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Autor Thema: Alternativer Rundfunkrat?  (Gelesen 3608 mal)

D
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Alternativer Rundfunkrat?
Autor: 14. Januar 2019, 17:39
Wer sagt eigentlich, wer der wahre legitimierte Rundfunkrat ist?

Können wir nicht einen neuen Rundfunkrat gründen?

Der TÜV saß auch lange auf seinem Monopol, bis es entsprechende alternative Prüfinstitute gab.
Wichtig ist nur die Eignung für die gestellte Aufgabe.
Ein politikferner alternativer Rundfunkrat ist mit Sicherheit besser geeignet als ein parteiendurchsetztes Gremium.
Soll doch dann ein Gericht klären, welcher Rundfunkrat der legitime ist, der die Bevölkerung besser vertritt.


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Re: Alternativer Rundfunkrat
#1: 14. Januar 2019, 23:21
Das ist hoch interessant. Nun aber juristischer und Politologie-Realismus:


(1) Nötig ist eine Website für Bürgerabstimmung.
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Ist machbar, aber wie finden wir die Bürger, die mit abstimmen?
Die Mobilisierung, wie viele aus dem Forum machen das dann wirklich mit der Verbreitung per Facebook?
Voraussichtlich 10 mit dem Mund, 0 mit der Tat?


(2) Wo starten: MDR, RBB
--------------------------
(Ohne das näher zu erläutern:) Dort hätte es aus verschiedenen Gründen die beste Aussicht, das System an dieser ganz schwachen Stelle zu verwunden.


(3) Wer macht die Satzungen und  Schriftsätze?
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Alle Illusionen bitte in den Papierkorb. Damit das verfassungsrechtlich Bestand hat und das System in gewünschter Weise aushebeln kann, das erfordert beträchtliche Kompetenz. Dies ist mit der Schwarm-Intelligenz seines Forums auf keinen Fall machbar.
Wer derartiges kann, macht es der guten Sache zuliebe vielleicht für maßvoll wenig, aber nicht für LLL ("Luft, Lust, Liebe").


(4) Dann also ein Schisma der "staatsfernern Rundfunkreligion":
-----------------------------------------------
https://de.wikipedia.org/wiki/Schisma
Die Aufgabe lautet, aus den Rechtsfehlern der gegenwärtigen Praxis ein Selbsthilferecht der Bürger-Beschlüsse zu deduzieren
... und sodann fehlerhafte Beschlüsse des bisherigen "nicht-staatsfernen nichtigen Rundfunkrats"
... mit richtigen Beschlüssen des neuen "demokratischen Rundfunkrates" zu konfrontieren.


(5) Das gäbe faktische Grundlage für allerlei lustige Verfahren.
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Die Rundfunkräte haben juristisch gesehen die Funktionen von Quasi-Eigentümern der Sender (die ja niemandem gehören, siehe die Staatsverträge).
Nun sagt der Volkssouverän: Doch, die gehören jemandem, nämlich uns, denn von uns kommt das Geld. Wer eine Firma finanziert, dem gehört die Firma. Und wir vertreiben die Nichtdemokratie-Sünder - die Nichtfinanzierer - aus dem Paradies der Demokratie, die uns und nur uns gehört. Denn alles Firmenkapital ARD, ZDF,... wurde seit Weimarer Republik über Naziblik bis anno Bundesrepublik heute von den Bürgern und nur den Bürgern eingezahlt.

Bürger könnten ihre Bürgerbeschwerden dann an beide Rundfunkräte zugleich richten und der Bürger-Rundfunkrat würde blitzschnell viele befürworten, weil berechtigt. Dann hätte der Rundfunkrat später zu legitimieren, wieso er ablehnt (Ablehnungsquote zur Zeit wohl bundesweit ziemlich exakt 100%).

Merke: Es gibt kein Gesetz, dass Bürgern verbietet, einen "Rundfunkrat B" zu bilden. Nur muss man bei der rechtlichen Ausgestaltung ein paar komplexe Sachen sehr sorgfältig richtig machen. ... ist machbsr... 
Merke: Es gibt kein Gesetz, dass es einem solchen "Rundfunkrat B" verbietet, Beschwerden von Bürgern zu empfangen und zu werten.

(6) Endlich hätten Medienjournalisten der Druckpresse lustige Streiterei-Storys für ihre Leser am Fließband.
---------------------------------------------------------------
Ein Surrealismus der Rechtslage. Verfassungsrichter müssen Überstunden machen für all die juristischen Hyper-Nachweise, wieso die Bürger dumm sind und der Staat klug und weise.

