Zu Protokoll:
Die Verhandlung wurde "geflutet" von Mitarbeitern der Behörde für Stadtentwicklung. Da diese Behördenmitarbeiter keinen ersichtlichen beruflichen Grund haben, sich nun genau Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag anschauen zu müssen und diese wohl genau zu diesem Termin geordert wurden, denke ich, das hier eine beabsichtigte Aktion vorlag.
Der Richter erklärte dann auch ausführlich alles zu dem Massenandrang, unter anderem auch, dass sehr viele Verhandlungen zum Ausländerrecht stattfinden würden. Belustigt wurden dann die letzten Stühle verteilt und irgendwann trudelte auch der etwas zu lustig-lockere Vertreter des NDR ein (Ein Herr Dr. Schnobbe o.Ä.) Inzwischen war bereits eine halbe Stunde vergangen, ohne das die Klage bearbeitet wurde. Die Klägerin hatte eine offensichtlich schon gerichtsbekannte Klageschrift eingereicht, was den Richter dazu veranlasste, nicht weiter darauf einzugehen. Schriftlich wurde offensichtlich Klägerseits noch ein Gutachten zur "Nichterfüllung des Staatsauftrags der ÖRR" eingereicht, das sich der Richter "noch anschauen würde". Behandelt wurde das Thema nicht. Der Vertreter der Klägerin (offensichtlich kein Anwalt) trug noch ein längeres Gedicht vor, was so weit ich mich erinnere, die Nichterfüllung des Programmauftrags thematisierte. Der Richter brachte die Klägerin ohne Weiteres und "so locker nebenbei" dazu die Anfechtungsklage zurückzunehmen und erklärte daraufhin, dass es der bestehen bleibenden Feststellungsklage an dem nötigen Rechtsschutzbedürfnis fehle. Summa summarum blieb also in Kürze und schnelle gar nicht übrig. Das Urteil erfolgt schriftlich, bums war die Sitzung vorbei und der Richter schloss die Verhandlung. Die Behördenmitarbeiter sollten noch im Saal bleiben, so dass der Eindruck erweckt wurde, der Hauptgrund des Treffens war nicht das Begehren der Klägerin/ die Klage, sondern ein launiges Treffen zwischen Behördenmitarbeitern.
Fazit: Für solche "Gerichtverhandlungen" braucht es keine grundgesetzlich vorgeschriebene "Öffentlichkeit", da überhaupt keine öffentliche Erörterung der Klage stattfand.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)