist, wäre es schon eine Doppelzahlung.


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Die Frage ist, ob es sich bei der Abo-Gebühr an z.B. die Telekom ausschließlich um eine Zahlung für die Weiterleitung handelt oder ob in den Abokosten auch ein Kostenanteil steckt, den die Telekom an den Staatsfunk abdrücken muß für das Recht an der Weiterleitung.
Falls das so ist, wäre es schon eine Doppelzahlung.
Das sollte so nicht sein, denn die Dt. Telekom ist ein Staatsunternehmen, das damit dann dem ÖRR eine nicht von Europa genehmigte staatliche Beihilfe gewähren würde.

Mittel eines Staatsunternehmens, (würde auch für die DB AG gelten), die per Gesetz an ein anderes Unternehmen zu leisten sind, werden dem Staat zugerechnet und gelten im europäischen Rahmen deswegen als staatliche Beihilfe.

Deswegen entschied der EuGH ja bereits mit C-337/06 zur damaligen Rundfunkgebühr, daß diese staatliche Mittel sind und hat es mit C-492/17 zum Rundfunkbeitrag bestätigt.

Wenn der Staat dem Verbraucher oder auch einem Unternehmen eine von diesem an ein anderes Unternehmen zu leistende Zahlung per Gesetz vorgibt, ohne das es eines effektiven, deutlich sichtbaren, sämtliche Grundrechte achtenden Zutuns des potentiell Zahlungspflichtigen zur Entstehung dieser Zahlung benötigt, wird diese Zahlung dem Staat zugerechnet und stellt folglich eine staatliche Unternehmensbeihilfe dar.

Die LRA sind im europäischen Rahmen genauso Unternehmen, wie die Dt. Telekom, auf Inhaber, Eigentümer, Rechtsstruktur kommt es nicht an.

So meine persönliche Meinung auf Basis der Kenntnisnahme vieler EuGH-Entscheidungen.


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m
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Die Frage ist, ob es sich bei der Abo-Gebühr an z.B. die Telekom ausschließlich um eine Zahlung für die Weiterleitung handelt oder ob in den Abokosten auch ein Kostenanteil steckt, den die Telekom an den Staatsfunk abdrücken muß für das Recht an der Weiterleitung.
Falls das so ist, wäre es schon eine Doppelzahlung

winfuture.de, 01.11.2018
Kritik an ARD-ZDF-Deal für Telekom Magenta TV
https://winfuture.de/news,105860.html
Zitat
Die Telekom hatte sich für ihr jetzt Magenta TV genanntes Unterhaltungs-Angebot unter anderem das Recht gesichert, Teile der öffentlich-rechtlichen Mediatheken mit zu streamen

Diese Kritik geht dabei vor allem direkt an die Öffentlich-Rechtlichen, denn diese machen mit ihren Inhalten nun mehrfach Kasse. Daher sei jetzt die Politik gefragt, dem Einhalt zu gebieten. Warum sollte man für etwas bezahlen, das man schon bezahlt hat?


oder auch hier

meedia.de, 30.10.2018
Telekom macht bei Magenta TV mit 8.000 Programmen von ARD / ZDF Kasse
https://meedia.de/2018/10/30/der-gez-kunde-zahlt-zweimal-telekom-macht-bei-magenta-tv-mit-8-000-programmen-von-ard-und-zdf-kasse/
Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wiederum holt sich über die Lizenzierung von Programmen zusätzliches Geld in die Kasse. Wie viel Geld die Telekom an kommerzielle Töchter von ARD und ZDF überweist, ist unklar. Wie auch bei anderen Deals, schweigen die WDR Mediagroup, ZDF Enterprises & Co. zu finanziellen Informationen ihrer Verkäufe
Zitat
Warum sollen mit Rundfunkgebühren bezahlte Inhalte exklusiv einem Branchengiganten zum Zweck der Gewinnsteigerung zur Verfügung gestellt werden?

Aber Gewinn im privatwirtschaftlichen Sinn darf doch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Deutschland nicht direkt erwirtschaften?


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G
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Aber Gewinn im privatwirtschaftlichen Sinn darf doch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Deutschland nicht direkt erwirtschaften?

