Befreiung? Das BVerfG hat m. W. die Erhebung von sogn. Rundfunkbeiträgen für Zweitwohnungen als verfassungswidrig festgestellt. D. h., dass für Zweit-, Dritt-, Viertwohnungen usw. gar kein "Rundfunkbeitrag" fällig wird. Man kann eigentlich nicht von einer Zahlung befreit werden, zu der man gar nicht verpflichtet ist. Es handelt sich schließlich nicht um einen Verzicht von LRA/BS, um keinen Gnadenerweis, der jederzeit rücknehmbar ist, sondern um geltendes Recht, gesetzt durch den Beschluss des BVerfG.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.