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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Markus KA am 23. April 2020, 14:02

Titel: Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Beitrag von: Markus KA am 23. April 2020, 14:02
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen, könnte man meinen, dies gilt aber wohl nicht für den Südwestrundfunk, obgleich auch dieser auf seinen Internetseiten verkündet:
Zitat
"SWR FÜR EUCH DA #ZUSAMMENHALTEN" oder "Wir sind FÜR EUCH DA"
oder gemäß dem Motto:
Zitat
"Trotz Corona - der SWR fährt im Volllastbetrieb"

Während Betroffene mit den Belastungen der Pandemie zu kämpfen haben, werden sie nun auch noch mit Zwangsvollstreckungen im Auftrag des Südwestrundfunks belastet.
Das einzige besondere hierbei ist, dass selbst beim Gerichtsvollzieher keine Barzahlung mehr möglich ist.

Zitat
Zwangssvollstreckungssache
Südwestrundfunk
gegen
Frau XY

Sehr geehrte Frau XY,

in oben genannter Sache habe ich wegen einer Forderung und Kosten von XY EUR zu vollstrecken.
Um Ihne weitere Kosten zu ersparen, fordere ich sie auf diesen Betrag bis zum XY.04.20 auf mein angegebenes Dienstkonto zu überweisen (Barzahlungen werden im Moment nicht entgegengenommen)....

Hierzu auch:
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0
Titel: Re: Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Beitrag von: pinguin am 23. April 2020, 17:28
Das ist ein offizielles Dokument, über dessen Kopie sich das Bundeskanzleramt sicher freuen wird? Die sind da eh, lt. offizieller Meinung, über einige der derzeitigen Länderaktivitäten "nicht amüsiert".
Titel: Re: Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Beitrag von: PersonX am 23. April 2020, 18:26
Nicht so lustig, aber es könnte doch wohl das gesetzliche Zahlungsmittel in Form von Bargeld angeboten werden. -> Dann könnte oder dürfte der GV sich doch im Annahmeverzug befinden.

Aber wer will das schon tatsächlich versuchen. -> Ist das Glück für einen der Bürger, der kein Konto hat oder was würde dieser dazu meinen oder wie reagieren? -> Und nein der Bürger hat keinen Freund mit einem Konto.

Warum sollte ein Bürger gewollt sein, einem GV "Buchgeld" per Risiko zu überweisen, wenn das "gesetzliche" Zahlungsmittel den Zweck erfüllen soll.
Titel: Re: Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Beitrag von: tigga am 23. April 2020, 21:52
Dies ist nicht nur beim SWR der Fall, der NDR hat auch Mahnungen und Ankündigung der Zwangsvollstreckung rausgeschickt. Es sind zwar nachweislich falsche Beiträge drin, aber Person T weiß noch nicht, wie sie darauf zu reagieren hat. Und das auch, weil ein Teil des geforderten Gesamtbetrags Hauptbestandteil einer laufenden Klage ist, die erst in paar Monaten verhandelt wird.
Titel: Re: Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Beitrag von: Bürger am 23. April 2020, 22:36
Auch diesseits Bestätigung, dass die Kölner Maschine (vulgo "Beitragsservice") z.B. auch für MDR in Sachsen bei einer fiktiven Person K eine Vollstreckung veranlasst hat (noch dazu bei schriftlicher Bewilligung seitens MDR von vor über einem Jahr, den Vollzug bis zum Ende des - auch jetzt immer noch anhängigen - Verfahrens auszusetzen) :o ::)

Das ö.r. Rundfunk-Konsortium und seine HottenTottenTruppe in Köln scheinen jedenfalls chronisch infiziert zu sein...
...aber wohl nicht mit "Corona" ::)
Titel: Re: Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Beitrag von: Fuchur am 28. April 2020, 20:27
Auch meine fiktive Person Y hat heute eine "Zahlungsaufforderung" erhalten. Diese kam allerdings über die Samtgemeinde ABC und deren Vollstreckungsbeamtin, angestiftet von der "Ersuchenden Behörde: Norddeutscher Rundfunk".

