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Autor Thema: Absurdes Urteil  (Gelesen 2304 mal)

V
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Absurdes Urteil
Autor: 10. Mai 2012, 11:36
Link von Wolfgang H. (Facebook) http://www.versicherungsbote.de/id/83945/GEZ+Ferienhaus+Gebühren+Fernseher+Radio+Einbruch+Ferienwohnung/news.customer.reader.html?PHPSESSID=49f857748f2615c7b3fe622730d92d94

Zitat
"… ist ein fortbestehendes Bereithalten der notwendigen Technik zum Empfang gegeben - kann man doch mit geringem technischen Aufwand sie wieder in das Ferienhaus bringen und dort anschließen"

Ach was?
Jeder der keine Rundfunkgeräte hat, kann mit geringem technischen Aufwand zum  Geschäft fahren, ein Radio oder TV Gerät kaufen oder seine Klopapierrolle (http://www.youtube.com/watch?v=VzyYDQMCqsY) aufrüsteten und in der Bleibe aufstellen.

Das Radio (aufgerüstete Klopapierrolle) unter http://www.youtube.com/watch?v=VzyYDQMCqsY hat eindeutig ein Empfangsteil und einen gesonderten Hörer zur Wiedergabe der Radiowellen und ist eindeutig als Rundfunkgerät zu bezeichnen.


Wollen wir uns diesen Unsinn weiterhin gefallen?
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SMS Vorlage und die Flyer: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3194.msg20601.html?PHPSESSID=7710c8e6dbef9166d47b878edf7c9eac#msg20601


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2012, 14:34 von Viktor7«

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Re: Absurdes Urteil
#1: 10. Mai 2012, 16:15
Demnach könnte die gez die doppelte gebühr von vermietern holen weil leere wohnungen dem gleichen prinzip unterliegen. Das ganze widersprich meiner meinung nach dem prinzip der zweitwohnsitzbefreiung. Man könnte auchkontern dass die gez sich an die "mieter" des ferienhauses wenden sollen wenn es denn bewohnt ist. Wenn dort niemand wohnt, ist der vertrag einzuhalten der besagt dass zweitwohnsitze ohne geräte nicht gebührenpflichtig sind.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Re: Absurdes Urteil
#2: 10. Mai 2012, 16:50
Bei den gewerblich vermieteten Ferienwohnungen gibt es im RGebStV (§5 (2) 2.) eine hübsche Ausnahme um Geld abzupressen.

Zitat
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
§5 ...
(2) Die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte
in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu anderen
als privaten Zwecken genutzt werden.Auf den Umfang der Nutzung
der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume oder der Kraftfahrzeuge
zu den in Satz 1 genannten Zwecken kommt es nicht
an.Die Rundfunkgebühr ist zu zahlen für
...

2. Rundfunkgeräte in gewerblich vermieteten Ferienwohnungen
bei Betrieben mit bis zu 50 Ferienwohnungen ab der
zweiten Ferienwohnung in Höhe von jeweils 50 vom Hundert,
bei Betrieben mit mehr als 50 Ferienwohnungen ab der
zweiten Ferienwohnung in Höhe von jeweils 75 vom Hundert.

Der Vorgang ist aber trotzdem ungeheuerlich, denn der Fernseher steht ja gar nicht in der Ferienwohnung und für volle Monate sollte das Ehepaar gar nichts zahlen müssen.

Zitat
"Während dieser "toten Saison" wollen sie nunmehr keine GEZ-Gebühren mehr für die Ferienwohnung zahlen. Schließlich gäbe es zu dieser Zeit weder jemanden, der dort fernsehen könne, noch überhaupt ein Gerät, mit dem das möglich wäre."


Zitat
http://openjur.de/u/327518.html#
... Auch der Gebührenbeauftragte J. habe in seiner gerichtlichen Vernehmung ausgeführt, dass für ihn bei der Bemerkung in dem unter dem 16. November 2006 von der Ehefrau des Klägers unterzeichneten Anmeldeformular „Halbjährliche Anmeldung gewünscht“ klar gewesen sei, dass eine Rundfunkgebührenpflicht für insgesamt sechs Monate im Jahr wiederkehrend begründet worden sei, und dass diese Verfahrensweise bei Ferienwohnungen auch durchaus üblich gewesen sei ...


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