Quelle: BILD.de 19.06.2020[/b]
Im ZDF-Etat 2019 entfallen von den Gesamtausgaben in Höhe von 2,362 Milliarden Euro allein 39,9 Prozent (942,7 Mio. Euro) auf die Altersversorgung ehemaliger Mitarbeiter, Personal und Verwaltungskosten.
So eine Aufstellung bräuchte es von allen ÖRR, damit mal tatsächlich ermittelt werden kann, wieviele Milliarden jährlich beihilferegelwidrig eingesetzt werden.
Denn immerhin darf die Höhe der Beihilfemittel nur in der Höhe jener Mittel entsprechen, wie sie der private Wettbewerber zur Realisierung des gleichen Auftrages aufwenden würde.
Es ist doch ein Unding, daß der/die rundfunkferne Bürger/in den ehemaligen Rundfunkbeschäftigten ihre Pensionen mitzufinanzieren hat.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;