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Autor Thema: Begriff "materielles Recht" bzgl. "materielles Unionsrecht"  (Gelesen 769 mal)

  • Beiträge: 7.316
Dieses Thematik, die es bislang nicht hat, soll klären, was das BVerfG meinen könnte, als es in Rn. 143 seiner letzten Rundfunkentscheidung schrieb:

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30058.msg188159.html#msg188159

Was aber ist nun "materielles Recht"?

Wiki schreibt dazu:

Materielles Recht
https://de.wikipedia.org/wiki/Materielles_Recht

mit der Aussage

Zitat
Als materielles Recht (auch sachliches Recht, substanzielles Recht) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt, Entstehung, Veränderung, Übertragung und das Erlöschen von Rechten regeln. [...]

Das materielle Recht bestimmt, was Rechtssubjekte tun dürfen und was nicht,[3] es regelt das „Recht haben“. [...]

Der Deutsche Bundestag schreibt dazu:

Gesetze
https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/G/gesetze-245434

mit der Aussage

Zitat
[...] Gesetze im materiellen Sinn sind alle Rechtsnormen. Dazu zählen neben den formellen Gesetzen die Satzungen, das EG-Recht und Anordnungen.[...]
----------------------
"Materielles Unionsrecht" sind also schlichtweg alle Regelwerke der Europäischen Union, mindestens, so sie die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der EU in den Regelungsbereich mit einbeziehen.

Für unsere Belange heißt das, daß die EU-Grundrechtecharta, weil Rechtsnorm, materielles Recht im Sinne des BVerfG darstellt, wie übrigens auch die EU-Datenschutzgrundverordnung, dem sich die Gerichte unterzuordnen haben.

->
Deutsche Fassung:

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2016.202.01.0389.01.DEU&toc=OJ:C:2016:202:TOC

mit der Aussage

Zitat
Artikel 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit


(1)   Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

(2)   Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Englische Fassung:

CHARTER OF FUNDAMENTAL RIGHTS OF THE EUROPEAN UNION
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:12016P/TXT&from=DE

Zitat
Article 11
Freedom of expression and information


1.   Everyone has the right to freedom of expression. This right shall include freedom to hold opinions and to receive and impart information and ideas without interference by public authority and regardless of frontiers.

2.   The freedom and pluralism of the media shall be respected.
------------------
Der Staat hat sich aus dem Medienverhalten seiner Bürger gemäß Art. 11 GrCh. herauszuhalten, vollständig, bzw., der Bürger muß diese Einmischung nicht dulden.

->
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1496571378935&uri=CELEX:32016R0679

------------------
Wiki enthält übrigens noch eine interessante Darstellung mit den innereuropäischen Rechtsüberschneidungen, die aus den unterschiedlichen Mitgliedschaften der europäischen Länder resultieren.

Europarecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Europarecht

mit der bildlichen Darstellung

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Supranational_European_Bodies-de.svg


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2020, 23:54 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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