Irgendwie wirkt es auf mich, als sei da ein CDU-Politiker vorgeschickt worden, um den Beitragsgegnern (insbesondere wahrscheinlich der älteren Generation, die über das Lied über die "Oma" wohl gerade nicht erfreut ist) vordergründig nach dem Maul zu sprechen und sie dann im Nachgang zu widerlegen. Das ist eine ganz alte, schon aus der antiken Rhetorik bekannte Form der Manipulation. Die CDU selbst kann sich rausnehmen, sollte der Politiker in seinem Einzelgängertum sich zu weit hinausgewagt haben, und so tun, als hätte sie gar nichts damit zu tun. Reine Scharade.
Das Einzige, was in einem freien, demokratischen Land wirklich vernünftig wäre, wäre rein privater Rundfunk. Ein objektiver, staatsfreier Staatsfunk kann selbst mit den besten Leuten und Absichten nicht geleistet werden - und die haben wir nicht.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Grundrechtseinschränkungen und -verletzungen können nicht das Mittel sein, um angeblich die Meinungsfreiheit zu garantieren, die zugleich vom Staat zunehmend eingeschränkt wird. Wir müssen endlich aufwachen.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.