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Autor Thema: EGMR stärkt Sportgericht - jedoch Verletzung des Rechts auf faires Verfahren  (Gelesen 1474 mal)

  • Beiträge: 890
Tagesschau, 02.10.2018
Pechstein-Urteil
EGMR stärkt Sportgericht
Juristische Niederlage für Claudia Pechstein: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde der Eisschnellläuferin gegen das Sportgericht CAS zurückgewiesen. In einem Aspekt bekam sie aber Recht.

Zitat
Allerdings stehen ihr laut den Straßburger Richtern 8000 Euro Entschädigung zu, weil der CAS ihr keine öffentliche Anhörung gewährt habe. Dadurch sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.
Zitat
Das Straßburger Urteil könnte demnach auch Einfluss auf Pechsteins Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben.

weiterlesen unter
https://www.tagesschau.de/inland/pechstein-129.html
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Natürlich ist dieses Verfahren vom Grundsatz her ein vollkommen anderes, als die Klagen zum Rundfunkbeitrag.

Die Menschenrechtsverletzungen zeigen sich allerdings in vielen Punkten im Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 zum sog. "Rundfunkbeitrag" - siehe u.a. unter
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

Das fängt schon damit an, dass kein Urteilsspruch geschrieben wurde bei denjenigen Verfassungsbeschwerden, die vom BVerfG ohne Begründung "nicht zur Entscheidung angenommen" wurden - siehe u.a. unter
Beschwerde an das BVerfG über Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26780.0.html

Wurde in diesen Fällen nicht auch das Recht auf ein faires Verfahren verletzt ?

Ist dies alleine für sich schon eine Menschenrechtsverletzung?
Und muss nochmal vollkommen neu vom BVerfG aufgerollt werden?
Wobei dann auch die anderen Artikel des EGMR wie Artikel 1, 10, usw. zur Sprache kommen.
Denn diese wurden vom BVerfG elegant, aber doch auffällig ausgeklammert.
Hoffentlich erkennt der EGMR diesen Mangel, und spricht gegenüber dem BVerfG ein Machtwort aus.

Für die meisten der damals ohne Begründung abgelehnten, dürfte die 6 Monatige Einspruchszeit abgelaufen sein.
Vielleicht fällt es dem einen oder anderen, der noch in der Frist liegt, doch noch ein, diesen Weg zu gehen, und wartet nicht, was die anderen machen, um dann gar nichts zu unternehmen, sondern nutzt die Chance.

Siehe auch im Forum unter
Beschwerde am EGMR bei Nichtannahmebeschluss ohne Begründung durch BVerfG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26901.0.html


Edit "Bürger":
Thread bleibt zu Informationszwecken stehen, aus Kapazitätsgründen jedoch geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 19:10 von Bürger«

 
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