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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: seppl am 24. August 2023, 09:58

Titel: VERHANDLUNG VG Hamburg, Fr 01.09.2023, 9:30 Uhr
Beitrag von: seppl am 24. August 2023, 09:58
VERHANDLUNG
VG Hamburg
Fr 01.09.2023, 9:30 Uhr


Hinweis: Nach Auskunft der Geschäftstelle der Kammer 3 finden im September 2 Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag statt: Am 01.09.23 um 9:30 Uhr und am 26.09.23 um 14:00 Uhr.
Nach Auskunft der Geschäftsstelle der Kammer 19 finden dort bislang keine Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag im September statt. Dies kann sich aber ändern, da die zuständige Richterin nächste Woche aus dem Urlaub zurückkehrt.
Die Auskunft ist vorläufig. Terminverschiebungen sind möglich. Daher sollte bei Interesse kurz vor dem Termin bzw. bei Anwesenheit der Richterin Rückfrage mit der Geschäftststelle gehalten werden:
VGHH Kammer 3:  (040) 42843 7534
VGHH Kammer 19:  (040) 42843 7562
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Hamburg, Fr 01.09.2023, 9:30 Uhr
Beitrag von: seppl am 02. September 2023, 21:50
Zu Protokoll:
Die Verhandlung wurde "geflutet" von Mitarbeitern der Behörde für Stadtentwicklung. Da diese Behördenmitarbeiter keinen ersichtlichen beruflichen Grund haben, sich nun genau Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag anschauen zu müssen und diese wohl genau zu diesem Termin geordert wurden, denke ich, das hier eine beabsichtigte Aktion vorlag.
Der Richter erklärte dann auch ausführlich alles zu dem Massenandrang, unter anderem auch, dass sehr viele Verhandlungen zum Ausländerrecht stattfinden würden. Belustigt wurden dann die letzten Stühle verteilt und irgendwann trudelte auch der etwas zu lustig-lockere Vertreter des NDR ein (Ein Herr Dr. Schnobbe o.Ä.) Inzwischen war bereits eine halbe Stunde vergangen, ohne das die Klage bearbeitet wurde. Die Klägerin hatte eine offensichtlich schon gerichtsbekannte Klageschrift eingereicht, was den Richter dazu veranlasste, nicht weiter darauf einzugehen. Schriftlich wurde offensichtlich Klägerseits noch ein Gutachten zur "Nichterfüllung des Staatsauftrags der ÖRR" eingereicht, das sich der Richter "noch anschauen würde". Behandelt wurde das Thema nicht. Der Vertreter der Klägerin (offensichtlich kein Anwalt) trug noch ein längeres Gedicht vor, was so weit ich mich erinnere, die Nichterfüllung des Programmauftrags thematisierte. Der Richter brachte die Klägerin ohne Weiteres und "so locker nebenbei" dazu die Anfechtungsklage zurückzunehmen und erklärte daraufhin, dass es der bestehen bleibenden Feststellungsklage an dem nötigen Rechtsschutzbedürfnis fehle. Summa summarum blieb also in Kürze und schnelle gar nicht übrig. Das Urteil erfolgt schriftlich, bums war die Sitzung vorbei und der Richter schloss die Verhandlung. Die Behördenmitarbeiter sollten noch im Saal bleiben, so dass der Eindruck erweckt wurde, der Hauptgrund des Treffens war nicht das Begehren der Klägerin/ die Klage, sondern ein launiges Treffen zwischen Behördenmitarbeitern.
Fazit: Für solche "Gerichtverhandlungen" braucht es keine grundgesetzlich vorgeschriebene "Öffentlichkeit", da überhaupt keine öffentliche Erörterung  der Klage stattfand.