Die Zeit läuft gegen Person A, also im Fall, dass Person A vor das OVG ziehen will, sollten wenn nicht bereits erfolgt eine Vielzahl von > 14 Anwälte angeschrieben werden. Vielleicht ist mehr auch besser, aber es gilt zu bedenken, Person A hat auch nicht jeden Tag Zeit zu suchen und gleichzeitig viele anschreiben ist vielleicht auch nicht sinnvoll, aber wer weiß das schon.
Es kann gut sein, dass kein Anwalt bereit sein wird ein entsprechendes Mandat für den Zulassungsantrag zu übernehmen, es könnte auch passieren, dass keine Antwort erfolgt.
Diese Nichtzusagen sammeln und entsprechend mit den Anfragen dokumentieren genauso wie alle Anstrengungen überhaupt einen Anwalt zu finden notieren. In jedem Fall müsste Person A dann den Antrag auf Zulassung selbst stellen und gleichzeitig einen Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten begründet damit, dass kein Anwalt gefunden werden konnte und dieses entsprechend belegbar ist. Innerhalb der Frist sind zudem die Bemühungen einen Anwalt zu finden entsprechend darzulegen. Das Ganze kann Person A zur Niederschrift machen. Falls es per Post passiert, dann entsprechend so versenden, dass die Anträge und Anlagen innerhalb der Frist beim Gericht eingehen.