Ich erkläre es noch einmal.
Eine Erklärung zeichnet sich dadurch aus, dass sie etwas erklärt. Wobei es regelmäßig hilfreich ist, wenn man den Erklärungen ausreichende Belege beifügt. Daran mangelt es erheblich.
Wenn man auf Landesrecht abstellt, dann sollte man es kennen. Es ist zwar richtig, dass Landesrecht von Bayern nur in Bayern gilt. Zu diesem Landesrecht gehört allerdings auch die Rundfunkfinanzierung, die den Regelungen aller anderen Bundesländer wortwörtlich entspricht, also rein gar nichts Besonderes hat, auf dem herumzureiten sich lohnt. Und in dieser in Bayern geltenden Rundfunkfinanzierung wird dem BR als Landesrundfunkanstalt das Recht zugebilligt sich an einer gemeinsam mit den anderen ÖR-Anstalten betriebenen Stelle zu beteiligen und die Durchführung von Aufgaben, die mit dem Einzug der sogn. Rundfunkbeiträge verbunden sind, auf Dritte zu übertragen. Das Land Bayern durfte und darf dies für die von Bayern gegründete Rundfunkanstalt beschliessen. Zudem ist der BR voll rechtsfähig und darf sowohl Unternehmen gründen als auch sich an Unternehmen beteiligen. Einschränkungen diesbezüglich gibt es nicht. Weder muss ein vom BR gegründetes Unternehmen in Bayern ansässig sein, noch muss die Beteiligung 100 Prozent betragen, noch ist die Rechtsform der Unternehmungen beschränkt. Der BR dürfte sich demnach an einem Beitragsinkassounternehmen selbst dann beteiligen, wenn man dies im Finanzierungsgesetz nicht explizit erwähnt hätte. Vermutlich steht das da nur drin, weil es das Unternehmen schon gab.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.