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Autor Thema: Commons als öffentlich-rechtliche Aufgabe: Erfahrungen, Chancen, Herausforderung  (Gelesen 2787 mal)

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Netzpolitik.org, 04.10.2019

Commons als öffentlich-rechtliche Aufgabe: Erfahrungen, Chancen, Herausforderungen

Öffentlich-rechtliche Inhalte sind, obwohl öffentlich finanziert, nur in den seltensten Fällen offen lizenziert und nutzbar. Basierend auf Praxisbeispielen und einer Analyse von Herausforderungen entwickelt dieser Beitrag Strategien, um zukünftig mehr öffentlich-rechtliche Inhalte zu befreien.

Von Leonhard Dobusch (ZDF-Fernsehrat)

Zitat
Dieser Text ist eine leicht adaptierte und aktualisierte Fassung eines Beitrags, der in der vom Österreichischen Rundfunk ORF beauftragten Studie „Allianzen, Kooperationen, Plattformen: Gemeinwohlorientierte Medienqualität in der Netzwerkgesellschaft“ (PDF) erschienen ist.
„Dass selbstproduzierte Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter eine freie Lizenz gehören, sollte eigentlich selbstverständlich sein.“ Diese Meinung vertritt Kurt Jansson, ein Wikipedia-Autor der ersten Stunde, der vor über zehn Jahren den deutschen Wikimedia-Verein mitgegründet hatte und gerne mehr öffentlich-rechtliche Inhalte in deutschsprachige Wikipedia-Artikel einbinden würde. Zu diesem Zweck initiierte er auch 2017 mit anderen eine “Wunschliste” mit Inhalten, die sich aus Sicht der ehrenamtlichen Wikipedia-AutorInnen besonders für die freie Online-Enzyklopädie eignen würden.
[…]

Ziel dieses Beitrags ist es deshalb, die Ursachen für die Zurückhaltung öffentlich-rechtlicher Anbieter bei Kooperationen mit commons-basierten Communities und deren Plattformen zu beleuchten und mögliche Auswege zu skizzieren.
[…]

Fallbeispiele: Commons-orientierte Kooperationen öffentlich finanzierter Institutionen
[…]

Hürden für offene Lizenzierung öffentlich-rechtlicher Inhalte
[…]
A) Manipulationsängste
[…]
B) Vielzahl involvierter RechteinhaberInnen
[…]
C) Vergütungsregeln
[…]
D) Wettbewerbsrecht
[…]
E) Mehraufwände
[…]

Drei Strategien für Öffnung öffentlich-rechtlicher Inhalte
[…]
A) Bottom-up: Redaktionen
[…]
B) Top-down: Commitment und Unterstützung
[…]
C) Archivinhalte: 1.000 Stunden für das Internet
[…]

Fazit
Angesichts zunehmender Bedeutung nicht-linearer Verbreitungswege wird immer klarer erkennbar, dass der Einsatz freier Lizenzen im ureigenen Interesse öffentlich-rechtlicher Anbieter liegt. Dass die derart lizenzierten Inhalte auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden können, ist angesichts wachsenden Druck zur Kooperation mit privaten Anbietern sogar ein strategischer Vorteil: zwar können private Anbieter die Inhalte nutzen, nicht-kommerzielle Plattformen und freie Medien haben aber ebenfalls Zugriff darauf. […]

Weiterlesen auf:
https://netzpolitik.org/2019/commons-als-oeffentlich-rechtliche-aufgabe-erfahrungen-chancen-herausforderungen/


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Wenn die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so beliebt wären, dass sich sogar die Gauchos in der Pampas diese Sendungen anschauen möchten, dann würde dies eigentlich für die Qualität dieser über das Internet verbreiteten Sendungen sprechen.
Darum geht es meiner Ansicht bei der Lizenzfrage jedoch nicht, sondern vielmehr um die Frage, wem die Sendungen aus dem Staatsfunk tatsächlich gehören, also um die Frage, wer eigentlich die Urheberrechte an diesen Sendungen hat. Da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von den Gerichten in der Regel als Behörde betrachtet werden, müssten diese Sendungen dann nämlich grundsätzlich als Public Domain (gemeinfrei) betrachtet werden. Die Nicht-Freigabe dieser Sendungen steht zudem im direkten Widerspruch zum Gedanken der Vorzugslast aus den Skandalurteilen der Kirchhofbrüder, weshalb aus diesem Gesichtspunkt heraus, alle Sendungen des Staatsfunks ohne Ausnahmen im Internet zur Verfügung gestellte werden müssten. Hier also noch einmal meine Frage:

Wem gehören die Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eigentlich?


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Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Siehe zu diesem Thema auch die folgende Meldung:

Terra-X-Redaktion zu freien Lizenzen: „Öffentlich-rechtlicher Bildungsauftrag“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32628.0.html


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