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Autor Thema: Schluss mit den öffentlich-rechtlichen Falschmeldungen zum Brexit  (Gelesen 1172 mal)

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ScienceFiles (blog), 05.09.2019

Schluss mit den öffentlich-rechtlichen Falschmeldungen zum Brexit


Zitat
Das heutige Interview mit dem „Politikexperten … Nicolai von Ondarza“ zum Brexit hat bei uns das Fass zum Überlaufen gebracht. Einmal mehr wird in Deutschland ein Bild vermittelt, das mit den Fakten in keiner Weise in Einklang gebracht werden kann. Ondarza, dessen Qualifikation, sich zu Dingen in Britannien zu äußern, nicht wirklich bekannt ist, soll offenkundig in der ARD das Bild eines Prime Minister Johnson vermitteln, der überall scheitert, Niederlagen im Parlament erleidet, keine Mehrheit hat, der bei der EU aufläuft, der ein Hazardeur ist, einer, der mit dem Wohlstand der Briten spielt, der natürlich nur innerhalb der EU gefunden werden kann, während außerhalb der EU die wirtschaftliche Katastrophe und die Armut auf die Abtrünnigen warten. (Und natürlich könnte in Deutschland niemand mit dem Wohlstand der Bevölkerung spielen, weil alles weggesteuert wird …).
[…]

Weiterlesen auf:
https://sciencefiles.org/2019/09/05/schluss-mit-den-offentlich-rechtlichen-falschmeldungen-zum-brexit/

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

Diese Pressemeldung dient rein informativen Zwecken und bleibt für die Diskussion geschlossen, da aus Gründen der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion einer Vielzahl akuter und konkreter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" das Forum vertiefende Diskussionen zu diesem Thema nicht leisten kann.
Zahlreiche weitere Programmbeschwerden sind zu finden unter:
https://publikumskonferenz.de bzw.
https://publikumskonferenz.de/blog/


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