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Autor Thema: Politik dürfte ARD/ZDF mehr Info-Programm vorschreiben  (Gelesen 3773 mal)

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DWDL.de        22.10.2018

von Uwe Mantel
Politik dürfte ARD/ZDF mehr Info-Programm vorschreiben

Inwieweit darf der Gesetzgeber ARD und ZDF trotz Programmautonomie vorschreiben, wofür sie das Geld der Beitragszahler ausgeben? Einem Gutachten im Auftrag der AG DOK zufolge gäbe es schon weitreichende Eingriffsmöglichkeiten.
Zitat
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Politik keine anderen und genaueren Vorgaben machen könnten als bislang - zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein Gutachten, das der Verfassungs- und Medienrechtler Professor Hubertus Gersdorf im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm erstellt hat. Laut Gersdorf hat der Gesetzgeber das Recht, "den Angebotsauftrag der Sendeanstalten dahin zu konkretisieren, dass sie schwerpunktmäßig in den Bereichen Information, Bildung und Beratung senden" - dies sei sowohl für das System als Ganzes als auch für einzelne Sender möglich.
Zitat
Gersdorf kommt weiterhin zum Schluss, dass auch konkretere Festlegungen möglich wären - etwa die Vorgabe, dass beispielsweise Informations-Programme zu einem gewissen Anteil zu bestimmten Sendezeiten - also etwa im Hauptabendprogramm - gezeigt werden müssten. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat kein 'Grundrecht auf Quotenorientierung'", schreibt Gersdorf.
Zitat
Die AG DOK als Auftraggeber des Gutachtens macht damit natürlich Lobbyarbeit in eigener Sache und mischt sich damit in die Debatte um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Ziel sei es, das Argument, der Gesetzgeber könne keinen Einfluss auf die Schwerpunktsetzung des Programms nehmen, zu entkräften.
Weiterlesen auf :
https://www.dwdl.de/nachrichten/69381/politik_duerfte_ardzdf_mehr_infoprogramm_vorschreiben/



Siehe auch :
AG DOK erinnert an gesellschaftlichen Auftrag öffentl.-rechtl. Rundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28242.0

Medienpolitiker fordern weniger Info-Kanäle bei ARD und ZDF sowie geringere ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29033.0

Zensur? Oder Schere nur mit Bravour? Wie würden SIE entscheiden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29066.0

dbb - beamtenbund: Öffentlich-Rechtliche Sender müssen Kernauftrag ernst nehmen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29081.0

Medienstaatsvertrag: Mehr als 1000 Vorschläge für neues Rundfunkrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29051.0

ProSiebenSat.1: Geld für Infosen­dungen aus GEZ-Topf?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28797.0


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Obwohl der Lobbyverein natürlich nur sein eigenes Ziel hat (4 Milliarden zu seinen Mitgliedern umzulenken), hat er mit einer Feststellung recht:
Zitat
Wie die Sender heute ihr Programm planen und wie sie ihr Geld ausgeben, geht sowohl an der Intention des Funktionsauftrags als auch an den Bedürfnissen unserer Gesellschaft vorbei
Wenn man jetzt die 98% Nicht-Info-Kosten streicht, wird ein Schuh draus.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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FAZ (Abo), 23.10.2018

Gutachten zu ARD und ZDF
Kein Grundrecht auf Quotenwahn

Von Michael Hanfeld

Zitat
Die Bundesländer haben zur Zeit zwar anderes im Blick – nach der Landtagswahl in Bayern und vor der in Hessen –, doch werden sich die Ministerpräsidenten in dieser Woche auch mit der Medienpolitik beschäftigen. Sie ist eines der Felder, auf denen sie noch etwas zu sagen haben. Sie werden den Telemedienstaatsvertrag unterzeichnen, der regelt, wie sich die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet aufstellen dürfen, und sie werden sich von ihrer Rundfunkkommission, die die medienpolitischen Aufgaben vorbereitet, berichten lassen, wie es um zwei große Vorhaben steht: Es geht um die Neudefinition des Rundfunkbegriffs – was ist Rundfunk, was nicht, wie sind Onlinekonzerne wie Google oder Facebook einzuschätzen und gesetzlich zu regulieren? Zudem geht es um „Auftrag und Struktur“ der öffentlich-rechtlichen Sender. […]

