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Autor Thema: Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag  (Gelesen 17509 mal)

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Lieber Drboe, gegen Kritik habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden, dennoch möchte ich Sie bitten die Idee dieser Aktion zu respektieren, die darin besteht, Textbausteine in englischer Sprache für Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zu entwickeln. Es steht ihnen also frei eine alternative Variante zu dem von ihnen kritisierten Baustein vorzuschlagen. Es ist vielleicht richtig, dass die Beschreibung zu der von ihnen kritisierten Problematik möglicherweise etwas zu kurz geraten ist. Dennoch ist sie nicht falsch, da die Höhe der Gebühr sich nach der unterschiedlichen Anzahl der Geräte richtet, wie sie auch selbst schreiben. 
Die ursprüngliche Version lautet auch:
Some households where really Broadcasting is used were even relieved by the new regulation, while people who reject these media nor use, should pay the same contribution as someone who is addicted to these media. Because a contribution is paid per apartment and it does not matter whether in fact any receivers are on a household. 
Einige Haushalte, in denen wirklich Rundfunk und Fernsehen genutzt wird, wurden durch die Neureglung sogar entlastet, während Menschen, die diese Medien ablehnen und auch nicht nutzen, denselben Beitrag zahlen sollen wie jemand, der nach diesen Medien süchtig ist. Denn ein Beitrag wird pro Wohnung entrichtet und es spielt keine Rolle, ob tatsächlich irgendwelche Empfangsgeräte in einem Haushalt stehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2018, 16:27 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Since the victims are often people who reject the media, these people will generally not turn to the media.

Was ist damit gemeint:  these people will generally not turn to the media? 
Mir kommt die Formulierung komisch vor, aber ich bin auch kein englischer Muttersprachler.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
a) Für mich übersetze ich das so, dass die Betroffenen sich eben nicht an die Medien wenden, wie das andere tun, um Skandale in die Öffentlichkeit zu bringen. Aktuell können sie das ja auch gar nicht, bzw. brauchen das gar nicht zu versuchen, angesichts dessen, wie die "öffentlich-rechtlichen" Medien all das (bis natürlich auf solche Sahnestückchen wie passende Urteile von Bundesverwaltungs- bzw. Bundesverfassungsgerichten) vorsätzlich verschweigen, was bürgerliches Engagement gegen den Zwangsrundfunkbeitrag betrifft.

b) Ergänzungsvorschlag: Inwieweit wäre es denn (nicht) nötig oder möglich, auch konkrete, die Rechtswidrigkeit und Verwerflichkeit nachvollziehbar machende Sachverhalte einzubeziehen? Als nur eines vieler möglicher  Beispiele etwa auf 2016/2017 bezogen Dinge wie die Einknastung von Mutter mit Säugling und die am selben Abend verbreitete absolute "öffentlich-rechtlich" verbreitete Lüge erfolgte "Berichterstattung", die als Vollstreckungsgläubiger auftretende Anstalt habe keinerlei Möglichkeit der Einflußnahme auf so etwas, wie sie anhand der Veröffentlichung der entsprechenden Antragsformulare nachgewiesen worden war. Auch die Tatsache der hundertfachen Programmbeschwerden gegen die frisierte "Berichterstattung" in politischen Konfliktzusammenhängen käme in Frage (wobei aber auf den letzten Punkt evtl. auch Vorsicht geboten sein könnte, jedenfalls Amnesty International betreffend, wo nicht jeder von deren politischer Neutralität überzeugt ist),


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
It is not clear from the reports of the contribution service how many of these enforcement measures ultimately lead to arrests, since of course there are no statistics on this. Since the victims are often people who reject the media, these people will generally not turn to the media.

Wie viele dieser Vollstreckungsersuchen letztendlich sogar in Verhaftungen münden, geht aus den Berichten des Beitragsservices nicht hervor, da hierzu natürlich keine Statistik geführt wird. Da es sich bei den Opfern häufig um Menschen handelt, die die Welt der Medien ablehnen, werden sich diese Menschen in der Regel auch nicht an die Medien wenden.

@noGEZ99 und alle anderen:
Seht bitte zum Verständnis der von der Muttersprachlerin überarbeiteten Version 1.0 auch immer die zweisprachige Version, die sich weiter oben im Thread befindet. Es geht in dem Abschnitt darum, darauf hinzuweisen, dass die Dunkelziffer in der Sache wohl sehr hoch sein wird. In diesem Zusammenhang muss man nur die 1336 Widerspruchsverfahren bei den Rundfunkbehörden im Jahre 2015 mit den 1,4 Millionen Vollstreckungsverfahren aus demselben Jahr in Kontrast stellen, um zu erahnen, um welche Dimensionen es sich dabei handeln könnte. Mein Bekannter wäre wahrscheinlich Opfer einer solchen Verhaftung geworden, wenn er über dieses Forum nicht über die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage informiert worden wäre. Siehe hierzu weiter:
Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0   


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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Lieber Drboe, gegen Kritik habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden, dennoch möchte ich Sie bitten die Idee dieser Aktion zu respektieren, die darin besteht, Textbausteine in englischer Sprache für Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zu entwickeln. Es steht ihnen also frei eine alternative Variante zu dem von ihnen kritisierten Baustein vorzuschlagen. Es ist vielleicht richtig, dass die Beschreibung zu der von ihnen kritisierten Problematik möglicherweise etwas zu kurz geraten ist. Dennoch ist sie nicht falsch, da die Höhe der Gebühr sich nach der unterschiedlichen Anzahl der Geräte richtet, wie sie auch selbst schreiben.

