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Autor Thema: GEZ: Bayer klagt gegen neue Rundfunkgebühr  (Gelesen 6973 mal)

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GEZ: Bayer klagt gegen neue Rundfunkgebühr
Autor: 03. August 2012, 10:16
GEZ: Bayer klagt gegen neue Rundfunkgebühr
Verstößt die neue GEZ-Gebühr gegen die Verfassung?

Anfang 2013 wird die GEZ-Gebühr von einer neuen Rundfunkabgabe abglöst. Eine neue Steuer, die niemand so nennt. Jetzt hat ein Bayer Klage eingereicht. Auch die Sixt AG will klagen. Verstößt die neue Gebühr gegen die Verfassung?

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/traunstein/ueberregionales/GEZ-Rundfunkgebuehr-Abgabe-Internet-GEZ-Gebuehr-Neu-Anfang-2013-Klage-Verfassung;art5568,128607


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GEZ: Bayer klagt gegen neue Rundfunkgebühr
Verstößt die neue GEZ-Gebühr gegen die Verfassung?

Anfang 2013 wird die GEZ-Gebühr von einer neuen Rundfunkabgabe abglöst. Eine neue Steuer, die niemand so nennt. Jetzt hat ein Bayer Klage eingereicht. Auch die Sixt AG will klagen. Verstößt die neue Gebühr gegen die Verfassung?

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/traunstein/ueberregionales/GEZ-Rundfunkgebuehr-Abgabe-Internet-GEZ-Gebuehr-Neu-Anfang-2013-Klage-Verfassung;art5568,128607


Zitat
... Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof kann jedermann eine Popularklage einreichen, wenn er Grundrechte der Bayerischen Verfassung durch bestimmte Rechtsvorschriften eingeschränkt sieht. Grundsätzlich sind die Verfahren beim Verfassungsgerichtshof für den Kläger kostenfrei. Für die Klage muss nicht ein Anwalt eingeschaltet werden; sie kann von jedem Bürger selbst eingereicht werden. ...

Kriegt man den genauen Inhalt der Klage raus? Ich kann das pdf des vorherigen Beitrags über das Handy nicht aufmachen.


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Stand: 03.08.2012 11:04:05
Vorgangsmappe für die Drucksache 16/13144
"Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juni 2012

(Vf. 8-VII-12) betreffend
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit

des § 2 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und 2 sowie des § 8 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 7.
Juni 2011 (GVBl S. 258, BayRS 2251-17-S)
PII/G-1310/12-6"


Vorgangsverlauf:

1. Beschlussempfehlung mit Bericht 16/13144 des VF vom 05.07.2012
2. Beschluss des Plenums 16/13314 vom 18.07.2012

----------[Neue Seite]----------

Bayerischer Landtag

16. Wahlperiode Drucksache 16/13144
05.07.2012


Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und
Verbraucherschutz

Verfassungsstreitigkeit

Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juni 2012
(Vf. 8-VII-12) betreffend

Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
des § 2 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und 2 sowie des § 8 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, BayRS 2251-17-S)

PII/G-1310/12-6

I. Beschlussempfehlung:
I. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren.
II. Der Antrag ist unbegründet.
III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike
bestellt.
Berichterstatter: Jürgen W. Heike

Mitberichterstatter: Franz Schindler

II. Bericht:
Der Ausschuss für Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und
Verbraucherschutz hat die Verfassungsangelegenheit in seiner 80. Sitzung
am 5. Juli 2012 beraten und ei nst i m m i g die o.g. Beschlussempfehlung
vorgeschlagen.

Franz Schindler

Vorsitzender

Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse
sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuelle
Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.

----------[Neue Seite]----------

Bayerischer Landtag

16. Wahlperiode Drucksache 16/13314
18.07.2012


Beschluss

des Bayerischen Landtags

Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:


Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juni 2012
(Vf. 8-VII-12) betreffend

Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 2 Abs. 1, des § 5
Abs. 1 und 2 sowie des § 8 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom

7. Juni 2011 (GVBl S. 258, BayRS 2251-17-S)
PII/G-1310/12-6
Drs. 16/13144
I. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren.
II. Der Antrag ist unbegründet.
III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestellt.
Die Präsidentin

I.V.
Reinhold Bocklet

I. Vizepräsident
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse
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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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"I. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren."
...
III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestellt.

Korrekt musste es heißen:
Zitat
"I. Der Landtag beeinflusst das Verfahren."

