1. Statistische Umrechnung:
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rund ein Drittel der Erwachsenen - ab Alter 60 - sind 75 Prozent der Zuschauer.
Die anderen zwei Drittel - ab Alter 20 - stellen demnach nur 25 Prozent der Zuschauer dar.
2. Demnach ist unterhalb Alter 60 die Quote der Nichtzuschauer jedenfalls oberhalb 50 %.
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- einfache Daumen-Umrechnung -
Man vergleiche mit der Annahme BVerwG, BVerfG 2016...2018 von "97 Prozent Zuschauer", wenn auch um ein paar Ecken herum dem Gericht hinein kolportiert. Wie sehr haben die Rechtsanwälte der Bürger diese Absurdität mit den ja seit Jahren verfügbaren statistischen Fakten wiederlegt, Volkswirte-Gutachten präsentiert usw.?
Ist das der Grund, wieso am 18. Juli 2018 die Schlacht "Nichtzuschauer" verloren wurde?
3. Noch schlimmer, die "unter 50 %" gibt es praktisch nur in der Altersklasse 30 bis 60.
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Fragt mal Studenten, wer unter euren Studi-Kumpeln schaut noch fern bei ARD, ZDF? "Du zum Beispiel?"
Antwort: "Ich bin doch nicht blöd. Niemand, oder allenfalls 5 %, die noch diese Glotze glotzen."
Also hätten die Rechtsanwälte der Bürger mal die Senioren-Juraprofessoren fragen sollen:
"Ist unter Ihren Studenten mehr als 5 % Zuschauerquote?
Wollen Sie also ernsthaft 95 % Ihrer Studenten als semi-debil ansehen?
Zu debil, um die geniale "Möglichkeit der Nutzung" wahrzunehmen?
Wie können Sie wagen, 97 % Zuschauer zu Grunde zu legen? Leben sie auf einem anderen Planeten?"
Natürlich etwas respektvoller zu formulieren.
4. Gniffke liefert selbst schon eine Super-Klagebegründung:
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Er erklärt, dass die Rundfunkabgabe für die Altersgruppen ohne Nutzen nicht rechtens ist. Danke! Das brauchen wir ab jetzt als optimales Schriftsatz-Argument, um über die Eintrittspforte "Härtefallantrag" beitragsfrei zu werden: Laut Gniffke ist der Beitrag nicht rechtens.
Der SWR-Intendant ist im ARD-Verbund der Zuständige für die Grundsatzfragen der rechtlichen Ordnung der Rundfunkabgabe. Danke sehr diesem ganz neuen Fürsprecher der Rundfunkabgabe-Verweigerer, uns das Kernargument von neuen Befreiungsanträgen zu soufflieren.
5. Also geht ARD, ZDF,... ins Internet?
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Fehler... denn die Finanzierungsgarantie laut Bundesverfassungsgericht von anno Opa gilt nur für "lineares Fernsehen + Radio", ebenso die Erklärung zum Landes- statt Bundesrecht.
Den Rundfunk-Begriff in Medien aka Internet umbenennen und es praktizieren, das heißt, diese Finanzierungsgarantie fällt flach, ebenso die Reservierung als Landesrecht.
Das wissen unsere Lieblingsfeinde durchaus - aber sie sorgen bisher erfolgreich dafür, dass es die Politiker und Abnick-Parlamente nicht wissen.
6. Kürzlich wurde in einem Streiter-Kreis vorgeschlagen, eine Meinungsumfrage über ARD, ZDF,... zu koordinieren.
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Brauchen wir nicht. Der Gegner liefert den Job, meinte @opjotre. Hier also einmal mehr der Beweis.
Dies Zitat von Gniffke kann kein Gniffke widerlegen: Es ist die Wahrheit. @pjotre hat in diesem Beitrag nur den daraus resultierenden statistischen Umkehrschluss angeklebt.
7. Also, die Startlöcher für die Befreiung der Nichtzuschauer sind vorbereitet.
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Das Kernproblem aber, das ist eine umfangreiche NGO-Aufgabe und NGO-Verteidigung der Bürgerrechte geht nicht ohne Budget. Mehr hierzu gehört nicht ins Forum. Nur mal, um in diesem Beitrag die Eckpunkte der nächsten Streitfront einmal mehr herauszuarbeiten, nachdem sich die Streitfront der Geringverdiener ja dem erfolgreichen Abschluss entgegen entwickelt.