Weiterlesen auf (Abo):
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ein-gutachten-zum-programmauftrag-von-ard-und-zdf-15851265.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Es geht um die Neudefinition des Rundfunkbegriffs – was ist Rundfunk, was nicht, wie sind Onlinekonzerne wie Google oder Facebook einzuschätzen und gesetzlich zu regulieren? Zudem geht es um „Auftrag und Struktur“ der öffentlich-rechtlichen Sender. […]

Im Grundgesetz wird nur die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk gewährleistet.

Nicht der lebenslang erhobene Zwangsrundfunkbeitrag der sogenannten öffentlich rechtlichen Rundfunker in Deutschland.

 :police:

Auszug aus dem
Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Zitat
Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


PS.
Nachtrag zu Begriffsbestimmung des Rundfunks:

Zitat
§ 2  Begriffsbestimmungen
(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst;
er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.
Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.
Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder Telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

Quelle: Medienstaatsvertrag
https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdf

Internet oder WWW World Wide Web ist kein Rundfunk!
 ::)


Edit "Bürger":
Definition "Rundfunk" bitte hier nicht weiter vertiefen - siehe dazu u.a. unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28744.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2018, 22:45 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • Beiträge: 178
Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. / AG DOK
22.10.2018

Gutachten zu ARD und ZDF
Kein „Grundrecht auf Quotenorientierung“


Zitat
[…] Klagen über die Verflachung des Programmangebots öffentlich-rechtlicher Sender, über schlechte Sendezeiten für hochwertige Informationssendungen -wie zum Beispiel Dokumentarfilme- und über die schlechte Finanzausstattung dieser Programmsparten gab es in den letzten Jahren immer wieder, und kritische Stimmen dazu kamen gerade auch aus dem Bereich der Politik. Doch wenn es darum ging, die von vielen als unbefriedigend empfundene Situation zu verändern, duckten sich die Verantwortlichen weg. Man dürfe sich nicht in die Programm-Autonomie der Sender einmischen, hieß es dann immer.

„Mit diesem Schein-Argument haben die Sender bisher immer den Weg zu einem besseren Fernsehprogramm blockiert. Wir sind sehr froh, dass Professor Gersdorf es jetzt zum Einsturz gebracht hat“, kommentierte AG-DOK-Vorsitzender Thomas Frickel die Feststellungen des Verfassungsrechtlers. Es gebe künftig keinen Grund mehr, die Verflachung der öffentlich-rechtlichen Angebote einfach so hinzunehmen.
[…]
„Wie die Sender heute ihr Programm planen und wie sie ihr Geld ausgeben, geht sowohl an der Intention des Funktionsauftrags als auch an den Bedürfnissen unserer Gesellschaft vorbei“, sagt Frickel und verweist auf einen anderen markanten Satz des Gersdorf-Gutachtens: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat kein `Grundrecht auf Quotenorientierung`.“

Weiterlesen auf:
https://agdok.de/de_DE/verfassungsrechtliches-gutachten-rundfunkauftrag

Gutachten:
https://media02.culturebase.org/data/docs-ag-dok/Gutachten_zum_Rundfunkauftrag_Prof._Gersdorf.pdf


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Zitat
Es gebe künftig keinen Grund mehr, die Verflachung der öffentlich-rechtlichen Angebote einfach so hinzunehmen.
Sofern es überhaupt einen Grund gab, ist dieser mindestens seit 2006 entfallen. Siehe dazu:

Seiten 354 ff. ab Nummer 810
Drucksache 16/2460 16. Wahlperiode
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/024/1602460.pdf


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