Da Y für den benannten Zeitraum 11/2015 - 02/2016 weder einen Beitragsbescheid hat und, soweit sich Y noch erinnert, im genannten Zeitraum ALG II erhalten hat und damit befreit*** war und obendrein die fiktive Forderung seit 31.12.2019 verjährt ist, wundert sich diese.

Netterweise ist als Fußnote in dem Schreiben bzgl. eventueller, durch Corona verursachter Liquiditätsengpässe darauf hingewiesen, dass nun andere Zahlungsvereinbarungen getroffen werden können:
Zitat
Wenn Sie unmittelbar wegen der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe gekommen sind und vorübergehend Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen können, setzen Sie sich umgehend mit mir in Verbindung, damit eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann.


***Edit "Bürger" - wichtiger Hinweis:
Allein der Erhalt von ALG II ergibt noch keine automatische Befreiung vom "Rundfunkbeitrag". Eine Befreiung vom "Rundfunkbeitrag" erfolgt nur auf Antrag bei ARD-ZDF-GEZ! Das sollte im Forum nach über 7 Jahren "Rundfunkbeitrag" aber allgemein bekannt sein.
Titel: Re: Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Beitrag von: Markus KA am 18. August 2020, 12:45
Und wieder scheint der Südwestrundfunk keine Rücksicht auf die Coronakrise und die kritische Situation bei Bürgerinnen und Bürger zu nehmen.
Er vollstreckt "im Volllastbetrieb" unerbittlich weiter.
Im vorliegenden Fall soll der, schon durch Kurzarbeit geminderte, Lohn gepfändet werden..."Wir sind FÜR EUCH DA!"

Natürlich wird sich die betroffene Person mit den entsprechenden und im Forum vielfach diskutierten rechtlichen Mitteln gegen die Pfändung wehren.
Titel: Re: Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Beitrag von: befreie_dich am 28. August 2020, 18:40
Der Südwestrundfunk (SWR) nimmt auf manche "kulanterweise" vorläufig "Rücksicht", auf manche nicht.
Eine ziemliche Ungleichbehandlung - siehe Anhang:
Hervorhebung durch Rechteck hinzugefügt.
Zitat
Hierfür haben wir aufgrund der aktuellen Situation eine Frist von 3 Monaten vorgesehen.
Hervorhebung hinzugefügt.

Der hart erkämpften 3-Monatsfrist ging ein fünfseitiger, begründeter Schriftsatz an den SWR voraus.

Und in diesem Fall geht es noch um die Vorverhandlung mit dem SWR, vor der etwaigen Vollstreckung!
Titel: Re: Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Beitrag von: Markus KA am 14. September 2020, 10:49
Hinweis: In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass auch ein Kreditinstitut als Anstalt des öffentlichen Rechts sich nur geringe Sorgen um seine Kunden zu machen scheint. Nach der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis könnte das Kreditinstitut, ohne Benachrichtigung an den Kunden, die Möglichkeit des Dispokredites deaktiviert haben.
Titel: Re: Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Beitrag von: GEiZ ist geil am 14. September 2020, 11:42
Wenn das das Kreditinstitut in der gleichen Stadt wie das Bundesverfasungsgericht ist, könnte ein kurzes Gespräch mit dem zuständigen Berater bzw. dessen Vorgesetzten helfen. In diesem Institut gibt es viele, die Zwangsbeiträge ablehnen. Person G könnte sogar vor der drohenden Pfändung mit dem Berater gesprochen haben, der hat Person G beruhigt.
Titel: Re: Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Beitrag von: Markus KA am 21. Mai 2022, 11:33
Querverweis aus aktuellem Anlass:
SWR kann Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg zurzeit nicht eintreiben (05/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36050.0