Der Beitragsservice erhält, über die Auskunft durch den Gerichtsvollzieher neue Daten (Name, Adresse, Gerburtsdatum und Bankdaten) von Personen, die NICHTS mit der Vollstreckung oder dem Rundfunkbeitrag zu tun haben.
Folgenden möglichen Hinweis könnte ein fiktiver Gerichtsvollzieher an den Beitragsservice geschrieben haben:
"Sie haben mich beauftragt, eine Drittauskunft nach § 802 l ZPO beim Bundeszentralamt für Steuern und bei der Deutschen Rentenversicherung einzuholen. Das Ergebnis teile ich Ihnen unter Übersendung einer Kopie der entsprechenden Stellen mit.
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass die erlangten Daten nur zu Vollstreckungszwecken genutzt werden dürfen und nach Zweckerreichung in dieser Sache zu löschen sind (§§ 802 l Abs. 3, 802 d Abs. 1 ZPO). Die Weiterleitung dieser Daten an Dritte ist unzulässig.
Nach Zweckerreichung sind erlangte Schuldnerdaten zu löschen."