Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Datenschutz/Corona > Weitergabe der Gästenamen verboten - oder doch erlaubt?  (Gelesen 4148 mal)

  • Beiträge: 7.327
Aktuell dazu ein Artikel aus der "Potsdamer Neueste Nachrichten"; die Befürchtungen hinsichtlich Datenmißbrauch sind lt. Untersuchung der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg berechtigt.

Corona-Newsblog in Potsdam und Brandenburg
Mehrere Datenschutz-Verstöße bei Gastronomen

https://www.pnn.de/potsdam/corona-newsblog-in-potsdam-und-brandenburg-mehrere-datenschutz-verstoesse-bei-gastronomen/25617916.html

u. a. mit der Aussage

Zitat
10:46 11.8.2020
Potsdamer Neueste Nachrichten


[...] Insgesamt 36 Cafés und Restaurants hielten sich nicht an die Löschfristen, 16 davon hatten sogar noch gar keine Daten gelöscht. Auch sei der vorgeschriebene vertrauliche Umgang mit den Gästedaten nicht immer gewährleistet. In elf Gaststätten lagen Kontaktdaten so aus, so dass jedermann die Angaben anderer Gäste unproblematisch zur Kenntnis nehmen konnte. Sieben Betriebe haben laut der Behörde überhaupt keine Daten erfasst. [...]


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2020, 04:55 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.353
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Danke, @pinguin - blitzschnell "schriftsätzlich" verwertet gegen unsere Hassliebe-Privilegierten "ARD, ZDF etc.":
Zitat
DTH4.h1) Datenschutz der Gästelisten: Dieser ist faktisch nicht durchsetzbar, wenn delegiert an Personen mit Kompetenzmangel in Sachen Datenschutz:

11.8.2020 "Potsdamer Neueste Nachrichten" - laut Untersuchung der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg:
https://www.pnn.de/potsdam/corona-newsblog-in-potsdam-und-brandenburg-mehrere-datenschutz-verstoesse-bei-gastronomen/25617916.html

" [...] Insgesamt 36 Cafés und Restaurants hielten sich nicht an die Löschfristen, 16 davon hatten sogar noch gar keine Daten gelöscht. Auch sei der vorgeschriebene vertrauliche Umgang mit den Gästedaten nicht immer gewährleistet. In elf Gaststätten lagen Kontaktdaten so aus, so dass jedermann die Angaben anderer Gäste unproblematisch zur Kenntnis nehmen konnte. Sieben Betriebe haben laut der Behörde überhaupt keine Daten erfasst. [...]"

Und wie ist die Kompetenz der Mitarbeiter von privaten Callcentern, die für das Kölner Etablissement "Beitrags"-"Service" mit den Bürgern telefonieren? - Noch Fragen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 1.637
  • This is the way!
Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (BBg)
Datenschutz dient dem Infektionsschutz – Landesbeauftragte überprüft Erfassung von Gästedaten in brandenburgischen Cafés und Restaurants | 07/2020
https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.674707.de

Zitat
...
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbeauftragten hatten bei ihren Gesprächen den Eindruck, dass häufig schlicht eine gewisse Unsicherheit bestand, wie mit den Daten umzugehen ist. Um die Praxis zu erleichtern, stellen wir in unserem Internetangebot ein Musterformular zur Datenerfassung sowie Erläuterungen in Form häufig gestellter Fragen (FAQs) zur Verfügung. Ziel unserer unangekündigten Prüfungen war es, die Verantwortlichen für einen datenschutzgerechten Umgang mit der Erfassung der Daten ihrer Gäste zu sensibilisieren. Ob die Landesbeauftragte in wenigen Ausnahmefällen mit schwerwiegenden Verstößen eine förmliche Verwarnung ausspricht oder weitere Maßnahmen ergreift, prüfen wir derzeit noch. Sanktionen stehen hier jedoch nicht im Vordergrund.

