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Autor Thema: LG Tübingen hebt Beschluss des AG -die Zwangsvollstreckung einzustellen- auf  (Gelesen 2462 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo Forums Gemeinde,

bisher bin ich mit Lesen ausgekommen und auch gut weitergekommen.

(Nach sofortiger Beschwerde des Gläubigers (SWR)) Das Landgericht Tübingen (Einzelrichter) hat den Beschluß vom Amtsgericht (die Vollstreckung einzustellen) aufgehoben. Die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung sind gegeben.

Der Beitragsservice steht natürlich auch parat und droht mit Zwangsvollstreckung wenn ich den MAHNBETRAG nicht zahle!?

Komisch finde ich das gegen den Beschluß vom Landgericht "kein Rechtsmittel gegeben ist". Außerdem haben der Einzelrichter und der OGV den selben Nachnamen, sind das Brüder/ Verwandte oder ist das Zufall?

Grüße ins Forum


Edit DumbTV:
Thema präzisiert, Ergänzungen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2019, 22:01 von DumbTV«

 
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