Eine "Rückforderung" oder "Erstattung" bereits gezahlter bzw. abgebuchter Beträge ist sehr wahrscheinlich zu müßig. Der fette Hund wird diesen Brocken nur äußerst widerwillig - falls überhaupt - wieder herausrücken.
Ähnlich Betroffene könnten statt dessen
unverzüglich, da nur bedingte Zeit möglich, über ihre Bank eine
Rückbuchung veranlasst haben, mit welcher meines Wissens/ meiner Erinnerung nach gleichzeitig auch die
Lastschrifteinzugsermächtigung erlischt.
Eine ledigliche Kündigung der Lastschrifteinzugsermächtigung zum jetzigen Zeitpunkt wäre zwar auch möglich, ändert aber nichts an der bereits erfolgten Abbuchung. Damit wäre also nur weiteres verhindert, nicht aber die aktuelle Zahlung/ Buchung rückabgewickelt.
Bestenfalls haben andere fiktive Betroffene darüber hinaus auch das jeweilige Konto leergeräumt oder aufgelöst, damit dort - aufgrund welcher Umstände auch immer - keinesfalls mehr etwas zu holen ist. Das betrifft in Fällen älterer Menschen ja mitunter nicht nur "Rundfunk", sondern auch andere "ominöse" oder auch weniger ominöse, aber eben fortlaufende Zahlungen, welche sich durch die veränderten Lebensumstände eben auch mal ändern. Natürlich muss man im Blick haben, dass nicht auch etwaige essenzielle Zahlungen davon in Mitleidenschaft gezogen werden, aber dafür kann man ja entsprechend sorgen.
Siehe zu diesem Thema Forum-Suche mit Begriff "rückbuchen" oder "Rückbuchung" - dies liefert u.a. diesen einschlägigen Thread
Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7788.0Hinweis: Man muss mitunter auch bei der Bank etwas hartnäckig bleiben.
Versuch macht klug. Gutes Gelingen dabei!Jedenfalls dürfte man bei dieser Verfahrensweise eine ganz andere/ bessere Verhandlungsposition ggü. ARD-ZDF-GEZ haben, als wenn diese den abgebuchten Betrag weiterhin haben und mglw. gar noch weiteren Zugriff auf das Konto haben. Weshalb sollten die dann Handlungsbedarf sehen?
Die jahrelange Erfahrung lehrt - leider - dass ARD-ZDF-GEZ "Recht und Gesetz" und erst recht jegliche Moral und Ethik da lassen, wo der Pfeffer wächst, wenn sie nur ihr GELD-GELD-GELD-GELD-GELD bekommen. Das ist so ziemlich alles Bestreben von dieser (Geldverbrennungs-)"Maschine". Soviel zur "Einstimmung" auf die Lage
Die ansonsten angedachte Vorgehensweise erscheint auf den ersten Blick erst einmal nicht schädlich:
> Sterbeurkunde des Mannes einreichen und damit die Abmeldung der Beitragsnummer Ihres toten Mannes beantragen [...]
denn da ja - für die Wohnung - gezahlt wurde, bestünde nach diesseitigem Verständnis auch kein "Risiko", dass Frau X des verstorbenen Herrn X dann "Beitragsschulden" hätte...
> Oder könnte Frau X bei diesem Vorgehen eine Beitragsschuldnerin seit dem Tode Ihres Mannes sein, da sie in Ihrer ehemaligen Wohnung ohne eigene Beitragsnummer den Service genutzt hat.
...denn die "Schuld" ist ja seit 01.01.2013 eine Gesamtschuld für die gemeinsame Wohnung - und bis 31.12.2012 waren Zweitgeräte im gemeinsamen Haushalt ebenfalls nicht gebührenpflichtig.
Das wäre eine Art "Nullsummenspiel" - selbst unter Beachtung der Verjährungszeiten:
> Beträge des verstorbenen Herrn X ausbuchen ("rückzahlen"?).
> Beträge der Frau X einbuchen ("einzahlen").
Ganz im Gegenteil:
Eventuell ergäbe sich gar noch eine
rückwirkende Befreiungsmöglichkeit, falls Frau X z.B. entsprechend geringes Renteneinkommen hatte oder mglw. sogar ergänzende Sozialleistungen bezog...? Einen solchen
kostenfreien "Antrag auf rückwirkende Befreiung" z.B. zum 01.01.2013 oder besser noch zum Todestag von Herrn X vor 20 Jahren könnte (sollte?) man -
völlig unabhängig von den tatsächlichen finanziellen Umständen - als
formlosen Zweizeiler vorsorglich zusätzlich stellen!
Anträge stellen ist immer "schön" - und schafft ein "gutes Verhandlungsklima" mit den Kölner Truppen
Wünsche gedanklich etwas geholfen zu haben - und melde mich ab ins Nachtlager