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Autor Thema: Pfändungs- und Überweisungsverfügung  (Gelesen 6548 mal)

L
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Pfändungs- und Überweisungsverfügung
Autor: 10. Februar 2018, 17:40
Hallo,

Zu Beginn
Person Z wohnte 2 Jahre in Norddeutschland (Mitte '14 bis Anfang '16) dort wurde ein 2. Wohnsitz angemeldet worüber der Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks 2 Jahre erfolglos versuchte seinen sog. Rundfunkbeitrag einzufordern. Infolge dieses Versuches belustigt schrieb Person Z zu anfang mit großem Engagement einige Briefe in denen er klar machte das der Rundfunk ihm die Legitimation nachweisen möge, die den Beitragsservice dazu bemächtige bei ihm sog. "Rundfunkgebühren" einzufordern. Tatsächlich ging der NDR nie auf seinen Briefwechsel ein und schickte fortlaufend Rechnungen, Mahnungen und weitere Musterforderungen stets ohne Unterschrift oä. Dies ermüdete Person Z da er das Gefühl hatte mit einer Wand zu sprechen und er nie eine auch nur eine individuelle Antwort erhielt.

Person Z wechselte nun seine Arbeitsstelle und zog nach Hessen in eine Großstadt am Main. Dort versuchte nun der Hessische Rundfunk die "Gebühren" die vormals der NDR forderte geltend zu machen. Person Z wartete weiterhin ab, es verlief so, dass sich zum Ende letzten Jahres bei Person Z ein "Gerichtsvollzieher" des "Kassen- und Steueramt als Vollstreckungsbehörde" zeigen wollte, Person Z allerdings zu dessen spontanem Besuch nicht im Hause war, so übergab der "GV" Person Y ein schreiben über eine "Vollstreckungsankündigung" mit dem Verweis zu einem weiteren Termin erscheinen zu wollen. Ausgewiesen auf der Rückseite ist als Gläubiger "Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Abt. Beitragsservice". Dies erfreute Person Z der sich sehnlichst ein Gespräch wünschte um ua. persönlich den Auftraggeber für die "Vollstreckung" zu ermitteln. Person Z wartete also zum angegebenen Termin des "GV's" mit einem Zeugen auf dessen Erscheinen. Der Herr "GV"  erschien im von ihm vereinbarten  Zeitraum nicht auch nicht in der Stunde davor oder der darauffolgenden.

Person Z über das nicht erscheinen des Herren verärgert war der festen Überzeugung einen Brief mit einem erneuten Termin oä. zu erhalten.

Person Z erhielt seit diesem Tag eine weitere "Mahnung" des Beitragsservices die er infolge der ignoranz des Beitragsservices nun auch ignoriert.

Umso verblüffter war Person Z als ihm heute von seiner Bank ein Brief zugestellt wurde:

In diesem wird Person Z mitgeteilt, dass seine Bank ein(e) "Pfändungs- und Überweisungsverfügung" erhielt.

Pfändigungsgläubiger : Finanzamt der Mainmetropole
Vertreter :
Betrag: 3##,## EUR
Aktenzeichen : ###############

Inwiefern ist das Finanzamt zum Einzug von Rundfunkgebühren berechtigt?

Person Z hat nun ein gesperrtes Bankkonto, und will gegen diese Willkür vorgehen wie tut er dies am besten?

Sollte der Verlauf unzureichend ausgeführt sein bitte ich um Nachfrage die ich gerne beantworte.

Mit freundlichen Grüßen
Herzlichen Dank.


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M
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Re: Pfändungs- und Überweisungsverfügung
#1: 12. Februar 2018, 12:23
Mir ist aus dem Forum für Hessen noch kein Fall bekannt, nach dem auf einmal das Finanzamt bei der Pfändung von Rundfunkbeiträgen ins Spiel kommt.

Ist denn auszuschließen, dass es sich bei der Pfändungs- und Überweisungsverfügung nicht vielleicht um eine nicht beglichene Steuerforderung oder evtl. ein Zwangsgeld für eine nicht abgegebene Einkommensteuererklärung handeln könnte? Da würde ich nämlich zunächst drauf tippen.


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Re: Pfändungs- und Überweisungsverfügung
#2: 12. Februar 2018, 13:17
Bescheide und Mahnungen zu "ignorieren" halte ich für wenig erfolgversprechend. Ebenso wenig wie eine Diskussion mit einem GV. Früher oder später kommt man damit nämlich genau an den Punkt, an dem Z jetzt grade steht.
GV´s kommen für gewöhnlich auch nicht "einfach mal vorbei". Für gewöhnlich gab es vorher eine Vollstreckungsankündigung (in unterschiedlichen Formen).
Grds gibt es wohl RFA´s die sich der Hilfe der Finanzämter bedienen. Ob das in Hessen der Fall ist, kann ich nicht sagen, dem Vorbeitrag nach scheint das aber nicht der Fall zu sein.

