Hallo Gerhard,
Vorsicht an dieser Stelle!
Wenn keine USt ausgewiesen wird auf der "Nicht"-Rechnung, dann gibt es auch keinen Vorsteuer-Abzug.
Die Frage "brutto" oder "netto" stellt sich nicht, wenn keine USt ausgewiesen wird.
VG rave
Edit "Bürger":
Bitte hier keine weitere Vertiefung der Frage der Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe. Dies ist meines Wissens zudem im Forum bereits andernorts schon diskutiert. Hier wie überall im Forum bitte nur noch eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
und im Einstiegsbeitrag bzw. den Folgekokmmentaren präzisiert ist.
Eine Anpassung des mglw. viel zu allgemein formulierten Betreffs bleibt ebenso vorbehalten wie die Entfernung der abschweifenden Beiträge.
Bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."
'Where there is oppression the masses will rebel!'
Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!