Aber nichts kann den aktuellen Surrealismus toppen, wonach die staatsnahen Fernsehsender neutrale Bildungs- und Demokratie-Zentren seien und nur den total staatsfernen Rundfunkräten unterstellt sind und sonst niemandem auf der Welt.
Oder wie sieht das der frühere Regierungssprecher Wilhelm der Bundesregierung, seit er den staatsfernen Sender Bayerischen Rundfunk - natürlich völlig staatsfern - lenken darf?


So, besteht eine reale Chance, diesen surrealistischen Superspaß zu realisieren? Und durch diesen populären Ulk vielleicht das gesamte aktuelle System zu destabilisieren? Das Lachen als Waffe, nachdem oberste Gerichte die Bürger im Stich gelassen haben?
Denn wir wären da an der sensiblen Schaltstelle des "Imperium ARDanum".


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Re: Alternativer Rundfunkrat?
#2: 15. Januar 2019, 09:11
"Juristisch gesehen?".
Wenn so welche à la Ferdinand Kirchhof (BVerfG-"Höchstrichterliche") die Wahl zwischen einem vertrauenswürdigen Rundfunkrat und einem kriminellen Rundfunkrat hätten.
Welchen würden sie ( nach verm. mehreren Äonen ) dann wohl für "Verfassungsgemäß" erklären?

Anm.: Aber gegen diesen Seitenzweig der Rundfunkbeitragskorruption gibt es seit mind. mehr als 3 Jahren ja auch bereits schon Aktionen - siehe u.a. unter
PRESSEMITTEILUNG: Novum – Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR (08/2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15277.0.html

Das bspw. geht ja etwas schneller.

Markus


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Re: Alternativer Rundfunkrat?
#3: 15. Januar 2019, 11:09
Wir haben in mindestens 1 Rundfunkrat einen der unsern. Was kann 1 Stimme gegen die anderen? Nichts, das ist beweiskräftig.

Für den Rundfunkrat-B wird überhaupt nicht auf Erfolg bei Gericht gerechnet. Gerichtsverfahren haben dann nur strategische Bedeutung, das System über die politischen Fehlentscheide der Richter erst recht zu enttarnen und dem Spott auszusetzen, also der Strategie kostenlose Presse-Wirkung zu verschaffen.

Das Problem bei Rundfunkrat-B sehe ich einzig und allein bei den Umsetzungsproblemen - wie beschrieben. Das kann man natürlich auch anders sehen. Niemand ist allwissend und sowieso Besserwisser besser nicht.


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Re: Alternativer Rundfunkrat?
#4: 15. Januar 2019, 18:07
Die Idee klingt pfiffig, leidet aber am Realitätsabgleich, den @pjotre schon ansprach. Die derzeitigen Rundfunkräte könnten kraft ihrer Position den Rundfunk kontrollieren, tun und wollen es aber nicht. Alternative "Rundfunkräte" würden wohl wollen und handeln, können aber nicht. Sie stünden da wie ein "König ohne Land" oder eine Exilregierung, also ohne realen Einfluss. Beleg: seit Jahren gibt es die "Ständige Publikumskonferenz der öff. rechtlichen Medien" (http://www.publikumskonferenz.de/forum/). Erfolge sind eher nicht sichtbar. Bis der deutsche Michel sich einmal regt, muss der Kessel schon explodiert sein. Selbst dann fällt er noch auf "Krisengewinner" rein, die ihr Mäntelchen nach dem Wind hängen, sich sehr spät an die Spitze setzen, also wenn praktisch alles klar ist, aber hinterher behaupten, sie wären schon immer dabei gewesen. Wem jetzt aktive deutsche Politiker einfallen, der liegt völlig richtig.

Nein! ohne Revolution, bei dem man sich natürlich auch die Sender greift, wird es ziemlich sicher nicht gehen. Dass in Deutschland Revolutionen nicht gerade häufig sind, dürfte Allgemeinwissen sein. 1989 hatten wir eine, wir sind also vermutlich noch nicht wieder dran. 8) Dabei gäbe es seit 15 Jahren ziemlich gute Gründe dafür, dass Deutschland praktisch in Flammen steht. Aber statt auf die Straße zu gehen gründet man eine AfD, sieht fassungslos nach Frankreich und schaltet die Tagesschau ein bzw. lauscht den Sprüchen des 600.000-Euro-Kleber. 

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

m
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  • Murks? Nein danke!
Re: Alternativer Rundfunkrat?
#5: 15. Januar 2019, 18:11
Die Idee eines Rundfunkrat-B ist ausgezeichnet.

Mitglied kann jeder werden. Im ZDF-Fernsehrat sitzt zum Beispiel ein Österreicher. Er hat davon auf dem 35C3 berichet.

