Ich glaube, der Beitragsservice kann theoretisch jeden Wohnenden von der Rundfunkgebühr befreien, wenn er es beantragt. Er müsste es lediglich wollen. (Härtefallregelung) Gerichtlich einklagen kann man es allerdings nur sehr selten. Wenn ein Student allerdings in einer Wohnung auf Hartz IV Niveau lebt oder kein eigenes Einkommen hat, sollte im Idealfall die Härteregelung greifen. Denn warum soll ein Hartz IV Mensch, der am meisten Zeit hätte das Programm zu konsumieren, befreit sein, während ein Student mit gleichem oder weniger Einkommen davon nicht befreit wäre?
Aber nicht jeder Familienvater oder Mutter hat Lust, Zeit und Nerven sich mit diesen "Quatsch" zu beschäftigen, also zahlt man lieber. Anders kann ich mir solche Aussagen nicht erklären.