Wo steht das? Der Staatsfunk kassiert doch auch Werbeeinnahmen.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
winfuture.de, 01.11.2018
Kritik an ARD-ZDF-Deal für Telekom Magenta TV
https://winfuture.de/news,105860.html
Zitat
[...] Warum sollte man für etwas bezahlen, das man schon bezahlt hat?
Wenn du schon für keine Leistung einmal bezahlen sollst, dann ist es auch nur logisch (ARD ZDF & DR und andere), dass du für einmal Leistung zweimal zahlst!  ;)
Oder?
Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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1. Die Aufregung geht weitgehend am juristischen Skandal-Kern der Sache vorbei.
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Selbstverständlich ist wünschenswert, dass möglichst viele Einnahmen außerhalb der Rundfunkabgabe generiert werden. Dann kann ja dies komische KEF-Verfahren beim Würfelspiel etwas weniger "lebensnotwendige Erhöhungen" kalkulieren.

Die Rechtswidrigkeit ist nur dann gegeben, wenn die Rundfunkabgabenzahler etwas finanziert haben, was sodann exklusiv nur bestimmte dank Finanzkraft Auserwählte sehen dürfen - also gerade diejenigen, die schon bei der Rundfunkabgabe selber verfassungswidrig durch eine verdeckte Umverteilung von unten nach oben seit 2013 begünstigt werden (Haushaltsabgabe).

2. Darauf also kommt es an und das Rechtswidrige und der Rechtsverstoß ist nun ausreichend klar belegt?
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Zitat
Doch der neue TV-Chef des börsennotieren Branchenprimus hat sich noch mehr einfallen lassen: nämlich vier Kanäle mit den Inhalten von ARD und ZDF. „Bei den öffentlich-rechtlichen Mediatheken verschwinden große Teile der Inhalte nach vier Wochen“, konstatiert der Telekom-Manager und ergänzt: „Hier haben wir Lizenzvereinbarungen mit den Anstalten getroffen, um diese Inhalte auch länger zeigen zu können.“ Zu den Details, beispielsweise die jährliche Überweisungen für die Lizenzen, macht der Bonner Konzern auf Anfrage keine Angaben.

Bei Magenta-TV heißen die vier Kanäle ARD Plus, ZDF select, ARD Plus Kids und ZDF tivi. ARD Plus und ZDF select sind Mediatheken, beispielsweise mit ARD-„Tatort“-Krimis und Episoden des ZDF-„Traumschiffes“. Bei ARD Plus Kids und ZDF tivi handelt es sich ausschließlich um Kinderprogramme, etwa mit dem WDR-Klassiker „Sendung mit der Maus“.

Aus Sicht des teilstaatlichen Branchenriesens Telekom ist das neue Fernsehangebot zum Preis von 7,95 Euro monatlich ein schlüssiges Angebot. Denn die qualitativ hochwertigen Inhalte von ARD und ZDF sind ein Wettbewerbsvorteil im Kampf gegen Amazon, Netflix & Co. Die Telekom erwirbt über 8000 Programme von ARD und ZDF.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wiederum holt sich über die Lizenzierung von Programmen zusätzliches Geld in die Kasse. Wie viel Geld die Telekom an kommerzielle Töchter von ARD und ZDF überweist, ist unklar. Wie auch bei anderen Deals, schweigen die WDR Mediagroup, ZDF Enterprises & Co. zu finanziellen Informationen ihrer Verkäufe. Bei der Kooperation handele es sich um eine branchenübliche Lizenzierung von Content, so wie er regelmäßig an andere Kunden wie Netflix, Amazon oder Maxdome verkauft werde, heißt es in ARD-Kreisen zur Verteidigung. Die an die Telekom verkauften Inhalte der Mediatheken von ARD und ZDF würden ohnehin aus rundfunkrechtlichen Gründen nicht mehr in den eigenen öffentlich-rechtlichen Mediatheken verfügbar sein.

Quelle: 2018-10-30 Von Hans-Peter Siebenhaar:
"Der Gebührenzahler zahlt zweimal: Telekom macht bei Magenta TV mit 8.000 Programmen von ARD / ZDF Kasse "
https://meedia.de/2018/10/30/der-gez-kunde-zahlt-zweimal-telekom-macht-bei-magenta-tv-mit-8-000-programmen-von-ard-und-zdf-kasse/

3. Rühmt man sich euphorisch damit, Recht zu brechen?
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Für den VEB Volks-Eigenen Betrieg" "ARD, ZDF etc." (also "Sozialistisches" Unternehmen - kann ja vertretbar sein)
ist es untersagt, seinen Eigentümern, den Bürgern, die von diesen zwangsfinanzierten Werke dauerhaft bereitzustellen.

Wohl voll zutreffend im Text-Zitat: "Die an die Telekom verkauften Inhalte der Mediatheken von ARD und ZDF würden ohnehin aus rundfunkrechtlichen Gründen nicht mehr in den eigenen öffentlich-rechtlichen Mediatheken verfügbar sein."

