Wenn die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so beliebt wären, dass sich sogar die Gauchos in der Pampas diese Sendungen anschauen möchten, dann würde dies eigentlich für die Qualität dieser über das Internet verbreiteten Sendungen sprechen.
Darum geht es meiner Ansicht bei der Lizenzfrage jedoch nicht, sondern vielmehr um die Frage, wem die Sendungen aus dem Staatsfunk tatsächlich gehören, also um die Frage, wer eigentlich die Urheberrechte an diesen Sendungen hat. Da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von den Gerichten in der Regel als Behörde betrachtet werden, müssten diese Sendungen dann nämlich grundsätzlich als Public Domain (gemeinfrei) betrachtet werden. Die Nicht-Freigabe dieser Sendungen steht zudem im direkten Widerspruch zum Gedanken der Vorzugslast aus den Skandalurteilen der Kirchhofbrüder, weshalb aus diesem Gesichtspunkt heraus, alle Sendungen des Staatsfunks ohne Ausnahmen im Internet zur Verfügung gestellte werden müssten. Hier also noch einmal meine Frage:
Wem gehören die Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eigentlich?