Jetzt käme es also im Klageverfahren darauf an, auch getrennte Adressen als genau eine Wohnung hinzubiegen. Oder der Vater meldet sich auf Hausnummer Xa um und X ist seine Zweitwohnung...
Hin oder her, man sollte kommunizieren (und das am besten nur an die Rundfunkanstalt selbst), daß es sich um eine Wohnung mit zwei Adressen handelt, es gibt genügend größere Gebäude, wo die Adresse Sowiesostraße 8-12 lautet und da die Flurstücke 8,10, und 12 oder gar 8,9,10,11 und 12 zusammengehören, da darf dann auch die Adresse X-Xa ein Gebäude bezeichnen.
Also schnell noch prüfen, ob es eine Verbindung zwischen den Gebäuden gibt, egal ob im Keller oder auf dem Dachboden, zumauern sollte man die Eingänge von Xa nicht, vielleicht reicht es ja, die Schlüssel dafür zu verbummeln, damit wären sie ja auch nicht zugänglich...