Zur Rechtslage: Die aktuelle brandenburgische SARS-CoV-2-Umgangsverordnung sieht vor, dass unter anderem Gaststätten die Kontaktdaten ihrer Gäste in einer Anwesenheitsliste erfassen. Zweck ist die Nachverfolgung von Kontakten im Fall einer festgestellten Infektion. Anzugeben sind laut Verordnung „der Vor- und Familienname und die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse der Betroffenen. Bei der Erfassung dieser Daten ist zu verhindern, dass Betroffene Kenntnis von personenbezogenen Daten anderer Betroffener erhalten. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aufzubewahren oder zu speichern und auf Verlangen an das zuständige Gesundheitsamt herauszugeben. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsliste zu vernichten oder zu löschen.“

Für die Gaststätten ist die Formulierung der Verordnung gleichbedeutend mit der Quadratur des Kreises: Einerseits sollen Gäste sich in eine Anwesenheitsliste eintragen, andererseits muss diese aber vor den Blicken anderer Gäste verborgen bleiben. Letzteres ist mit einer Liste kaum zu realisieren. Zwei Drittel der überprüften Gaststätten waren deshalb bereits aus eigener Initiative zu einer separaten Erfassung für jeden Gast übergegangen. Eine solche empfehlen wir auch mit unserem Musterformular. Gegenüber der Landesregierung setzt Frau Hartge sich dafür ein, bei einer bevorstehenden Überarbeitung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung auf den Begriff einer „Anwesenheitsliste“ zwecks Klarstellung zu verzichten.

Was gilt für Daten auf Papier?; Link:
https://www.rehm-verlag.de/verwaltung/aktuelle-beitraege-datenschutz/was-gilt-fuer-daten-auf-papier/
Zitat
...
Praktische Fälle dafür sind Fragebögen, Karteikarten und Akten, die beispielsweise nach dem Namen betroffener Personen oder auch nach Vorgangsnummern geordnet sind. Weitere praktische Beispiele: systematisch aufgebaute Hängeregistraturen und in Ordnern systematisch abgelegte Unterlagen mit personenbezogenen Daten. Dies wird durch Erwägungsgrund 13 Satz 3 der DSGVO bestätigt. Demnach fallen „Akten oder Aktensammlungen sowie ihre Deckblätter“ in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO, wenn diese Dokumente „nach bestimmten Kriterien geordnet“ sind.

Nicht von der DSGVO erfasst sind dagegen Haufen ungeordneter Notizzettel sowie ohne Systematik aufgehäufte Dokumente, die nicht dazu bestimmt sind, geordnet abgelegt zu werden. Ist ein solcher „Dokumentenberg“ dagegen dazu bestimmt, in Ordnern strukturiert abgelegt zu werden, wird er bereits von der DSGVO erfasst.
...

Vito Corleone, der Don aller Gastronomen, empfiehlt:
Pappkarton und rein mit den "Musterformularen"!
Schönen Haufen machen und nach 2 Wochen Karton schreddern oder verbrennen!
Brandschutz beachten!
Unter keinen Umständen "Corona-Listen" auf dem PC speichern!
Viren auf PC sehrrrr gefährlich!

Der Don aller Gastronomen sagt auch:
Nieder mit der NDRangheta!
Mach mit beim GEZ-Boykott!

 :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2020, 04:58 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.583
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...und weitere (tangierende) Meldungen zu diesem - auch den Datenschutz bzgl. der bei der nicht-rechtsfähigen "Rundfunkbeitrags"-Maschine in Köln zentral gespeicherten Melde- und Mitbewohnerdaten tangierenden - Thema:

netzpolitik.org, 10.08.2020
Corona
Sächsisches Innenministerium verschwieg Übermittlung von Infizierten-Listen an Polizei
Im März behauptete das sächsische Innenministerium noch, die Polizei habe keine Corona-Listen mit Daten zu Infizierten erhalten. Heute beteuert es, nicht gewusst zu haben, dass seine Polizei in großem Umfang Listen erhielt.
https://netzpolitik.org/2020/corona-saechsisches-innenministerium-verschwieg-uebermittlung-von-infizierten-listen-an-polizei/
Zitat
[...]
Sachsen ist nun bereits das sechste Bundesland, bei dem bekannt wird, dass Corona-Listen an die Polizei geschickt wurden. Anfang April waren die Übermittlungen in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zu einem Politikum geworden.  [...]


