Auch meine fiktive Person Y hat heute eine "Zahlungsaufforderung" erhalten. Diese kam allerdings über die Samtgemeinde ABC und deren Vollstreckungsbeamtin, angestiftet von der "Ersuchenden Behörde: Norddeutscher Rundfunk".
Da Y für den benannten Zeitraum 11/2015 - 02/2016 weder einen Beitragsbescheid hat und, soweit sich Y noch erinnert, im genannten Zeitraum ALG II erhalten hat und damit befreit
*** war und obendrein die fiktive Forderung seit 31.12.2019 verjährt ist, wundert sich diese.
Netterweise ist als Fußnote in dem Schreiben bzgl. eventueller, durch Corona verursachter Liquiditätsengpässe darauf hingewiesen, dass nun andere Zahlungsvereinbarungen getroffen werden können:
Wenn Sie unmittelbar wegen der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe gekommen sind und vorübergehend Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen können, setzen Sie sich umgehend mit mir in Verbindung, damit eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann.
***Edit "Bürger" - wichtiger Hinweis:
Allein der Erhalt von ALG II ergibt noch keine automatische Befreiung vom "Rundfunkbeitrag". Eine Befreiung vom "Rundfunkbeitrag" erfolgt nur auf Antrag bei ARD-ZDF-GEZ! Das sollte im Forum nach über 7 Jahren "Rundfunkbeitrag" aber allgemein bekannt sein.