Ob dies Verbot vertretbar ist oder absurd ist, soll hier nicht unser Thema sein. Der Autor dieser Zeilen hält es für absurd und fordert in Schriftsätzen die Erklärung zur "Allmende" - freies öffentliches Gut für kostenlose Verbreitung durch jedermann. Das geht wohl in den nächsten Wochen so an die Verfassungsrichter im Land.

Dass das geht, ist belegt durch Regeln in Russland und in den USA. Werden hier für eine eigene Website urheberrechtsfreie Fotos von deutschen Politikern gesucht, die holt dieser Autor sich im Internet aus - woher wohl - findet @Pjotre in Moskau. Für vieles anderes aus analogen steuerzahler-finanzierten Archiven in den USA.


4. Also, dies gesetzliche Verbot besteht. Hier wird dies Verbot durch einen Schleichweg ausgehebelt?
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Das ist kein Kavaliersdelikt? Und alle, die daran teilnehmen, haben ihre juristischen hoch bezahlten Berater, die ihren hoch bezahlten Chefs hausintern bestätigt haben, dass dies alles legal wäre? Womit die Chefs behaupten können, sie wären ganz "subjektiv unschuldig" in diese mutmaßliche Rechtsverletzung hinein gerutscht?
Volksmund: Das ist ja ein "dolles Ding", was da abläuft?


5. Die vorstehenden Zeilen tragen Fragezeichen.
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Man höre die andere Meinung vor abschließender eigener Meinung.
Aber wie kann es eine Rechtfertigung geben? Die Aussagen des Zitats sind ja belegend und wohl zutreffend. Es wurde vor 2 Jahren formuliert - genug Zeit für alle Beteligten, darüber nachzudenken?


6. Und jetzt kommt etwas ganz anderes hinzu: Nach-Lizenzierung.
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Die Lieferanten der Produktionen "ARD, ZDF etc." müssen nicht - oder jedenfalls vermutlich meistens nicht - die Rechte der Nachverwertung an ihren Vollfinanzierer abtreten.
(Anmerkung: Da spielen urheberrechtliche Aspekte hinein, die man aber vertraglich neutralisieren kann.)


7. Da ist ja eine ganz üble Lücke im System?
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Die Ausgaben werden sozialisiert, die Gewinne werden privatisiert?
Sozialisiert durch die Zwang-Sondersteuer an das staatsnahe Sozialismus-Unternehmen VEB "ARD, ZDF etc.", privatisiert durch die Nach-Lizenzierung?

Um im Ideologen-Modus zu sprechen: "Die Profitgier das Kapitalismus bereichert sich hemmungslos an der Wertschöpfung der arbeitenden Klasse".

So würde der Autor dieser Zeilen es nie formulieren. Es wurde nur einmal für das linke Spektrum in Politik und Gesellschaft klargestellt, dass das, was hier geschieht, auf keinen Fall die Heuchelei des "gemeinen Wohls" verdient.  Es muss den "bekennenden Idealisten" der Politik klar gemacht werden, dass ihr Wunderheld  "ARD, ZDF etc." keiner ist, sondern dass es knallhart um verdeckten Finanz-Kapitalismus geht im Tarngewand des "öffentlich-rechtlichen Edelseins"

... und nur deshalb so priofitreich ist, weil es eben gerade nicht "Privat"-Wirtschaft" ist, denn durch sie würde der Wettbewerb allen erfolgenden Missbrauch umgehend in Scherben verwandeln. 
Eher passt der alte Kampfbegriff: STAMOKAP***.


8. Aber es kommt wohl noch viel schlimmer? Diese zukünftigen Nachverwerter
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sind wohl oft - vielleicht meistens - Tochterunternehmen des VEB "ARD, ZDF etc.". Mindestens für diese Fallgruppe wäre die Nutzung einer solchen Nachlizenzierrechts unzulässig. Es wäre eine "durchdachte Umgehungsstrategie" des Verbots der kostenlosen Nachverbreitung für die Ursprungs-Finanzierer.

Nun könnte man argumentieren, denen würden diese Erträge ja die Rundfunkabgabe vermindern. Dazu wäre einiges zu sagen. Das wäre zu lang an dieser Stelle. - Nur ein Beispiel: Wie viel der Gewinne bleibt über Gewinnbeteiligung bei den Geschäftsführern der Nachverwerter?
Diese waren in den vorhergehenden Jahrzehnten während des Erschaffens der Werke nicht "preismindend eingepreist". Es entsteht das, was wettbewerbsrechtlich höchst problematisch ist: "windfall profits", Zufallsgewinne ausgerechnet im öffentlich-rechtlichen Sektor, bei dem eigentlich alle unerwartete Einnahme haushaltsrechtlich zurückfließen muss in den Haushalts-Etat.