Chaos im Fernsehrat - Leonhard Dobusch
https://media.ccc.de/v/35c3-9358-chaos_im_fernsehrat



Die Rundfunkrat-B-Mitgliederzahl könnte nach oben offen sein. Vielleicht ist mit der Foren-Mitgliedschaft direkt die Rundfunkrat-B-Mitgliedschaft verknüpft.

Ein Sonderbereich könnte erstellt werden, eine Art Plattform, auf welcher sich jedes Rundfunkrat-B-Mitglied beteiligen kann.



Eine Idee könnte sein, dass programmatisch das (lineare) Rundfunk-Sendeprogramm (aller Sender, alle Sendungen) abgerufen, zusammen gestellt wird (die Wiederholungen nur per anmerkender Zählung in der Sendungsliste) und im Sonderbereich veröffentlicht wird.

Die simple Aufgabe der Mitglieder bestünde darin, jede Sendung auf Basis ihrer Beschreibung und ihres Inhaltes einem 3-Stufen-Test  zu unterziehen.

Die Rundfunkrat-B-Mitglieder könnten ihre Begründungen für ihre Einstufung pro Sendung hinterlassen.

Das Online-Angebot wird im Rahmen des Drei-Stufen-Tests gem. § 11 f Abs. 4 RStV daraufhin geprüft,

  • ob es den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
  • in welchem Umfang es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und
  • welcher finanzielle Aufwand hierfür erforderlich ist.
     

Der Drei-Stufen-Test ist vom jeweiligen Gremium der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt (Rundfunk-, Fernseh- oder Hörfunkrat) durchzuführen.

Der Rundfunkrat-B könnte hier Wind in die Sache bringen.


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Re: Alternativer Rundfunkrat?
#6: 15. Januar 2019, 19:59
@marx: Was man demnach alles wollen haben könnte... ist sinnvoll vorgedacht und ist im Prinzip verfügbar, aber........
Die Software-Funktionen sind anspruchsvoll. Im Prinzip ist hier im eigenen "Herrschaftsbereich" eine geeignete Website mit geeigneten Grundfunktionen vorhanden. Also technisch innerhalb von 1 Monat machbar.
Dennoch ist die Konfiguration für das Gewünschte anspruchsvoll. Die vielen wenigen, die dies professionell können, auch in diesem Fall werden sie es nicht für LLL (Luft + Lust + Liebe) tun.
Außerdem ist eine Server-Kapazität nötig, die nicht mehr im untersten Kostenbereich liegt.
Wer wird dies finanzieren? Gemeint ist nicht "mit dem Mund", sondern "realiter mit dem Bankkonto".

Rundfunkratsmitglied Dobusch:
Ja, er war gemeint zu Beginn mit "mindestens einer der Unsern" ist im Rundfunkrat und kann gegen die Mehrheiten nur unbedeutend für Vernunft wirken. Ob ihm zusagen würde, für uns mitzusprechen, wollte ich nicht an seiner Stelle definieren. Darum war sein Name zu Beginn nicht genannt.

@drboe : Welche Macht hat eine machtlose Institution?
Wie ja schon von mir klargestellt, formal Null Macht. Sie hat aber eine gewaltige strategische Macht, wie ebenfalls klargestellt und da sind noch viele Beispiele nennbar.
Beispiel: Der Rundfunkrat-B kann für alle aufklärungsbedürftigen "Nicht-Straftaten" ein Verfahren einfordern. Hierzu ist keinerlei institutionelles Recht nötig.
Beispielsweise: Ist es Veruntreuung, wenn der öffentlich-rechtliche Intendant das Doppelte bis 4-fache der obersten Stufe des öffentlichen Dienstes bekommt?
Beispielsweise, ist es legal, wenn einem Verbraucherschutzverein für Bürgerberatung beispielsweise 100 000 Euro pro Jahr zufließen, obgleich Verbraucherschutzvereine bezüglich öffentlicher Abgaben wohl laut Gesetz gar nicht tätig werden dürfen?

Wird Aufklärung durch den offiziellen Rundfunkrat verweigert, so kann sofort Verfassungsbeschwerde erfolgen. Die wird natürlich abgewiesen. Na und? Gerade durch die Abweisung des Gerichts ist das politisch-strategische Ziel erreicht, nämlich jedes mal ein medienwirksamer Kleinskandal über die unterdrückte Aufklärung. Dies kann das System nicht sehr lange Zeit aussitzen.