Ich kritisiere nicht, dass englische Texte formuliert werden. Die Aussage, ich hätte selbst geschrieben, dass sich "die Höhe der Gebühr nach der unterschiedlichen Anzahl Geräte richtete", ist ebenfalls falsch. Ich habe das nicht geschrieben, Gegenteil darauf aufmerksam gemacht, dass es diese Abhängigkeit nicht gab. Jede Person, die als Gebührenzahler des ÖRR bis Ende 2012 für seine privaten Geräte zahlen musste, hatte einen festen Betrag zu entrichten, der definitiv nicht von der Anzahl der Geräte abhing. Es gab genau zwei Staffeln: 1/3 Gebühr wenn nur Hörfunkgeräte und/oder PC vorgehalten wurden, 1 volle Gebühr für den Fall, dass es TV Geräte gab. Auf die Anzahl der Geräte oder ob neben TV auch Hörfunkgeräte und/oder PC vorgehalten wurden, kam es nicht an. Wenn von Kindern im Haus mit eigenem Einkommen eine eigene Gebühr verlangt wurde, dann unter einer eigenen Teilnehmernummer, d. h. man verlangte deren Anmeldung als Gebührenzahler.

Mir ist letztlich egal, was der eine oder andere an wen auch immer schreibt. Nur sollte man sich nicht wundern, wenn man ggf. über falsche Behauptungen stolpert.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 695
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@drboe:
Ihre ***
Der Satz
Prior to 2013, the fee depended on the number of devices owned by a household= Vor 2013 hing die Gebühr von der Anzahl der Geräte im Haushalt ab
ist auch nicht falsch, wie Sie auf falscher Weise darstellen zu versuchen. Sie müssen hier letztendlich nur bis 3 zählen können. Also im Jahre 2012 galt:
0 Geräte => 0 Euro Gebühr
1 Gerät =>  5,76 Euro für Radio oder PC mit Internet oder 12,22 Euro für Fernsehen
2 Geräte => 17,98 Euro für Radio und Fernsehen zusammen.
mehr als 3 Geräte und andere Varianten interessiert hier nicht, weil dies für den Beschwerdetext nicht von Bedeutung ist.

Da die Kommentare von drboe nichts zum Thema des Thread beitragen, sondern nur dazu führen, dass dieser Thread unübersichtlich wird, möchte ich die Moderatoren bitten,
zumindest die letzten Kommentare (#14-#15) zu löschen. Er geht hier schließlich um eine ernste Aktion und nicht um irgend eine Wortklauberei.   

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten bitte vermieden werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

   


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  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
mehr als 3 Geräte und andere Varianten interessiert hier nicht, (...)

Werter user @art18GG,

soweit ein neutraler Forum User lesen kann ist von 3 Geräten nie etwas geschrieben worden. Eine Personxyz könnte es so verstehen, dass, wenn man(n) Frau TV schon bezahlte, keine weiteren Geräte mehr vorkommen brauchen. Mehr als die "Höchstgebühr" ist nicht zu bezahlen gewesen.
 ;)


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 695
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Darum geht es bei der Aktion auch nicht, sondern darum aufzuzeigen, weshalb die Nutzer von PCs mit Internet und die generellen Nicht-Nutzer von Medien diskriminiert werden. Diesen Sachverhalt hat loppy meiner Ansicht nach gut und vor allem nicht falsch dargestellt, wie behauptet wird. Es handelt sich schließlich um eine Zusammenfassung auf das Wesentlich.

Da ich solch abschweifenden Diskussionen hier nicht haben wollte, bitte ich noch einmal darum die abschweifende Diskussion (#19 bis #22) zu löschen. Die dort vorgetragenen Informationen sind letztendlich Informationen, die die Gebührenzentrale oder der Beitragsservice geben sollte. Sie sind nicht relevant in einem Thread, in dem es um die Diskriminierung der beiden von mir genannten Gruppen geht.


Edit "Bürger" @alle:
Thread muss moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Bitte allerseits die Forum-Regeln zur Diskussionskultur beachten.
Dabei gilt:
Thementreue + Selbstdisziplin = Prophylaxe ist besser als Heilung...
...denn die Kapazitäten der Moderatoren sind begrenzt.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berückischtigung.


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