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Autor Thema: ARD-Story zur Bertelsmann-Krankenhaus-Studie: PR oder Journalismus?  (Gelesen 1338 mal)

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Heise / Telepolis, 08.08.2019

Die ARD-Story zur Bertelsmann-Studie: "Krankenhäuser schließen - Leben retten"
PR oder Journalismus?

Von  Julia Engelhard und Florian Rötzer

Zitat
Scharfe Kritik an der ARD. Mit dem Filmbeitrag "Krankenhäuser schließen - Leben retten?" soll der beitragsfinanzierte öffentlich-rechtliche Sender Werbung für die Studie der Bertelsmann Stiftung betrieben haben. Was ist dran an dem Vorwurf?
[…]

Der Film wird z.T. sehr scharf kritisiert: Von "Werbefilm" und "Kampagnenjournalismus" ist in den ARD-Kommentarspalten die Rede. Ein Zuschauer schreibt: "Als TV-Journalist bin ich über meine Kollegin und ihre Redaktion entsetzt, wie unkritisch sie die Bertelsmann-Studie übernehmen. [...] Ist das dann Faulheit? Naivität? Schlampige Recherche oder gar schon Propaganda, Verzeihung, Marketing?“

1. Turnaround-Argumentation (Argumentationsumkehr)
[…]
2. Framing
[…]
3. Appeal to authority
[…]
Ist der PR-Vorwurf also berechtigt?
Sollen die umstrittenen, immer wieder auf heftige Bürgerproteste stoßenden Krankenhausschließungen annehmbar gemacht werden, indem sie als lebensrettende medizinische Maßnahme geframed werden?
Für die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Senders wäre es in jedem Fall besser gewesen, er hätte im Vorfeld der Berichterstattung ein nicht unwesentliches Detail transparent offengelegt: Die ARD-Journalistin Meike Hemschemeier gehört dem Science Media Center Germany (SMC) an, einer gemeinnützigen Wissenschaftsredaktion, die registrierten Journalisten durch kostenlose Vermittlung von Fakten und Experten-Statements bei der Berichterstattung behilflich sein will.
[…]

Stellungnahme
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/tp/features/PR-oder-Journalismus-4490606.html

Zum Thema siehe auch:
„Krankenhäuser schließen – Leben retten?“ - ö.r. Kampagnenjournalismus vom 17.07.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31675.0.html

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0


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