netzpolitik.org, 06.08.2020
Gastro-Vorratsdatenspeicherung
Bundesregierung will Corona-Listen nicht besser schützen
Die Opposition hätte gerne ein Begleitgesetz, das die coronabedingte Gäste-Erfassung in Bars und Restaurants regelt. Die Bundesregierung will davon nichts wissen. Rechtsanwälte raten unterdessen der Gastronomie, die Listen nur gegen einen Beschlagnahmebeschluss herauszugeben.
https://netzpolitik.org/2020/gastro-vorratsdatenspeicherung-bundesregierung-will-corona-listen-nicht-besser-schuetzen/

Die dortige Bildunterschrift
Zitat
Mit der Gastro-Vorratsdatenspeicherung lässt sich feststellen, wer wann mit wem im Restaurant saß. Das ist gut für die Corona-Bekämpfung, aber eine neue Form der Überwachung, wenn die Polizei die Daten nutzen darf.
lässt sich "wunderbar" auf die zentrale Kölner Rundfunkbeitrags-Mitbewohner-Datensammlung übertragen, z.B. so
Zitat
Mit der Rundfunkbeitrags-Mitbewohner-Vorratsdatenspeicherung lässt sich feststellen, wer wann mit wem in einer Wohnung wohnt/e. Das ist gut für [ja, wofür eigentlich? vielleicht für die angebliche und sogenannte "Beitrags-Gerechtigkeit"?], aber eine neue Form der Überwachung, insbesondere, aber nicht nur, wenn die Polizei die Daten nutzen darf.


...und als ob das nicht schon genug wäre, sind dann auch noch die Daten bei der Polizei nicht mal sicher :o ::)

heise.de, 13.08.2020
Datenschützerin: Polizei verweigert Aufklärung bei Abfragen und rechter Drohung
Die Berliner Datenschutzbeauftragte beanstandet, dass die Polizei entgegen ihrer Pflicht nicht bei der Prüfung missbräuchlicher Zugriffe auf ihre Systeme hilft.
https://www.heise.de/news/Datenschuetzerin-Polizei-verweigert-Aufklaerung-bei-Abfragen-und-rechter-Drohung-4870313.html

netzpolitik.org, 13.08.2020
Unberechtigte Datenabfragen
Unberechtigte Datenabfragen: Datenschützerin wirft Berliner Polizei vor, Aufklärung zu verweigern
Erneut besteht der Verdacht, dass von Berliner Polizeicomputern unberechtigt persönliche Daten abgerufen wurden. Ausgangspunkt für die Nachforschungen der Berliner Datenschutzbeauftragten war eine Morddrohung. Doch statt mit an der Aufklärung zu arbeiten, mauert die Polizei offenbar.
https://netzpolitik.org/2020/unberechtigte-datenabfragen-datenschuetzerin-wirft-berliner-polizei-vor-aufklaerung-zu-verweigern/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2020, 21:50 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.327
Und noch eine Meldung zu diesem Themenkreis:

RND, 28.08.2020
IT-Sicherheitslücken bei Restaurantdienstleister:
Millionen Gäste-Daten nicht ausreichend geschützt

- Bei der Firma Gastronovi hat der Chaos Computer Club ausgeprägte Sicherheitslücken nachgewiesen.
- Millionen von Adress- und Reservierungseinträge waren problemlos einsehbar.
- Laut Gastronovi seien Restaurants dafür verantwortlich, ältere Daten zu löschen.


Zitat
Hamburg. Der Chaos Computer Club (CCC) hat große Sicherheitslücken in den Systemen der Firma Gastronovi entdeckt. Das Unternehmen stellt Restaurants, Bars und Hotels unter anderem Web-Lösungen für Tisch-Reservierungen, Bestellungen und auch die Kontaktverfolgung im Zuge der Corona-Vorkehrungen bereit. In einem 14-seitigen Bericht, der den Rundfunkanstalten NDR und BR vorliegt, berichtet der CCC, dass mehr als vier Millionen Adress- und Reservierungseinträge aus den vergangenen neun Jahren nicht ausreichend geschützt im Internet standen.
[...]

