Quelle: BILD.de 19.06.2020[/b]
Im ZDF-Etat 2019 entfallen von den Gesamtausgaben in Höhe von 2,362 Milliarden Euro allein 39,9 Prozent (942,7 Mio. Euro) auf die Altersversorgung ehemaliger Mitarbeiter, Personal und Verwaltungskosten.
So eine Aufstellung bräuchte es von allen ÖRR, damit mal tatsächlich ermittelt werden kann, wieviele Milliarden jährlich beihilferegelwidrig eingesetzt werden.
Denn immerhin darf die Höhe der Beihilfemittel nur in der Höhe jener Mittel entsprechen, wie sie der private Wettbewerber zur Realisierung des gleichen Auftrages aufwenden würde.
Es ist doch ein Unding, daß der/die rundfunkferne Bürger/in den ehemaligen Rundfunkbeschäftigten ihre Pensionen mitzufinanzieren hat.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;