Jede Diskussion über die Art und Weise, wie der Rundfunk einen Inhalt eines Angebots -hier Show- gestaltet kann vermieden werden, so lange es dazu keine Regeln gibt, an welche es gelte sich zu halten.
Insbesondere bedarf es keiner Genehmigung. Der Rundfunk ist frei.
Der Inhalt der Show "heute journal" sind Informationen oder was?
Wenn es um die Optik geht dann gibt es sicherlich einen Rat, der Beschwerden annimmt und zu anderen abheften wird.
Wenn es um den Inhalt geht, dann "Wertungsfrei" und "Kommentare" sind zu kennzeichnen. War es "Wertungsfrei" oder ein "Kommentar"?
Bei der Auswahl der Information, welche gesendet wird ist der Rundfunk frei, vergleiche dazu immer mit der Aussage des Bundesverfassungsgericht 18.07.2018 bezüglich des Vorteils, welcher dazu bestehen soll. Insbesondere, Auswahl, Bewertung und Filter.
Im übrigen gilt wie bei jedem Angebot, sofern daran kein Interesse besteht muss es nicht genutzt werden. Ändert sich das Angebot, also der Inhalt, in einer Art und Weise, dass der Inhalt zu "Kunst" wird, was genau ist die Information? Spielt jedoch nur eine untergeordnete Rolle, weil der Rundfunk ebenso Angebote in Bereich der Kunst als Auftrag habe, sofern den Ausführungen zum "Klassischen Auftrag" gefolgt wird. Da der Rundfunk keine Vorgaben hat, wie Aufträge zu erfüllen sind, wird eine Diskussion dazu Mühe machen.
Der Vorschlag lautet deshalb, lediglich sich das zu sparen.
Die "Kunstaktion" nutzt soweit die mögliche Reichweite des ursprünglichen Angebots und übermittelt eine Information einer Person, welche diese potenzielle Reichweite sonst so vielleicht nicht haben wird. -Selektion und Filter
Was wird aus dem ursprünglichen Angebot, wenn es durch "Kunst" ersetzt wird?
Nun ja, es gilt die Kunst ist frei.