Wo bleibt die Teilung der Gewalt - Scheindemokratie in Vollendung!!!

Gegen organisierte kriminelle Macht gibt es nur organisierte Macht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2012, 15:06 von Viktor7«

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Ich selber wundere micht das keine von den rechten Parteien dagengen Instrumentalisiert. Jedesmal, wenn ein Beitrag über die rechten Parteien lief z. B. im Zdf fragten die Reporter immer was die den beruflich machen. Als Antwort kam dann immer "Wir sind Hartz4 Empfänger. Deswegen wählen wir ******.  Aber dann würden sehr schnell verboten werden.


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gebuehren-igel

"I. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren."
...
III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestellt.

Korrekt musste es heißen:
Zitat
"I. Der Landtag beeinflusst das Verfahren."

Wo bleibt die Teilung der Gewalt - Scheindemokratie in Vollendung!!!

Gegen organisierte kriminelle Macht gibt es nur organisierte Macht.

Nun mach mal halblang. Der Landtag beteiligt sich, weil das Gericht angefragt hat. Das gehört anscheinend zum Prozedere und im Prinzip ist ja auch sinniger, wenn diejenigen Rede und Antwort stehen müssen, die das Gesetz beschlossen haben, als dass es von irgendeinem Hansel vom Bayerischen Rundfunk verteidigt wird. Im Übrigen, egal wie es ausgeht, hätte das nur für Bayern Geltung.


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"I. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren."
...
III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestellt.

Korrekt musste es heißen:
Zitat
"I. Der Landtag beeinflusst das Verfahren."

Wo bleibt die Teilung der Gewalt - Scheindemokratie in Vollendung!!!

Gegen organisierte kriminelle Macht gibt es nur organisierte Macht.

Nun mach mal halblang. Der Landtag beteiligt sich, weil das Gericht angefragt hat. Das gehört anscheinend zum Prozedere und im Prinzip ist ja auch sinniger, wenn diejenigen Rede und Antwort stehen müssen, die das Gesetz beschlossen haben, als dass es von irgendeinem Hansel vom Bayerischen Rundfunk verteidigt wird. Im Übrigen, egal wie es ausgeht, hätte das nur für Bayern Geltung.

Zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit brauchen die Richter keine Beteiligung des Landtages, es sei denn, die Politik diktiert den Wunsch und die Richter sorgen für die fadenscheinige Begründung. Siehe Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof (Gutachten über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS)


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gebuehren-igel

Betrachte den Landtag als Angeklagten, dann ergibt sich ein Recht auf Verteidigung. Mich wundert eher, dass die Klage überhaupt angenommen wurde, weil der Kläger ja noch gar nicht durch das Gesetz belastet wird, aber vielleicht ticken die Uhren auch dabei in Bayern anders als im Rest des Landes.


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Betrachte den Landtag als Angeklagten, dann ergibt sich ein Recht auf Verteidigung. ...

Zitat
"I. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren."

Der Angeklagte beteiligt sich am Verfahren ->  ;D ;D ;D


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Zitat
Im Übrigen, egal wie es ausgeht, hätte das nur für Bayern Geltung.
Weil... ?


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

g

gebuehren-igel

Zitat
Im Übrigen, egal wie es ausgeht, hätte das nur für Bayern Geltung.
Weil... ?
Weil der Rundfunkstaatsvertrag in den Bundesländern jeweils einzeln als Gesetz beschlossen wurde. Dass alle das Gleiche beschlossen haben, heißt nicht, dass ein Verstoß gegen die bayerische Landesverfassung gleichzeitig ein Verstoß gegen die niedersächsische wäre. So werden die Anstalten das auf jeden Fall begründen, falls es schief geht. Bei der PC-Gebühr haben die Anstalten auch argumentiert, dass Entscheidung auf Länderebene immer nur für das einzelne Land gelten, obwohl die Gründe für ihre Niederlagen nichts mit den jeweiligen Verfassungen zu tun hat. Das ist natürlich formaljuristisches Pillepalle, aber so sind unsere Anstalten von Verfassungs Gnaden.


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Gerade gesehn was im neuen drin steht:
Zitat
Er ist in den einzelnen Bundesländern jeweils als Landesgesetz erlassen und enthält die Regelungen zur Beitragspflicht, zur Befreiung sowie den Rechten und Pflichten der Beitragsschuldner und der Landesrundfunkanstalten.


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<Sekalthan> Deutschland: Politiker

 
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