Man kann es nicht oft genug sagen: Wir brauchen eine Grundsatzdiskussion und zwar nicht nur darüber, wie es finanziert werden soll, sondern ganz besonders, was überhaupt finanziert werden soll.
Die Realität zeigt uns, daß der sogenannte öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade nicht den vom BVerfG als sondervorteils-begründenden Voraussetzungen genügt.
Die Aufsichtsräte der LRA und wie es aussieht auch der LMA sind nicht staatsfern organisiert.
Die Berichterstattung ist nicht objektiv.
Es steht nicht die Bildung, sondern die Unterhaltung im Vordergrund.
Dazu kommt noch die skandalöse Rechtsprechung, das sogenannte "Verwaltungshandeln" des "Beitragsservice", die Ignoranz der Politiker und nun auch noch die Zensur des Internets.
Also: Was wollen wir? Wollen wir weiterhin ein Rundfunksystem, das von Politikern gesteuert wird, die in dem Moment, in dem sie die Wahl gewonnen haben, ihre Wahlversprechen mit der selben Sicherheit vergessen, wie die Wähler? Wollen wir weiterhin, daß man uns sagt, was wir zu denken und zu wissen haben, anstatt uns alle Informationen frei zu stellen, so wie man es in einem demokratischen System erwarten dürfte?
Meiner Ansicht nach gibt es nur eine Antwort: Ein freies Land braucht einen freien Rundfunk bzw. ein freies Informationssystem - ohne staatliche Zensur und Einmischung. Das Problem ist und war nie der private Rundfunk, sondern die Gesetzgebung, das wird in der öffentlichen Diskussion unterschlagen. Die Privatsender haben sich nicht zu Nazi-Schergen machen lassen, sondern wurden am 27. Juli 1932 verstaatlicht.
Aus diesem Grund gibt es Art. 5 GG, damit das nicht wieder passieren kann. Und dennoch haben wir jetzt wieder ein ähnliches Problem.
Darum:
Holzen wir den ZDF-Fernsehgarten ab!https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30614.msg191446.html#msg191446
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.