Zu beachten ist, dass das Schriftstück vornehmlich zur internen Verwendung bestimmt war.
Allenfalls werden damit Mitarbeiter geschult.
Die Aussagen der jeweiligen Mitarbeiter gegenüber dann außerhalb stehenden Personen sind zu prüfen, ob dort tatsächlich Worte gefallen sind, welche dazu geeignet sind, den Straftatbestand zu erfüllen. Dabei ist zu prüfen inwieweit das Äußern dienstlich oder privat erfolgte und in welchen Fällen diese Aussagen noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein können. Die beste Strategie wäre dann wohl, Einzelpersonen zu ziehen und diese einzeln als Privatperson dem so man denkt strafrechtlich relevanten Prozess zu zuführen. Sofern es relevant ist, muss der Beauftragte den möglichen Verdacht
dann prüfen. Die Frage bliebe, ob dieser denn selber befinden kann oder nicht? An dieser Stelle entstünden wieder Akten. Bisherige Versuche, z.B. das vielfache Anmelden strafrechtlich verfolgen zu lassen, endete doch oft mit Einstellung. Könnte das jetzt anders sein?
Wichtig erscheint dabei, ob eine Person, welche den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, dabei als quasi Demokratiefeind "nicht loyal" dargestellt wird. Beziehungsweise ist das möglicherweise das Verständnis, was der Empfänger der "Meinung" für sich bilden könnte. Das bedeutet, dass der Empfänger der Meinung dann eine Prägung erfahren kann, welche dazu führt, dass dieser Empfänger Personen von demokratischen Prozessen ausschließen möchte, weil er denkt, dass diese Demokratie-Feinde seien.
Die Frage der davon betroffenen Personen wäre, ob sie sich den Schuh anziehen wollen. Ist sinnbildlich wie beim "Schwarzseher". Da gelte ja, wer nicht zahlt, aber die Möglichkeit der Nutzung, welche sich im Empfang individualisiert, durch die Möglichkeit der Beschaffung von Geräten hätte, der ist einer. Beim Demokratie-"Feind" gilt das analog, denn es wurde ja "demokratisch" der Rundfunk geschaffen - "Rundfunk" stehe hier für alle Vorhänge zur Gründung und Finanzierung. Das wäre in der Tat einmal zu prüfen. In der Vergangenheit mit dem Anspruch "alle" zu erreichen. Teilnehmer wurden verpflichtet zu Zahlen. Keine Teilnahme, keine Pflicht. Vermutet wurde Teilnahme beim Besitz von Geräten. Heute werden Wohnungsinhaber als Teilnehmer vermutetet, weil in Wohnungen Geräte vermutet werden bzw. weil es die Möglichkeit gibt, sich welche zu beschaffen, sollen diese gleichzeitig nicht relevant sein. Ganz demokratisch wurden Nicht-Teilnehmer in diese Änderungsprozesse mit einbezogen. Sie hatten ja die Wahl und die Möglichkeit in der Demokratie mitzuwirken und mitzubestimmen. Jetzt sind diese Personen, welche aus Ihrer Sicht keine Teilnehmer sind, Demokratie-"Feinde".
Die Bindungswirkung der 7. und 8. Verfassungsgerichtsentscheidung trägt auf, dass Dritte also Nicht Teilnehmer nur heranzuziehen seien wenn das geboten ist, das wäre somit zu begründen. Begründet wurde, dass die Überwachung von Teilnehmern entfallen soll. Naja das Bundesverfassungsgericht gab diesem Beitrag ja den Segen, denn ein Interesse, die demokratische Umstellung auf Nichtteilnehmer im Sinne eines Minderheiten-Schutzes zu prüfen, wurde wohl vergessen. In einer Demokratie wird die Minderheit zum Feind.
Bitte neu durchzählen. Wer erwartet, dass ein Straftatbestand vorliegen könnte, könnte am Ende enttäuscht sein.
Die Mehrheit wirkt in einer "Demokratie" nicht mit, sondern gibt alle x Jahre diese Wirkung in dem Vertrauen ab, dass nichts Schlimmes passiert. Es ist Zeit, das demokratisch zu ändern, damit nicht mehr weiterhin Parteien regieren, welche tatsächlich nur von einer Minderheit gewählt werden. Wer nicht wählt, trägt dazu bei, dass eine Minderheit an der Macht bleibt. Das Wahlsystem ist daran Schuld, dieses ist nicht demokratisch, denn es berücksichtigt bei der Verteilung der Plätze nicht die Wahlbeteiligung, sondern vergibt alle Plätze. Wer nichts zum wählen findet oder seinen Wahlzettel ungültig macht, findet sich in dieser Demokratie nicht wieder. Besonders krass ist das bereits bei einer Wahlbeteiligung unter 75%. Fraglich in einer Demokratie ist auch eine Hürde von 5%. Es werden damit Minderheiten vom demokratischen Prozess ausgegrenzt. Das demokratische System sollte auf den Prüfstand.
Wer möchte ein "Demokratie"-Freund sein und Änderung einfordern? Was leistet der öffentlich rechtliche Rundfunk für den Erhalt welcher Demokratie? Das bisherige System wird jedenfalls nicht wirklich kritisch hinterfragt oder doch? Sorgt der öffentlich rechtlich Rundfunk mit der Veröffentlichung eines Textes - ob nun Handbuch oder nicht - dafür, dass die Allgemeinheit in aller Öffentlichkeit über demokratische Prozesse nachdenkt und die Realitätsprüfung vornimmt? Das wäre ja der Anspruch, denn die Bürger sollen anhand von Fakten in einer Demokratie mitwirken, also Entscheidungen treffen. Also auch anhand Fakten über den öffentlichen Rundfunk selbst? Das wäre wohl zu prüfen. Liefert das "Handbuch" nachprüfbare Fakten, welche die Wirklichkeit nicht verzerren, damit die Mitarbeiter diese Fakten unverfälscht verbreiten können? Das wäre zu prüfen.
Wenn es keine Fakten sind, wäre zu prüfen, ob es Meinungen sind.
Dann wäre zu prüfen ob diese dazu geeignet sein können, dass jemand aufgehetzt wird.
Was muss dafür genau erfüllt sein?