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Autor Thema: Widerspruch auf einen "Festsetzungsbescheid" des WDR  (Gelesen 1596 mal)

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  • Beiträge: 92
Widerspruch auf einen "Festsetzungsbescheid" des WDR
Autor: 25. September 2019, 14:06
Hallo zusammen, im folgenden könnte ein Widerspruch gegen einen eingetrudelten Festsetzungsbescheid erstellt worden sein. Dieser könnte in erster Linie darauf abzielen, zu verzögern, ohne dass man möglicherweise Gefahr läuft, etwas bezahlen zu müssen. Der Versand per Einschreiben (Einwurf) ist Pflicht, um den Zugangsnachweis im Falle des Falles erbringen zu können:

Zitat
Vorname Name
Straße Nr.
PLZ Ort



Westdeutscher Rundfunk Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts
Tom Buhrow (Intendant)
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Ort, den XX. September 2019



Beitragsnummer:  xxx xxx xxx

-Widerspruch gegen den auf den xx.09.2019 datierten Festsetzungsbescheid
-Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den oben genannten Festsetzungsbescheid ein. Eine ausführliche Begründung erhalten Sie in einem gesonderten Schriftsatz. Ich bitte um Mitteilung, bis wann die Begründung bei Ihnen vorliegen muss. Sollte ich keine Information darüber erhalten, gehe ich von einer vierwöchigen Frist aus.

Ich beantrage außerdem die Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO für o.g. Festsetzungsbescheid, bis über den Widerspruch mit einem positiven Widerspruchsbescheid oder, im Falle eines negativen Widerspruchsbescheids, gerichtlich entschieden wurde. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich auf den Beschluss des VG Darmstadt v. 09.07.2014, Az. 4 L 84314.DA, sowie auf den Beschluss des VG Hamburg v. 15.05.2014, Az. 10 E 1986/14, hingewiesen.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift

Korrekturen und Hinweise sind willkommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2019, 16:33 von Bürger«
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"Aus einer schlechten Verbindung kann man sich schwerer lösen als aus einer guten." G eorge E rnest Z uccherro

S
  • Beiträge: 89
Den zuletzt genannten Beschluss des VG Hamburg v. 15.05.2014, Az. 10 E 1986/14 konnte ich nirgends finden!!? Kannst du den mal verlinken, bitte?


Edit "Bürger":

Forum-Suche bzw. web-Suche mit "10 E 1986/14" hilft ggf. weiter ;)
https://www.google.com/search?q="10+E+1986/14"
Dort findet sich unter
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html
der Beschluss des VG Darmstadt vom 09.07.2014, Az. 4 L 843/14.DA - sowie auch im gleichen Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.msg78754.html#msg78754
die Entscheidung des VG Hamburg vom 15. Mai 2014, Az. 10 E 1986/14
@Thread-Ersteller:
Genau aus solchen Gründen sollen derartige Verweise immer auch mit erläutert/ verlinkt werden, damit sich nicht jeder selbst den Wolf sucht.

In Bezug auf den im Einstiegsbeitrag zitierten Beispiel-Widerspruch sei verwiesen auf die seit 2018 "bewährte" handschriftliche, unbegründete Kurz-Widerspruch-Variante unter
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.0.html
in der derzeit aktuellen Fassung unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.msg198275.html#msg198275

Thread muss geprüft/ moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden. Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2019, 16:45 von Bürger«

 
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