In seiner Analyse des BVerfG-Urteils bemerkt Kämmerer zutreffend, dass "dem Gericht offenkundig die Bestandserhaltung des Systems ein zentrales Anliegen" gewesen sei und sich daraus erklären lasse, warum in der Argumentation "das Gericht nicht immer um Feinschliff bemüht" gewesen sei. Kämmerer konstatiert, dass trotz der zu klärenden essentiellen Rechtsfragen im Urteil eher "vergleichsweise wenig Argumentationsaufwand getrieben wird". Das zeige sich beispielsweise in Randnummer 60 des Urteils, bei der das BVerfG den Beitragscharakter der Abgabe dazulegen strebt. Kämmerer kommentiert diesen Passus mit den Worten:
Mit diesen eher lapidaren Ausführungen, die sich eng an die Judikatur der Verwaltungsgerichte anlehnen, hat es an dieser Stelle auch schon sein Bewenden und der Abgabe wird das Prädikat "Beitrag" erteilt.
Die ausführliche Begründung, die man sich gewünscht hätte, erfolgt erst im Anschluss an diese Festlegung an ganz anderer Stelle, nämlich bei der Prüfung der Belastungsgleichheit, und sie lässt durchblicken, dass die Begründung des individuellen Vorteils dem Gericht gewisse Schwierigkeiten bereitet [...]
Kämmerer attestiert den Begründungsversuchen des BVerfG, dass diese nahezu paradox seien und die Begründung der Individualisierung des Vorteils am Ende vage bleibe. Auch die Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft unterzieht Kämmerer einer kritischen Analyse und von ihm als eine rechtlich bedenkliche Ersatzanknüpfung bewertet wird.
Der Autor schreibt im Fazit
Das Urteil vermag die Dissonanzen im RBStV und den Gesetzen, die zu seiner Ausführung erlassen wurden, nicht verstummen lassen. Das [...] BVerfG schreitet über die verfassungsrechtlichen Unebenheiten des Regelungsgefüges mitunter leichtfüßig hinweg, seine Prüfungskompetenz dabei teilweise stark zurücknehmend. Hierzu gehören die großzügige Bemessung des individuellen Vorteils, die Betonung legislativer Spielräume, Einschätzungs- und Typisierungsprärogativen einschließlich des Wahlrechts zwischen Wirklichkeits- und Wahrscheinlichkeitsmaßstäben und auch eine gewisse Nonchalance gegenüber ökonomischen Zusammenhängen.