Hallo,
Im Rundfunkstaatsvertrag wird im § 4, Abs. 6, Satz 1 zugesichert:
"Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien."
Satz 2 lautet dann:
"Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten."
Wenn man nun einen Antrag auf Befreiung auf Grund eines "Härtefalls" stellen will, gibt es auf dem Formular nur die Möglichkeit, Option Nr. 440 mit alleinigem Bezug auf diesen eng begrenzten Sachverhalt in Satz 2 anzukreuzen und ist dabei gezwungen, sich ausschließlich auf diesen festzulegen.
Dadurch wird aber das Ganze ad absurdum geführt, weil Satz 2 nur einen von vielen möglichen Härtefällen betrifft, für die aber im Antrag keine Option offengelassen wird. Dadurch wird die Zusage in Satz 1, daß die LRA in besonderen Härtefällen von der Beitragspflicht zu befreien hätten, ziemlich entkräftet. Beispiel: X hatte im Juli einer vorherigen "Rechnung" des "Service" widersprochen und die Zahlung abgelehnt, u. a. mit dem Hinweis auf zu niedriges Einkommen, gleichzeitig einen Befreiungsantrag ausgefüllt und dabei dieses Kästchen in Ermangelung eines passenderen angekreuzt. Für die anderen Optionen wird ja überall eine amtliche Bescheinigung über ALGII, Grundsicherung u. dgl. verlangt, was für X (Rentner) nicht zutrifft, da er keine Grundsicherung beantragt hat, und das auch nicht beabsichtigt. Die Sozialbehörde hatte die finanzielle Situation geprüft und in einer Bedarfsbescheinigung einen gewissen Anspruch auf Grundsicherung errechnet; der Schein wurde dem Antrag beigefügt. –
3 Monate vergingen, erst am 26. Okt. (Eingang) die Reaktion: damit sie X's Anliegen bearbeiten könnten, brauchten sie entweder einen Bescheid über Gewährung von Grundsicherung oder eine Bescheinigung der Behörde, warum diese nicht gewährt werde. Dazu noch ein Antwortbogen mit 2 Fragen, die überhaupt nichts mit X's Situation zu tun haben, aber trotzdem ausgefüllt und von der Behörde bestätigt werden sollen.
Am Ende dann der freundliche Satz des "Service": "Sollten wir die erforderlichen Unterlagen nicht erhalten, werden wir Ihren Antrag ablehnen." - Und da die Sachbearbeiterin es abgelehnt hat, die verlangte Bescheinigung auszustellen (X kann sie ja fast verstehen), ist auch das Ergebnis absehbar.