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Autor Thema: Gemeinde- und Städtebund Thüringen - Geschäftsbericht 2017/2018  (Gelesen 1728 mal)

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gstb-thueringen.de        26.09.2018

Gemeinde- und Städtebund Thüringen
Geschäftsbericht 2017/2018

29. Ordentliche Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen
Zitat
Rahmenvereinbarung über den Meldedatenabgleich nach § 14 Absatz 9 a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Nach Einführung des Rundfunkbeitrages, der im Jahr 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst hat, wurde auf der Grundlage von § 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) bereits damals ein Bestandsdatenabgleich (Übermittlung von Meldedaten an den Beitragsservice) durchgeführt. Hierzu hatte der Gemeinde- und Städtebund Thüringen bereits im Jahr 2013 eine Rahmenvereinbarung mit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) abgeschlossen.

Am 1. Januar 2017 ist der neue RBStV in Kraft getreten. Einen Bericht über den darin enthaltenen kommunalrelevanten Änderungen haben wir bereits im vergangenen Geschäftsbericht vorgelegt.

Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes sollte gemäß § 14 Abs. 9 a RBStV zum 1. Januar 2018 ein weiterer Abgleich entsprechend § 14 Abs. 9 RBStV durchgeführt werden. Danach soll jede Meldebehörde an einem bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert die Daten aller volljährigen Personen an die jeweilige Landesrundfunkanstalt übermitteln.

Dieser Stichtag wurde auf den 6. Mai 2018, 0:00 Uhr festgelegt. An diesem Tag wurden die Einwohnermeldedaten aller volljährigen Personen für die spätere Übermittlung von den Einwohnermeldebehörden abgezogen. Die abgezogenen Daten werden von den Meldebehörden eingefroren und nach dem vorher festgelegten Lieferkonzept zur Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die Rundfunkanstalten in standardisierter Form an die von den Landesrundfunkanstalten beauftragte Stelle weitergeleitet. Für die Datenübermittlung wird das Datenaustauschformat OSCI-XMeld angewandt und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport genutzt. Die tatsächlichen Datenübermittlungen der am 6. Mai 2018 gespeicherten Daten aus den Meldeämtern des Freistaats Thüringen waren gemäß dem durch die Länder abgestimmten Lieferkonzept für den 9. bis 10. Mai 2018 vorgesehen.

Da alle Thüringer Meldebehörden XMeld und OSCI-Transport nutzen, hat der Abzug der Daten direkt und automatisch von den Meldebehörden stattgefunden. Die Verfahrenshersteller wurden angehalten eine entsprechende Programmierung vorzunehmen.

Die Kosten, die durch diese Übermittlung entstehen, haben die Landesrundfunkanstalten gemäß § 14 Abs. 9 a i. V. m § 14 Abs. 9 RBStV zu tragen. Zur Erleichterung des Kostenerstattungsverfahrens hat der Gemeinde- und Städtebund Thüringen wie auch andere kommunale Spitzenverbände mit dem MDR auf der Grundlage eines Präsidiumsbeschlusses aus dem November 2017 eine Rahmenvereinbarung über den Meldedatenabgleich nach § 14 Abs. 9 a
RBStV abgeschlossen
, die u. a. den Kostenerstattungsanspruch der einzelnen Gemeinde gegenüber dem MDR bzw. der von ihm beauftragten Stelle (dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio) regelt.
Weiterlesen auf :
https://www.gstb-thueringen.de/gstb/cms_de.nsf/($UNID)/CDAFD009EEDA4014C12582F9003D358C/$File/Gesch%C3%A4ftsbericht%20f%C3%BCr%20Internet.pdf



Siehe auch :
Beitragsservice FAQ zum Meldedatenabgleich 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27244.0

Bundesverfassungsgericht – Ein Kommentar von René Ketterer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27476.0

Rundfunkbeitrag : Schon 800.000 Briefe zur Prüfung verschickt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28357.0

Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28036.0


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