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Autor Thema: Rückforderung von Rundfunkgebühren  (Gelesen 5180 mal)

T
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Rückforderung von Rundfunkgebühren
Autor: 02. Juli 2012, 23:23
Ich habe heute von ARD und ZDF wegen der vielen Wiederholungen in ihrem Fernsehprogramm eine Erstattung von Rundfunkgebühren gefordert.


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Re: Rückforderung von Rundfunkgebühren
#1: 02. Juli 2012, 23:42
Bei der gez oder landesrundfunkanstalt?


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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Re: Rückforderung von Rundfunkgebühren
#2: 03. Juli 2012, 00:03
Ich habe an die Zuschauerredaktionen von ARD und ZDF geschrieben.


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Re: Rückforderung von Rundfunkgebühren
#3: 03. Juli 2012, 00:18
Meine glaskugel sagt voraus dass nichts dabei raus kommt.


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Re: Rückforderung von Rundfunkgebühren
#4: 03. Juli 2012, 00:50
Meine glaskugel sagt voraus dass nichts dabei raus kommt.

Mehr als "Nein" können sie nicht sagen. Aber man kann es ja versuchen.


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Re: Rückforderung von Rundfunkgebühren
#5: 08. Juli 2012, 09:55
Auszüge aus dem Brief des ZDF bezüglich meiner Rückforderung von Gebühren:

"Es ist allerdings von der Finanzierbarkeit noch von der Produktionskapazität her möglich, die gesamte Sendezeit - erst recht seitdem es keine Nachtlücke mehr gibt - vollständig ohne Wiederhohlungen, das heißt mit tagesaktuellen Sendungen und Erstausstrahlungen zu füllen.

...

Bei einem Anteil von mittlerweile nur noch 31,8 Prozent, den die Wiederholungen am gesamten Programm erreicht haben, erscheint es im Übrigen nicht vielversprechend, deren Zahl noch zu steigern.

...

Leider können wir Ihnen von Seiten des ZDF jedoch keine Klärung Ihrer Gebührenfrage anbieten, da das Gebühreneinzugsverfahren über die GEZ und von den Sendern völlig unabhängig erfolgt."


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Re: Rückforderung von Rundfunkgebühren
#6: 08. Juli 2012, 11:10
...
Leider können wir Ihnen von Seiten des ZDF jedoch keine Klärung Ihrer Gebührenfrage anbieten, da das Gebühreneinzugsverfahren über die GEZ und von den Sendern völlig unabhängig erfolgt."

Die Lügen und Ablenkungen waren schon mal besser. ;) Es geht nicht um das Gebühreneinzugsverfahren, sondern um die Erstattung von Rundfunkgebühren. Das Geld ist bereits an die Sender geflossen. Wenn der Sender diese Aufgabe der Erstattung an sein Inkasso (Z)GEZ delegieren möchte, kann er das auch selber gerne machen.

Zitat
http://www.gez.de/
Die Aufgaben der (Z)GEZ
Die Landesrundfunkanstalten der ARD sowie das Zweite Deutsche Fernsehen und Deutschlandradio haben sich zum Zweck des gemeinsamen Gebühreneinzugs zusammengeschlossen. Sie haben für diese Aufgabe die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung gegründet. Die Zusammenarbeit ist in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.

Die Organe der (Z)GEZ, Verwaltungsrat und Fachbeirat, sind mit Vertretern der Sender vollgespickt (siehe dazu Geschäftsbericht der (Z)GEZ 2011
http://www.gez.de/e160/e161/e1559/gb2011.pdf).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2012, 11:18 von Viktor7«

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Re: Rückforderung von Rundfunkgebühren
#7: 08. Juli 2012, 12:20
Sollte ich mit meinem Befreiungsantrag nicht durchkommen, werde ich die Gebühr um die vom ZDF genannten 31,8% kürzen.


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