Hallo leute,
Person A hatte vom Vollziehungsbeamten 2 Mahnungen bekommen worauf Person A einen Brief an den SWR sowie an den Beitragsservice geschickt hatte, nach dem Briefschema 3a (Vollstreckung trotz Wiederspruch? )
Person A hat darin den SWR und Beitr.serv. gebeten die Vollstreckungsankündigung zurückzunehmen unteranderem mit dem Vermerk, sowie dem Aktenzeichen der Klage vor dem BVerfG Karlsruhe.
Von beiden Seiten bekam Person A keine Antwort, der Vollziehungsbeamte ebensowenig.
Nun hat der Vollziehungsbeamte rund 350 €vom Lohn gepfändet. Der Zeitraum belief sich von 01.01.2013 bis Anfang/Mitte 2014.
Auf allen Festsetzungsbescheiden wurde Wiederspruch eingelegt sowie die aussetzung der Vollziehung beantragt, von Person A.
Der Vollstreckungsbeamte hatte Verständniss für alles ect jedocj seiner Aussage nach:" Es ist ein Ersuchen einer Öffentlich Rechtlichen Anstallt, die wird stimmen bzw seine Richtigkeit haben und er müsse Vollstrecken, er könne da nichts gegen Unternehmen...."
Wie kann Person A jetzt in diesem Falle am besten Reagieren / Handeln?
Das Geld ist im Moment noch im Besitz der Verbandsgemeinde, jedocj spötestens in 1 Woche, wenn die Pfändungskasse dies bearbeite, dann würde das Geld an den SWR weitergeleitet werden.
Bestes Vorgehen um an das Geld wieder zukommen, bevor die Schmarotzer dieses bekommen, wäre hier angebracht?
Danke für eure Unterstützung...