Und nochmals die Klarstellung für das Vertrags- und Organisationskonzept:
Dieser schwerste konzeptuelle Teil der Sache ist nicht für LLL (Luft + Lust + Liebe) von ausreichend kundiger professioneller Seite erhältlich. Da die Bürgermehrheit nur "Geld für Rechtsanwalt oder Arzt" gedanklich / empirisch kennt, sind alle anderen Professionen als Spendenziele nicht vermarktungsgeeignet.
Allein deshalb ist "Rundfunkrat B" also als aussichtslos anzusehen. Wer da meint, für diesen Problemkern eine Lösung zu wissen, nur her damit. Alles Übrige der Konzeptvision ist zweitrangige Illusion, so lange das Erstrangige der Finanzierung als aussichtslos anzusehen ist. 


Und @drboe - nein, in Deutschland kann es keine Revolution geben.
Wie schon Lenin  messerscharf erkannte, "Revolution machen die Deutschen nicht, denn dafür müsste man den Rasen betreten".

Oder in moderner Zeit, gelbe oder Sonstwie-Warnwesten sind in Deutschland für solche Zwecke verboten:
BGH 3 StR 427/17 - Urteil vom 11. Januar 2018 (LG Wuppertal)
Westen dürfen übrigens rot, rotorange oder gelb sein.


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Re: Alternativer Rundfunkrat?
#7: 16. Januar 2019, 10:13
Der Rundfunkrat B könnte Forderungen an die Sender stellen.
Bei Nichterfüllung könnte der alternative Rundfunkrat die Sender verklagen.
Im Falle einer Klageabweisung müsste das Gericht erstmal klären, warum der Rundfunkrat B nicht legitimiert sein sollte.
Oder andersrum: Ein Gericht würde klären, was die Voraussetzungen für einen legitimen Rundfunkrat wären. Dabei würde nochmal richterlich die Staatsferne in den Vordergrund gerückt.


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Re: Alternativer Rundfunkrat?
#8: 16. Januar 2019, 12:03
"Schließe mich voll der Meinung meines Herrn Vorredners an":
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Zitat
Im Falle einer Klageabweisung müsste das Gericht erstmal klären, warum der Rundfunkrat B nicht legitimiert sein sollte.
Oder andersrum: Ein Gericht würde klären, was die Voraussetzungen für einen legitimen Rundfunkrat wären. Dabei würde nochmal richterlich die Staatsferne in den Vordergrund gerückt.

Das wäre die immer beste Konstellation von Gerichtsverfahren: "Win-Win"
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Das Verlieren ist bereits streit-strategisch eingeplant: Selbst, wenn man verliert, ist man Sieger.
Voraussetzung: Entsprechend subtile Schriftsatzführung. Das kapiert der Gegner natürlich - aber zu spät, "du rettest deine Freunde nicht mehr": Es ist der Kläger, der mit seiner Klageschrift die Musik macht.
Aber sorry, immer wieder "nur das eine": Wer dies kann, ist nicht für LLL (Luft, Lust und Liebe) verfügbar.

Und: Den Gegenstandswert kann man zwar trickreich auf beispielsweise 200 Euro minimieren.
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Aber wenn der Gegner durch die Komplexität legitimiert wird, "das große Geschütz" aufzufahren, so muss man, wenn man verliert, mit einer tüchtigen Rechnung rechnen. Wer zahlt die? Also vorher einen e.V. gründen, der die Klage macht und dann sterben darf? ... Risiko "Durchgriffshaftung". ... Alles nicht so einfach, wie es sich anhört. Aber alles "irgendwie machbar" und hoch interessant. 

Beispielsweise vorzugsweise Verfassungsbeschwerden, weil ohne Risiko. ("fast", Kostenfreiheit nämlich nicht garantiert.)
Das muss man dann aber argumentativ und beschwerde-taktisch zu steuern wissen. Auch "Auswahl Bundesland" dann wichtig - nur in einem Teil der Bundesländer taktisch aussichtsreich. - Und für all das wiederum das schäbige LLL-Prinzip.... :-)

Der entscheidende Nachteil bei Verfassungsbeschwerden: Kein Rechtsanspruch auf Entscheid.
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Auch Landesverfassungsgerichte flüchten gern in die Nichtannahme von Beschwerden bei politisch brisanten Sachen.
Wem verdanken Verfassungsrichter die Ehre ihrer Ernennung? Nach deutschem Recht meist oder immer dem Parteienproporz.


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Re: Alternativer Rundfunkrat?
#9: 16. Januar 2019, 18:14
Soll hier nicht diskutiert werden, aber:

Auch Landesverfassungsgerichte flüchten gern in die Nichtannahme von Beschwerden bei politisch brisanten Sachen.
Und riskieren damit eine Beschwerde über ihr Haus beim Bundesverfassungsgericht, wegen Mißachtung §31 BVerfGG, wenn sich das BVerfG zur Thematik bereits geäußert hat, wie bspw. zur EMRK.

