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Autor Thema: bei Impressum von Internetseiten/Telemedien tlw. Bezug auf "RStV" (neben "TMG")?  (Gelesen 7706 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: ich bin ganz bei dir, dass alles, was via Internet transportiert wird, im Prinzip kein Rundfunk ist. Das ist allerdings relativ infach zu belegen. Rundfunk ist "broadcast", eine uni-direktionale Ausstrahlung von "Information". Der Sender weiß von meiner Teilnahme als Empfänger nichts. Es könnte sein, dass niemand zuhört. Im Internet findet eine bi-direktionale Kommunikation zwischen einem Server und einem Client statt. Der Sender kennt hier meine Adresse (IP). Bei Multicast, was ich hier nicht ausführen will, wird die Information an eine Gruppe von Empfängern geroutet. Setzt ebenfalls die Kenntnis der Empfänger IPs durch den Sender voraus. Es ist letztlich nicht Rundfunk. Allerdings sind die Verhältnisse ja so, dass wir nicht die gesetzliche Definitions- und Regelungshoheit haben, weil wir fast alle dem Fehler aufsitzen, eine "repräsentative Demokratie" für eine Demokratie (Herrschaft des Volkes) zu halten. Der Einfluß des Volkes auf gesetzliche Regeln ist aber faktisch Null.

NB: das Wesen des Dienstes zu erkennen ist natürlich Voraussetzung dafür, die richtigen, anzuwendenden Gesetze zu identifizieren. Insofern behauptet jemand, der im Impressum seiner Site den RStV aufführt wohl auch, dass sein Dienst presse- oder rundfunkähnlich sei. Was nun, wenn das gar nicht stimmt?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

d
  • Beiträge: 130
Hallo,
ich bin zufällig darauf aufmerksam geworden im Zusammenhang mit einem anderen Forum/Post und dem Thema.
Seit wann sind Amtsgerichte Rundfunkanbieter?
Zitat
Anbieter gem. § 5 Telemediengesetz und § 55 Abs. 1 des Staatsvertrages über Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)

Siehe Beispiel
Amtsgericht Braunschweig - Impressum
https://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/kontakt/impressum/impressum-70743.html
Zitat
Impressum
Anbieter gem. § 5 Telemediengesetz und § 55 Abs. 1 des Staatsvertrages über Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV):
Amtsgericht Braunschweig
Referat Pressearbeit
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig

Ich dreh langsam durch, was in dieser Republik passiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2018, 23:50 von Bürger«
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rundfunk-frei.de     https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html

gewaltenteilung.de https://www.gewaltenteilung.de
Wer denkt GEZ und Rundfunk-Zwang wären die größten Probleme unseres Landes kennt gewaltenteilung.de noch nicht!

n
  • Beiträge: 390
Das ist die "Ausweitung" oder eventuell auch Vorbote der "Übernahme" des Rundfunks auf das Internet. Webseiten sollen nun nicht nur "normales" Impressum haben, sondern sich auch auf den ominösen Vertrag beziehen. Ich hatte das selbe schon mal vor ca. 1/2 Jahr im Zusammenhang mit  Impressums von Jobcentern gepostet. Denn dort steht das auch.-. :P

Aber das gilt (hoffentlich) nur für die Webseite und nicht die Institution selbst...


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M
  • Beiträge: 508
Zitat
Amtsgerichte sind jetzt auch Rundfunkanstalten?
Nein.
Nur wird das Internet als Telemdium bezeichnet. Und das ist in Deutschland im Telemediengesetz geregelt.

Zum Studium sei dringlich das neue (bald gültige) Gesetz studiert.
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Medienstaatsvertrag_Online_JulAug2018.pdf

Siehe auch im Forum unter
Online-Umfrage: Bürger sollen sich an Medienstaatsvertrag beteiligen (heise.de)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28233.0.html

Da mal nachschauen, was dann kein Rundfunk mehr ist:
Zitat
(3) Kein Rundfunk sind Angebote, die  aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden.
:o
Alles klar?! - Rundfunk ist alles, was ohne Entgelt flimmert... oder so...?!
 ;)
... und das Alles wird neu reguliert ....
Zitat
Seit geraumer Zeit findet eine medienpolitische Debatte darüber statt, ob der aktuelle Rundfunkbegriff und das daran anknüpfende Zulassungsregime zur Regulierung audiovisueller Internet-Bewegtbild-Angebote noch zeitgemäß ist. Diskutiert wird, ob das im Rundfunkbegriff (§ 2 RStV) enthaltene Tatbestandsmerkmal der Linearität („zeitgleich“ und „entlang eines Sendeplans“) noch handhabbar und praktikabel ist und ob die Zulassungspflicht durch eine bloße Anzeigepflicht ersetzt werden sollte.
Quelle: https://www.rlp.de/de/landesregierung/staatskanzlei/medienpolitik/beteiligungsverfahren-medienstaatsvertrag/rundfunkbegriff/

Deshalb:
Zitat
Die Rundfunkkommission der Länder hat am 23. Juli 2018 den Entwurf für einen neuen Medienstaatsvertrag veröffentlicht. Bis zum 26. August 2018 können Interessierte den Vertragsentwurf im Rahmen einer Onlinekonsultation kommentieren.
Quelle: https://www.vau.net/plattformregulierung/content/laender-starten-konsultation-medienstaatsvertrag (Hervorhebung nicht im Orginal.) :o :( >:(

Ah nee!  zur Sommerpause! in der Ferienzeit! und schlappe fünf Wochen!  - Das ist "sportlich"! und frech!

Also: Viel Arbeit für uns an allen Runden Tischen! und Aufruf an alle "Einzelkämpfer"!
Mitmachen!  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2018, 23:52 von Bürger«

d
  • Beiträge: 130
Okay... also jetzt mal ganz blöde gesagt... ich hab ein Gewerbe und eine Internetseite. Wenn ich jetzt in mein Impressum das gleiche Schreibe bin ich mit meiner Internetseite auch eine Anstalt im Sinne des Rundfunkstaatsvertrag?

Klasse... soweit ich weiß können Sender (egal ob "Privat" oder "Öffentlich") sich ja von der Gebühr befreien lassen :-P


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n
  • Beiträge: 390
Ich habe auch ein "Nebengewerbe", liegt leider mehr oder weniger brach, eine Seite dafür habe ich auch noch, geht nur keiner drauf (ist eine von "Weebly"), ich habe das "Standardimpressum" genommen, mit Steuernummer, Inhaber etc. also nach Telemediengesetz. Vermutlich wird es bald Pflicht werden, dass man auch den Staatsvertrag dort angeben muss. Befreiung gibt es dafür wohl kaum, eher wie oben erwähnt, eine Ausweitung der "Rundfunkumtriebe"....ich habe auch "Sendungen" (Hobbymusik bei Youtube und nen paar anderen Portalen). Und diese Sendungen sind öffentlich und rechtlich  ;)


Edit "Bürger":
Bitte hier wie überall im Forum beim Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
bei Impressum von Internetseiten/Telemedien tlw. Bezug auf "RStV" (neben "TMG")?
und insbesondere die Anbieterkennzeichnung zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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