Die Richterin händigte mir ein Fax vom SWR, in dem er gegen eine Aussetzung nach §94 VwGO ist, aus. Auch das beim EGMR Vorschriften zur Überprüfung gestellt werden begründet keine Vorgreiflichkeit nach §94 VwGO - laut SWR.
Wurde der Art. 10 MRK angeführt?
Art. 10 MRK
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. [...]
Damit sollte das für das VG ein einfach gelagert Fall sein:
- eine Behörde (LRA) will einen Beitrag für frei erhältliche Information aufgrund eines Landesgesetzes
- Das widerspricht Art. 10 MRK, der vorrangig selbst vor Bundesgesetzes einzuhalten ist
-> Klage stattgegeben (*)
siehe auch
VG regt an, nach BVerfG-Urteil 18.7.18 die Rücknahme der Klage zu prüfenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28251.msg178347.html#msg178347Wenn das so noch nicht in der Klage drin war, schnell nachreichen, das geht bis das Urteil geschrieben ist.
(*) Es geht natürlich nicht dass so ein kleines VG das 8 Mrd. Business kaputt macht, also wird man (LRA) sich eine Begründung ausdenken, aber auf die bin ich gespannt. Bitte hier posten, danke.