9. Und dann das Unvorstellbarste: Die Transparenzverweigerung.
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Die Bürger, die Mit-Eigentümer - Quasi-Aktionäre oder Quasi-Genossen -
werden des Rechtes beraubt, den Konzern-Geschäftsbericht ausreichend differenzierend vorgelegt zu erhalten?
Was für jedes privatwirtschaftliche Unternehmen eine Normpflicht ist, ausgerechnet die übergeordnet Auskunftsverplichteten des Öffentlichen Rechts meinen, ein Geheimhaltungsrecht zu haben?
Die Verträge seien nicht offenzulegen?

Mancher Bürger wird sich da vielleicht fragen: Sind wir in einer Bananenrepublik oder im Rechtsstaat, wenn immer es um den VEB "ARD, ZDF etc." geht?


10. "Übergebe den Fall an die Verfassungsrichter."
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Diese sind an Stelle des Autors dieser Zeilen dazu berufen, das letzte Wort zu sprechen:
- Wenn "ARD, ZDF etc." eine Nachverwertung nicht selber machen dürfen.
- Dürfen sie dann aber aktiv eine Umgehung dieses Verbots betreiben?

Verknüpft wird dies mit dem Antrag der "Allmende"-Pflicht - wie ja bereits praktiziert für Teile des Bundesarchivs und wie deutlich mehr praktiziert in den USA und in Russland.
Russland als Vorbild in Sachen Demokratie - diesen Spiegel haben wir der Heuchelei rund um "ARD, ZDF etc." vorzuhalten, damit endlich bitte eine Götterdämmerung eintritt bei der göttlichen Justititia.   


11. Beantragt werden kann dann sogleich Auslaufen der Rundfunkabgabe.
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Mit dem Amazon-Modell kommen "ARD, ZDF etc." auf eine Monatssumme etwa in Größenordnung des Konsum-Anteils der Rundfunkabgabe. Das mögen sie gerne generalisieren.
Zug um Zug damit kann die Rundfunkabgabe evolutiv abgeschafft werden. Der schon immer geringe Anteil für Bildung und Demokratie kann staatsnah - also wie bisher - fortgesetzt werden und dann aus anderen Haushaltsmethoden oder durch anderweitige vollautomatische konfliktfreie Inkassomethoden. 

Das Direktinkasso bei den Bürgern seit 2013 ist durch mehre Millionen Mahn- und Vollstreckungsverfahren als Absurdität erwiesen und rechtlich in sich unhaltbar fehlerhaft. Da es harmonische Alternativen mit exakt Null Klageverfahren gibt - statt 20 000 seit 2013 - , worauf warten Politiker und Juristen und Richter noch?


***Edit "Bürger":
"Stamokap" = Staatsmonopolistischer Kapitalismus (wikipedia)
"Staatsmonopolistischer Kapitalismus (SMK) oder Staatsmonopolkapitalismus [...] In der Bundesrepublik Deutschland (nicht aber in der DDR) war hierfür das Kürzel Stamokap gebräuchlich. [...]"
Bitte bei nicht wirklich allerweltsbekannten Abkürzugnen auch entsprechende Infos/  Links beifügen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2021, 21:59 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Aber Gewinn im privatwirtschaftlichen Sinn darf doch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Deutschland nicht direkt erwirtschaften?
Es sind "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts", sie dürfen nicht nur privatwirtschaftlich tätig sein, wie die DB AG ja übrigens auch, sondern sie müssen es auch, da Unternehmen im europäischen Rahmen auf eigenen Füßen zu stehen haben.

Siehe dafür u. U. auch:

EuGH T-613/97 - Ein Unternehmen hat sich seinen Kundenstamm selber zu schaffen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32755.msg200834.html#msg200834

Da die Angebote des ÖRR aber mit staatlichen Mitteln finanziert worden sind, ist es im europäischen Rahmen kritisch, sie privatwirtschaftlich zu behandeln; gleichwohl ist es wohl zulässig, daß die Dt. Telekom die Angebote des ÖRR in ihre eigenen Angebote aufnimmt und dadurch weiterleitet.

Nochmals: Es gilt im europäischen Rahmen alles als staatliche Beihilfe, was ein Unternehmen direkt oder indirekt von Kosten befreit, die seine Wettbewerber zu tragen haben.


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