Hallo,
ich weiß es gibt schon sehr viele Beiträge zum Thema Zwangsvollstreckung.
Person A hatte schon einmal Klage beim VG Ansbach eingereicht. Diese wurde erfolglos abgewiesen. Danach hat A per Dauerauftrag das ganze in monatlichen Raten beglichen, dabei aber einen Restbetrag von ca. 15Euro vergessen.
Nach der Klage kamen irgendwann zwei weitere Festsetzungsbescheide. Gegen diese hat A Widerspruch eingelegt und einen negativen Widerspruchsbescheid erhalten und darauf jetzt wieder Klage beim VG eingereicht in der Hoffnung, dass bis zur Entscheidung über die Klage das BVerfG entscheidet.
Nun hat A aber überraschender Weise gelbe Post vom GV bekommen "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft" inkl. Kopie des Vollstreckungsersuchen sowie Begleichung von ca 400 Euro.
Darin werden sowohl die o.g. 15 Euro erwähnt als auch die Beträge gegen die aktuell Klage eingereicht wurden.
Frage:
- Angenommen A möchte die 15 Euro begleichen (da diese ja noch aus dem alten verlorenen Verfahren stammen), sollte diese am besten dem GV oder direkt dem Beitragsservice überwiesen werden?
- Für die restlichen Beträge: Dem GV schreiben mit Verweis auf anhängige Klagen? Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung beim AG einlegen? Oder beim VG? Den Beitragsservice bitten die Vollziehung bis zur Entscheidung über die Klage auszusetzen? Oder alles gleichzeitig?
Leider hat A vergessen im Widerspruch "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" zu stellen. Nichtsdestotrotz wurde im Widerspruchsbescheid ein Antrag auf Aussetzung abgelehnt, da "öffentliche Abgaben und deswegen keine aufschiebende Wirkung gem. §80 Abs. 2 Nr. 1". Dieser Bescheid kam übrigens sogar per Einschreiben.
Der Termin für die Abgabe ist schon in ca. 1,5 Wochen! Ist diese Zeit ausreichend um eine Vollstreckung abzuwenden?
Danke im Voraus!