War der Vollzieher vom Finanzamt oder von der Stadt?

Was man machen könnte, wäre zu prüfen, ob hinsichtlich der Pfändung die Formalien eingehalten wurden. Um das zu beurteilen ist aber deine Sachverhaltsausführung zu dünn. Die Festsetzung selber anzugreifen scheint mir beim geschilderten Sachverhalt schwierig/unmöglich.
Vielleicht am Besten mal bei der Bank vorstellig werden und sich den Pfändungsauftrag zeigen lassen.


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Re: Pfändungs- und Überweisungsverfügung
#3: 12. Februar 2018, 13:53
1.: Da das Aktenzeichen auf dem Schreiben der Bank mit dem des vom GV ausgehändigten Schreibens übereinstimmt lässt sich eine Steuerschuld oä. ausschließen.

2.: Im Briefkopf zur Vollstreckungsankündigung sowie dem Schreiben des GV's findet sich die Stadt sowie "Kassen- und Steueramt als Vollstreckungsbehörde".

Informationen zum Pfändungsauftrag wird Person Z schnellstmöglich bei seiner Bank einholen.

Mit freundlichen Grüßen


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Re: Pfändungs- und Überweisungsverfügung
#4: 12. Februar 2018, 14:34
Ich war gerade jüngst Pfändungsopfer, allerdings wegen einer Steuerschuld von 43€.
Wie das Finanzamt mir mitteilte, liegt es im Ermessen der Bank, das Konto ganz zu sperren oder nur den geforderten Betrag einzufrieren.
Das Finanzamt verfügt keine Kontokomplettsperrung.

Als erstes würde ich mir überlegen, der Bank klarzumachen, dass nur der geforderte Betrag gesperrt wird und nicht das ganze Konto. Wenn das fiktiv erfolgreich ist, könnte man innerhalb eines Monats mit der Vollstreckungsstelle klären, ob das Geld zu zahlen oder nicht.
Wenn man nichts unternimmt, wird nach einem Monat der geforderte Betrag abgebucht und das Konto wieder freigegeben, vorausgesetzt, die geforderte Summe war drauf.

Was Art der fiktiven Rechtsmittel angeht, so gibt es bestimmt erfahrerene Forumsmitglieder...

Viel Erfolg!


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Re: Pfändungs- und Überweisungsverfügung
#5: 12. Februar 2018, 16:31
liegt es im Ermessen der Bank, das Konto ganz zu sperren oder nur den geforderten Betrag einzufrieren.
Danke für den Hinweis; also hatte es in meinem Fall die Bank verbockt, das ganze Konto lahmzulegen. Weiß ich einmal mehr, was ich von denen zu halten habe. ->

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg wird als Behörde bezeichnet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25656.0.html


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Re: Pfändungs- und Überweisungsverfügung
#6: 13. Februar 2018, 09:22
1.: Da das Aktenzeichen auf dem Schreiben der Bank mit dem des vom GV ausgehändigten Schreibens übereinstimmt lässt sich eine Steuerschuld oä. ausschließen.

2.: Im Briefkopf zur Vollstreckungsankündigung sowie dem Schreiben des GV's findet sich die Stadt sowie "Kassen- und Steueramt als Vollstreckungsbehörde".

Informationen zum Pfändungsauftrag wird Person Z schnellstmöglich bei seiner Bank einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Ok. Verwundert mich, aber evtl. ich es auch einfach nur ein (Ausfüll-)Fehler im Formular der Bank und jemand hat dort das Kassen- und Steueramt FFM mit dem Finanzamt FFM verwechselt.

Gemäß "§ 17a HessVwVG – Vorbereitung der Vollstreckung" hat die Vollstreckungsbehörde nämlich einen Auskunftsanspruch gegenüber anderen Behörden, also sollte die Stadtkasse, wenn sie selbst keine Angaben zu einer möglichen Bankverbindung des Schuldners hat, die Daten beim Finanzamt selbst anfordern können. Daher also nicht nachvollziehbar warum der ganze Vorgang ans Finanzamt verschoben worden sein sollte.

Aber das wird die Bank ja klären können.

Zum weiteren Vorgehen kann ich leider dann nur auf einzelne Threads hier im Forum verweisen, z.B.
Sammel-Thema: Informationen zur Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22477.msg143728.html#msg143728

Vollstreckungsabwehrklage / Vollstreckungsgegenklage §767 ZPO Ideen, Hinweise

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26130.0.html


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