Weiterlesen unter
https://www.rnd.de/digital/it-sicherheitslucken-bei-restaurantdienstleister-millionen-gaste-daten-nicht-ausreichend-geschutzt-GROEKC5TXNZUMPAJIKTOFN6WAI.html


Edit "Bürger": ...wobei dies eher in die Richtung dieser Meldungen geht
Die Gefahr großer Datenbanken - Leaks von Bürger-Datenbanken
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18182.0
und weniger mit dem hiesigen Thema der Weitergabe oder Beschlagnahme von gesammelten "Bestandsdaten" zu tun hat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2020, 00:30 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.327
Und eine weitere Meldung:

RND, 02.09.2020
Coronavirus - Gastronomie - Polizei
Polizei nutzt Corona-Gästelisten auch bei Kleinkriminalitäts-Ermittlungen
- Mitte Juli war bekannt geworden, dass die Polizei Bayern die Corona-Gästelisten aus der Gastronomie für ihre Ermittlungen nutzt.
- Bislang hieß es, die Beamten würden ausschließlich bei schweren Straftaten und Notfällen auf diese Listen zurückgreifen.
- Das stimmt aber wohl gar nicht, wie aus einer Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervorgeht.

Zitat
[...] “Diese Gästelisten wurden ausschließlich zur Pandemiebekämpfung eingeführt. Eine Zweckentfremdung zerstört das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln und die Akzeptanz für die Corona-Regeln.”
Weiterlesen unter
https://www.rnd.de/panorama/polizei-nutzt-corona-gastelisten-auch-bei-kleinkriminalitats-ermittlungen-NDYXWHL5LZDEXPDXSD3YCXIJTI.html



Edit:

Es hat zur Thematik eine Mitteilung der EU-Kommission, in der festgehalten wird, daß alle Maßnahmen in Übereinstimmung zur DSGVO stehen müssen.

Mitteilung der Kommission EU-Leitlinien für die schrittweise Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen und für Gesundheitsprotokolle im Gastgewerbe — COVID-19 2020/C 169/01
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1599058091727&uri=CELEX:52020XC0515(03)

mit u. a. der Aussage

Zitat
10.v Kontaktpersonen werden ermittelt
[...]
Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten muss mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation im Einklang stehen.

[...]

III.   EU-Leitfaden für Gesundheitsprotokolle im Gastgewerbe

27.
[...]
g) Informationen für Gäste


[...]
Der Betrieb sollte sicherstellen, dass die Kontaktdaten der Gäste zur Verfügung stehen, wenn sie für die Ermittlung von Kontaktpersonen benötigt werden. Die Maßnahmen zur Ermittlung von Kontaktpersonen sollten streng auf die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beschränkt sein und im Einklang mit dem gemeinsamen EU-Instrumentarium des eHealth-Netzes für Mobil-Apps zur Unterstützung der Ermittlung von Kontaktpersonen im Rahmen der COVID-19-Bekämpfung der EU (22) und den Leitlinien der Kommission für Mobil-Apps (23) konzipiert werden, um ein Höchstmaß an Privatsphäre und Datenschutz zu gewährleisten.
[...]

Die Verwendung dieser Kontaktdatenlisten für andere Zwecke steht dem europäischen Rahmen also entgegen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2020, 20:37 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 9
ich hoffe doch sehr, dass die Weitergabe unsere Daten nicht erlaubt ist. Schade, dass die Rechtslage hierzu so unklar ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 7.327
ich hoffe doch sehr, dass die Weitergabe unsere Daten nicht erlaubt ist. Schade, dass die Rechtslage hierzu so unklar ist.
Nichts ist unklar, es wird nur nicht beachtet.

Siehe nachstehendes Thema mit dem Querverweis zu einem weiteren thematisch passenden Thema:

EuGH C-511/18 - Pers.bez. Daten dürfen nur unionsrechtmäßig verarbeitet werden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34647.msg209947.html#msg209947


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben