Informations- und Medienrechtliches Kolloquium Saarbrücken
Vortragsankündigung
heute, Donnerstag den 28.06.2018 18:00 Uhr c.t.Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff der „positiven Rundfunkordnung“ seit der
Entscheidung über die Zulässigkeit der Deutschland-Fernsehen-GmbH geprägt.
Wie steht es um diese Ordnung und braucht es sie noch in einer Welt, in der jeder Mensch
zum Sender medialer Inhalte werden kann?
Welche Rolle nehmen die globalen Internetgiganten ein?
Wie und durch wen kann Vielfalt tatsächlich bedroht sein?
Quelle:
https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfSorge/Dokumente/180628_Conradt_II.pdfWerte user,
hier leider sehr kurzfristig von mir eingestellt, eine Vortragsankündigung der UNI SB.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Universität des Saarlandesheute, Donnerstag den 28.06.2018 18:00 Uhr c.t.im Campus der Universität, Gebäude B4 1
Hörsaal 0.07
Thema:
Positive Rundfunkordnung quo vadis?
Medienvielfalt in der globalen Plattformökonomie sichern.Weiterlesen im Anhang der pdf Datei.
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)