Offenbar kennen auch viele Gerichte und Behörden eben diesen § 31 BVerfGG nicht, oder wollen ihn nicht kennen; -> Bindungswirkung der Entscheidungen des BVerfG für alle(!) Verfassungsorgane des Bundes und der Länder wie für alle Gerichte und Behörden.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Alternativer Rundfunkrat?
#10: 16. Januar 2019, 20:48
Eisvogel hat wie ziemlich immer wieder einmal den Fisch zutreffend erwischt:
Von hier begleitete Beschwerde beim EGMR in Sachen Rundfunkabgabe (Spendenhilfe: sehr bedauerlicherweise exakt 0 Euro) umfasst in der Tat:
   Antrag auf Beseitigung der fehlenden Effizienz der nationalen Implementierung der Konvention.
   Und zwar: § 31 BVerfG: Keine Exekutivgewalt für das Gericht. Bundesweit wohl das einzige verbindlich entscheidende Gericht, das nicht vollstreckbar stellen darf - ausgerechnet das höchste Gericht hat das geringste Erzwingungsrecht.
   BVerfG-Beschränkung ist angebracht für Organklagen (!Primat der Politik"!), ist aber zu wenig bei Bürgerbeschwerden.

Für den EGMR gilt für die politische Implementierungspflicht im nationalen Recht ebenfalls nur "Soll".
   Aber für Bürgerbeschwerden anders: Der Entscheid ist sofort vollstreckbar gestellt.   
Der bundesdeutsche Rechtssystem-Mangel ist also beim internationalen EGMR durch die gebotene Differenzierung vermieden werden. Dies half beim EGMR, den Implementierungsmangel des innerdeutschen nationalen Rechts verständlich darzulegen. 

Die aktuellen Streite unter Ausschluss der Öffentlichkeit bei Intendanten und Staatskanzleien
betreffen im Kern die Darlegung der Nichtbeachtung von § 31 BVerfG - vollzogen durch 5 Milliarden Euro Falschinkasso seit 2013
- Rückzahlpflicht - also Pflicht zur Anmeldung der (Fortfühungs-) insolvenz - also politische Folgewirkung der Neuordnung ARD, ZDF.

Das Bundesverfassungsgericht kümmert sich übrigens um solche Probleme durchaus,
aber auch durchaus auf keinen Fall, sofern damit 5 Milliarden Euro Rückzahlungspflicht ausgelöst werden.
Übrigens mal empfehlenswert, nachzulesen: Wie werden oberste bundesdeutsche Richter gewählt? Etwa nach Parteien-Mitgliedschaft? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, die Welt zu begreifen.

Die von @pinguin rechtslogisch zutreffend dargelegte Verfahrenskonsequenz endet dann beim BVerfG mit einer "Verweigerung der Annahme ohne Begründung". Immerhin eröffnet dies bei inhaltlich weitschauend formulierten BVerfG-Beschwerden den Weg zur Annahme einer EGMR-Beschwerde - sofern man dabei diverse Sachen beachtet und obendrein die Fähigkeit besitzt, bei Lotterien zu gewinnen.

Ich bin vom Thema abgeglitten - oder auch nicht. Es ist gezeigt, wie Paragrafen zu den schärfsten Waffen werden bei einem Politik- und Justizskandal, vorausgesetzt, dass man nicht den Einschränkungen eines Rechtsanwalts unterliegt. Aber ich habe längst resigniert, dies Otto Normalprotestierer verständlich machen zu können. Jedenfalls, das sind die Hebelwirkungen, auf die wir zu zielen hätten, falls wir je die aufgezeigten "LLL-Hürden" für einen Rundfunkrat-B gemeistert bekommen.


Übrigens ist hier kein einziger Rechtsanwalt-Schriftsatz  bekannt, der dies plus Zugehöriges je in Klagen zum Thema gemacht hätte. Das führt dazu, dass hier anfragenden Klägern nach Erschöpfung des Rechtswegs bis hin zum BVerfG leider dennoch keine Hoffnung in Sachen EGMR gemacht werden kann. Eine im Vorverfahren nicht aufgeworfene Problematik ist nicht ausgetragen, also ungeeignet für eine Annahme der EGMR-Beschwerde. Zur Frage, ob das zornig macht, sei hier nichts verlautbart.



Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht von einer Nebenbemerkung zur nächsten hangeln, sondern bitte wieder eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Alternativer Rundfunkrat?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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