Wie jeden ersten Dienstag im Monat handelt die für den Rundfunkbeitrag zuständige 27. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf die Verfahren in öffentlicher Sitzung vor Einzelrichtern ab, in denen zuvor nicht explizit auf eine mündliche Verhandlung verzichtet wurde. Für Neueinsteiger in den Verhandlungsablauf zum Unrechtsbeitrag ist es durchaus empfehlenswert, sich die ein oder andere Verhandlung mal anzusehen, um sich über das Prozedere solcher Verfahren zu informieren.
Die genauen Terminangaben sind etwa eine Woche vorher im Terminkalender des Verwaltungsgerichtes zu finden:http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/sitzungstermine/index.phpNach Berichten von Bekannten über die Verfahren am VG Düsseldorf kann man sagen, dass sich das Erscheinungsbild der Kläger zu den Rundfunkbeitragsverfahren im Laufe der Jahre sehr stark verändert hat. In den ersten Jahren, nach der Einführung des Rundfunkbeitrages, kamen die Klagen vorwiegend von Menschen, die sich in einer sozial prekären Situation befanden (z. B. Alkoholiker, Drogenabhängige), weshalb diese Klagen vor einer Kammer mit drei Richtern häufig nur mit einem Verweis an die Sozialbehörden endeten. Bei den heutigen Klagen erscheinen vor Gericht dagegen verstärkt Beamte und gestandenen Geschäftsleute in teuren Anzügen, die aus Protest vor den Einzelrichtern treten, um in der mündlichen Verhandlung dann um die auferlegten Mahngebühren zu feilschen.
Da bisher noch keine Klagen von Menschen zu beobachten waren, die seit Jahren Vollstreckungsmaßnahmen erdulden oder den Beitrag nur unter Vorbehalte gezahlt haben, wird eigentlich aus solchen Berichten deutlich, dass der Beitragsservice und die Landesrundfunkanstalten offensichtlich die bestehende Möglichkeit ausnutzen, sich die Kläger vor den Verwaltungsgerichten selbst aussuchen zu können. Es fällt jedenfalls auf, dass einige Kläger relativ leicht einen Widerspruchsbescheid, der den Klageweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet, erhalten, während andere Menschen keine Bescheide auf ihre Widersprüche gegen Festsetzungsbescheide erhalten. Da nicht jeder Bürger dieses Landes das Rechtsmittel der Untätigkeitsklage kennt, muss davon ausgegangen werden, dass der beklagenswerte Rundfunkapparat diese Möglichkeit, entscheiden zu können, wer einen Widerspruchsbescheid erhält und wer nicht, gezielt dazu einsetzt, um die Verwaltungsgericht zu manipulieren. Diese offensichtlich stattgefundene Manipulation sollten zukünftige Kläger bei der Auseinandersetzung mit ihrem Einzelrichter beachten.